Wie kann ich meinen Justizirrtum öffentlich machen?

Mugua  19.03.2023, 18:17

Was sagt dein Anwalt dazu?

Ineedhelp00294 
Fragesteller
 19.03.2023, 18:18

Er meint ich bin Opfer einer Fehleinweisung geworden und er wird alles dafür tun mich hier rauszuholen.

6 Antworten

Wegen einer einfachen Droh-SMS kommt man nicht in den Maßregelvollzug. Auch nicht in Bayern.

Ineedhelp00294 
Fragesteller
 19.03.2023, 18:12

Doch das bin ich, mein fall ist ähnlich wie Ilona Haslbauer.

0

Wegen Gewaltandrohnung wird man nicht 5 Jahre eingebuchtet. Beantrage ein Wiederaufnahmeverfahren über einen RA für Strafsachen!

Ineedhelp00294 
Fragesteller
 19.03.2023, 18:10

Ja genau deswegen habe ich mich an die Community gewandt, weil es sich so unglaublich anhört.

0
Velbert2  19.03.2023, 18:12
@Ineedhelp00294

Wenn Du schon vorbestraft bist und die Bewährung wurde widerrufen, dann kann es zu solch einer Strafe kommen.

0

Das kann nicht sein. Troll?

Drohung wird nur vom Amtsgericht verhandelt.

Es muss vor der Kammer verhandelt werden, um jemanden unterzubringen.

Kann dir zwar nicht helfen, aber laut google strafe für Gewaltdrohungen bis 3 Jahre oder Geldstrafe. So wie du das schon mit ich habe „lediglich“ eine Gewaltdrohung per Whatsapp ausgesprochen verharmlost denke ich nicht das 5 Jahre dann durch ein Fehlurteil entstanden sind.

Aber ehrlich hätte nicht gedacht das mann nur und ohne anderen Dingen für Gewaltdrohungen 5 Jahre bekommt.

Ineedhelp00294 
Fragesteller
 19.03.2023, 18:12

Doch weil der Paragraph 63 ist unbefristet und du bist diesem System hilflos ausgeliefert.

0
FliegenFang325  19.03.2023, 18:15
@Ineedhelp00294

Was hast du denn für eine psychische Erkrankung? Wenn du einen rechtssicheren Nachweis hast dann klär das nochmal mut nem Anwalt

1
Ineedhelp00294 
Fragesteller
 19.03.2023, 18:25
@FliegenFang325

Eine posttraumatische Belastungsstörung. In keinem Fall jedoch Wahngedanken oder eine paranoide Schizophrenie, wie vom Gutachter im Einweisungsverfahren behauptet! Ich habe nie einem Menschen im meinen ganzen Leben weh tun können.

0

Generell kannst du dein Anliegen ausformulieren und an jedes Presseorgan schicken, dass du finden kannst. Sie hier alle auflisten, sprengt den Rahmen.
.
Ohne deinen Fall näher zu kennen, ist es natürlich schwierig, dir eine Erfolgsaussicht zu geben. In der Regel haben sich Gerichte etwas gedacht und durch entsprechende Mitarbeit kannst du auch aus dem Maßregelvollzug wieder entkommen. Du solltest den zuständigen begreiflich machen, dass von dir keine Gefahr mehr ausgeht. Dass nie von dir eine Gefahr ausgegangen ist, dürfte wohl nicht der Fall sein. Sonst würdest du nicht da sein, wo du jetzt bist.

Woher ich das weiß:Hobby