Wie funktioniert es mit dem Erbe ohne Testament?

4 Antworten

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1922ff BGB

Gibt es keine Kinder (und Ehegatten) erben die Eltern. Leben diese nicht mehr oder haben das Erbe ausgeschlagen würden deren Kinder, also die Geschwister erben. Leben die nicht mehr oder schlagen das erbe aus, würden deren Kinder erben. Gibt es da keine wären die Großeltern bzw deren Kinder, enkel etc. dran. Und so weiter.

Es geht immer erst nach untern, gibt es da niemanden geht man eine Generation zurück und dann da nach unten

Nur wenn gar keine erben ermittelt werden können, erbt der Staat (idr das Land in dem man lebte, gibt's kein festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt dann der Bund)

Nein, es gibt eine Gesetzliche Reglung, wie dann der Besitz übergeht. Aber genau aus diesen Gründen sollte man sich wirklich vorher um sowas kümmern

Ok, nach der gesetzlichen Erbfolge geht es mit der verstorbenen Mutter los. Ihr Erbe wird aufgeteilt auf Ehegatten und leibliche7adoptierte Kinder.

Da du keinen Vater erwähnst, gehe ich mal davon aus, dass dieser nicht mehr existent ist.

Dann würde das Erbe der Mutter zu je 50% an den Bruder und dich gehen.

Nun ist der Bruder ebenfalls verstorben. hat er Frau und/oder Kinder, gehen seine 50% aus dem erbe der Mutter an diese, sein Erbe ebenfalls.

Ist er ledig und kinderlos, fallen die 50% aus dem Muttererbe ebenfalls an dich als Geschwister, und auch sein Erbe fällt an dich.

Am besten nachzuvollziehen mit einem Diagramm auf einem Blatt Papier.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Lehnen mögliche Erben ab oder können keine gefunden werden (Verwandte, Ehepartner), dann erbt der Staat.