Wie ist es wenn man arbeitet und einen Arzttermin hat oder andere Termine?
Die Frage ist für manche blöd, aber ich meine es ernst, also auch bitte ernst beantworten.
Ich habe nie einen Vollzeit Job gehabt, erst nach meinem Studium dann halt. Und wenn man z.B. 40h/Woche arbeitet, hab ich mich letztens gefragt, ob ich dann meine Termine IMMER so wählen muss, wo ich frei hab? Weil wenn ich montags bis freitags arbeite, und die ärzte ja offensichtlich an wochenenden nicht geöffnet haben, kann ich ja nie zu meinen Terminen? Oder ist das in den meisten Fällen so geregelt, dass ich dann z.B. morgens zum termin fahre, und danach noch zur Arbeit, sodass die fehlende Zeit als krank eingestuft werden kann?
Und wie ist es mit anderen Situationen? Muss man sich immern Tag ganz frei nehmen?
(meine jz eigt eher weniger, dass man von den Urlaubstagen was abgeben muss)
6 Antworten
Das kommt in 1. Linie auf dein Arbeitgeber an wie der das für sich geregelt hat. Manche musst du Überstunden abbauen, vielleicht hast du auch Gleitzeit und kannst deine Arbeitszeiten schieben, im schlechtesten Fall musst du wirklich einen Tag Urlaub nehmen. Ich bekomme die Zeit als Krank im Dienst bezahlt, muss aber wenn der Termin um zB 10.00 Uhr ist bis dahin arbeiten und danach wieder kommen und eine Ärztliche Bestätigung mit Uhrzeit mit bringen.
§ 616 BGB. Wenn es gar nicht anders geht, muss der Arbeitgeber dich ggf. freistellen.
ABER: du bist dabei auch dazu verpflichtet, deine Arzttermine so zu legen, dass du sie außerhalb deiner Arbeitszeit wahrnehmen kannst! Also nicht den Routinevorsorgetermin, den man ein halbes Jahr im Voraus vereinbart, auf eine Zeit legen, die während der Arbeitszeit liegt. Aber der schwer zu bekommende Facharzttermin, der wegen eines akuten Leidens notwendig ist und halt nicht anders ging, für den darfst du dann später kommen, eher gehen oder auch während der Arbeitszeit entsprechend den Arbeitsplatz verlassen und wiederkommen.
Das gilt aber natürlich nicht für sowas wie den Heizungsableser oder den Termin bei der KFZ-Behörde oder so. Dafür musst du im Zweifel eben echt einfach einen Tag Urlaub nehmen! Oder schauen, ob dein Arbeitgeber dir Gleitzeit oder das Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht.
§ 616 BGB. Wenn es gar nicht anders geht, muss der Arbeitgeber dich ggf. freistellen.
Richtig - für medizinisch oder praxisorganisatorisch nur während der Arbeitszeit mögliche Termine muss der Arbeitgeber Freizeit gewähren.
Aber: Ob er diese Freizeit dann auch bezahlen muss, ist noch eine andere Frage, denn die Anwendung dieser Bestimmung kann vertraglich ganz ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen ersetzt werden.
Wenn Du einen Arzttermin hast, solltest Du den Chef vorher darüber informieren und Dir vom Arzt eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Du da warst.
Am besten suchst du einen Termin, wo du keine Arbeit hast. Wenn dein Arzt nur Termin hat während der Arbeit, musst du mit deinem Chef klären, ob du etwas später kommen kannst nach Arztbesuch
Dann spricht man mit dem Arbeitgeber oder nimmt sich einen Tag Urlaub, wenns nicht anders geht.
Man kann auch bestimmte Termine so legen, daß man das NACH der Arbeit erledigen kann,.
Wenn es eine große Untersuchung oder der Termin weiter weg ist, kann man das machen. Ansonsten schreibt der Arzt auch eine Bescheinigung, in welcher Zeit man dort war. Das muß der Arbeitgeber akzeptieren.
Von der Bescheinigung wird die Arbeit nicht erledigt. Die braucht kein Mensch.
Nein, das ist richtig. Aber jeder Mitarbeiter hat das Recht zum Arzt zu gehen. Und dafür sollte man das eben im Vorfeld mit dem Arbeitgeber klären.
Mit der Bescheinigung hat man aber einen Beweis, daß man wirklich beim Arzt war.
Ach, laß gut sein. Wenn du nur diskutieren willst, ist mir meine Zeit dafür zu schade.
Neun, es geht darum, dass man es eben abklären. Was bringt so eine Bescheinigung? Wer lang damit etwas anfangen?
Naja der Urlaub sollte dafür nicht drauf gehen.