Wie komme ich aus dem Mietvertrag, mit meinem Freund?
Hii,
ich habe ein Riesen Problem.
Und zwar, sind mein noch Freund und ich Ende Januar 2022 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen. Wir mussten für zwei Jahre unterzeichnen. Leider hat mein Freund nach kürzester Zeit eine Abhängigkeit von Benzodiazepine entwickelt, dann hat er einen Entzug gemacht und ist nach sechs Wochen wieder rückfällig geworden. Da er nichts einsieht und diese Beziehung sehr Toxisch ist, möchte ich aus diesem Mietvertrag raus. Denn ich halte es nicht mehr aus, jedes Möbelstück wird in seiner Benommenheit kaputt gemacht, da er sein Gleichgewicht nicht halten kann, das ganze Essen landet daneben auf dem Boden.
Deswegen wollte ich mal nachfragen, ob hier jemand ein Tipp hat oder sich auskennt, wie ich aus diesem Mietvertrag rauskomme. Ich habe schon selber beim Vermieter nachgefragt, da wir für die Wohnung ca 1400 zahlen, er kann sich die Miete nicht allein leisten und die meinten, Sie können mich nicht aus dem Vertrag rauslassen.
Kann mir jemand bitte einen Rat geben?
Liebe Grüße
7 Antworten
"Wir mussten für zwei Jahre unterzeichnen."
Was hat das zu bedeuten? Gegenseitiger Kündigungsverzicht oder Zeitmietvertrag nach § 575 BGB?
In beiden Fällen wäre eine vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich. Nur eine fristlose K. würde wirksame Abhilfe schaffen, nämlich gemeinsames Verlassen der Wohnung. ABER da wird der Süchtige wohl nicht mitspielen und zudem braucht ihr einen triftigen Grund.
Der Vermieter würde auf Fortsetzung des Mietverhältnisses klagen und sehr wahrscheinlich gewinnen. Daher kann nur die Suchtkrankheit als Grund herhalten für eine außerordentliche Kündigung. Verschafft euch ein fundiertes Attest mithilfe der Suchtberatung und der Psychatrischen Klinik. Aber auch das ist nicht sicher.
Letzter Anker ein einvernehmliches Auflösen des Mietvertrages, wenn ihr einen solventen Mieter dem Vermieter vorschlagen dürft.
Rechtlich kommst du nicht aus dem Vertrag. Da kann man leider nicht mehr dazu sagen.
Ihr könntet maximal anfragen ob ihr aus Kulanz gemeinsam rausgelassen werdet, damit sich jeder was eigenes suchen kann - gibt aber keinen Anspruch darauf. Ist bitter, aber solche Verträge sind bindend
auch mit einer einstweiligen Verfügung hätte sie keinen Anspruch darauf, dass sie (oder er) aus dem Mietvertrag rauskommt. Geblecht werden muss im Zweifel immer noch
bei einem streitwert von mindestens ca 17000 euro, ist da kein wirtschaftliches belange zu erkennen seitens der vermietung, da eine dringlichkeit im antrag zu begründen, die die gegenstelle bestreitet. Ich weis ja nicht, in wie fern du dich mit dem mietrecht und der sonderkündigungsberechtigung auskennst, aber jura hat immer 2 seiten und ist dafür gedacht zur gerechtigkeit, und nicht zur pauschalisierten ablehnung von anspruchsbegründungen zu fungieren. Man sollte den sachverhalt zumindest eingehend prüfen, bevor man die frage so eiskalt beantwortet.
Es gibt einen sehr einfachen, aber extrem wichtigen juristischen Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
ist dafür gedacht zur gerechtigkeit
Nein, mit solchen abstrakt-philosophischen Konzepten plagt sich die Juristerei nicht herum. Umso weniger, als Gerechtigkeit von den Parteien einer Auseinandersetzung regelmäßig vollkommen unterschiedlich betrachtet wird.
Ihr könnt nur zusammen kündigen und den Vermieter bitten, den Mietvertrag nur auf deinen Freund oder nur auf dich zu schreiben
Da hast du übersehen, das die Mieterpartei vermuitlich in einen gegenseitigen Kündigungsverzicht über 2 Jahre eingewilligt hat.
Da ich auch vermiete und natürlich gewisse Erfahrungen mit der Zeit gesammelt habe.
Ich würde mit dem Vermieter sprechen so oder so wird es eskalieren auf Dauer wird das nicht funktionieren , er wird seine Arbeit verlieren und 1.400 Euro Miete zu zahlen ist für jemand allein auch kein Zuckerschlecken.
Was dann ? und wo kommt dann das Geld für die Miete her? Das Amt wird euch auch die Luxus Wohnung nicht bezahlen soviel steht fest.
Lösungsvorschlag.
Ich würde anbieten einen Nachmieter zu suchen dem muss der Vermieter zustimmen müsstest dann dir selbst natürlich noch eine Kleine Wohnung suchen. Vieleicht kann man ja tauschen ? viele suchen ja eine größere Wohnung und andere eine kleinere .
Was mit deinem Freund dann passiert muss man dann schauen aber der muss einen weiteren Entzug machen soviel steht fest.
steht doch genau so in meiner Antwort "Der Vermieter muss dem Nachmieter zustimmen .
Bei Kündigungsverzicht oder Zeitmietvertrag (§ 575 BGB) kommt ihr nicht heraus. Außerdem muss dann immer noch ein Mietvertrag von beiden gekündigt werden.
Du wirst dann ein heftiges Problem bekommen, wenn er sich nach Ablauf der 2 Jahre weigert zu kündigen.
naja mit einem entscheid als richterliche verfügung auf einstweilen, kann so ein vertrag schon nichtig gemacht werden. es bleibt aber bei der suchtberatungsstelle, die die fragestellerin in dem fall konsultieren muss, wenn sie da raus will. Manchmal geht man eben nicht als süchtiger, sondern als drogensuchtopfer zu so einer beratungsstelle, und verschiedene instanzen können dann im namen der betroffenen, anträge stellen für die und deren konsequenzen die dann bürgschaft übernehmen. Ich empfehle der fragestellerin, mal nach einem bürger, oder sozialbüro zu suchen, die gibt es in jeder stadt und mittleren ortschaft.