Wie ist das nun mit der Berechtigung um bei der Tafel essen zu holen?

5 Antworten

Man muß seine Bedürftigkeit schon nachweisen. Z.B. durch Vorlage des aktuellen ALG 2 - oder Sozialhilfebescheides.

Man muss einen schriftlichen Nachweis erbringen das man Sozialleistungen bezieht, also nach dem SGB - ll vom Jobcenter oder nach dem SGB - Xll vom Sozialamt.

Du ,in DE gibts was das nennt sich „Papiere“.Jeder der Geld vom Staat bekommt bekommt in gewissen Abstanden auch ein Schreiben der zustandigen Behoerde,in dem genau steht wieviel Geld er monatlich bekommt .Nicht nur Hartz 4,das kann auch Sozialhilfe sein oder Rente die so gering ausfaellt dass der Betrag etwa dem von H4 entspricht .(fur einen Erwachsenen ca.450 Eur.ohne Mietkosten),ist dann sog.“Existenzminimum“das eig.jeder haben muss und hat er es nicht sonst eben vom Staat dazubekommt damit er überlebt .Und diesen paar Seiten langen Zettel musst mal schön zisammen mit deinem Ausweis u.ev.anderen Nachweisen vorlegen bevor du den Ausweis von der Tafel bekommst der dich dann zum Einkaufen da berechtigt -eben dass nicht jeder“behaupten kann er sei arm“,nur um Geld zu sparen oder aus anderen Gründen.

Alg2 Bescheid oder Sozialpass von der Gemeinde.

Du musst dein Einkommen nachweisen.

Heißt also zb Hartz IV Antrag?

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@Neuling201996

Nein der Eintrag alleine reicht nicht hier solltes du schon ein schritt weiter sein und eine Eingliederungsvereinbarung haben. Besser währe hier ein Bewilligungsbescheid. Ruf ruhig mal bei der Tafel an. Bist du nett zu ihnen sind sie es im Regelfall auch zu dir. Die sagen dir genau wie du am besten vorgehst. Die Nummer findest du im Regelfall im Internet. Hier ist auch noch mal ein Link zu einem Finder: Link Auf der Seite findest du auch alle wichtigen Infos denke ich.

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