Wie erkenne ich, ob Strom und Gas in der Miete enthalten sind?

10 Antworten

Die Grundlage deiner Frage wird im Mietvertrag beantwortet, zu dessen Bestandteilen du aber hier keine Auskunft gibst.

Daher kann es sein, dass du überhaupt keine Betriebskosten zu tragen hast, weil in einem Pauschalmietvertrag der Vermieter die Betriebskosten trägt. Auch kann hier eine Teilinklusivmiete vereinbart worden sein, weil du nur nach Übernahme von Gas und Stromkosten fragst.

Üblich ist, dass der Vermieter mit dir als Mieter die Zahlung der Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung § 2 vereinbart und somit eine monatliche Vorauszahlung auf die BK fordert, was auch eine Abrechnung der BK nach 12 Monaten durch den Vermieter verlangt.

Gaskosten hättest du nur explizit zu übernehmen, wenn deine Wohnung mit einer Gastherme ausgestattet wäre und dir bei Wohnungsübernahme der Gaszähler zugewiesen wurde.

Ähnlich auch bei er Übernahme der Stromkosten, auch hier musste dir eine Stromzähler für deine Wohnung zugewiesen worden sein.

Die Anfangswerte sollten bei der Wohnungsübernahme notiert worden sein.

Wenn Dir Dein Vermieter die Kosten dafür in Rechnung stellen möchte, muss das im Vertrag aufgeführt sein. Was dort nicht benannt ist, musst Du nicht zahlen.

Strom bestellt und zahlt man eigentlich immer selbst. Bei Wasser findet man bisweilen Altbauten mit einem einzigen Zähler im ganzen Haus. Bei der Heizung gibt es mehrere Varianten von Zentralheizung mit Messröhrchen an den Heizkörpern über Etagenheizungen auf eigene Rechnung bis zu Fernwärme.

Dass die Kosten hierfür in der Miete pauschal enthalten ist, kommt eigentlich nur bei Untervermietungen vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Na, bei der Wohnungsübergabe hast du doch mit dem Vermieter, die Zähler abgelesen.

Da wirst du sicher den Stromzähler abgelesen haben. Gas kann sein, wenn die Wohnung eine Etagenheizung hat.

Du musst mindestens 2x Strom zahlen.

  1. deinen Haushaltsstrom
  2. den Allgemein Strom zahlst du mit den Nebenkosten an den Vermieter
  3. Wenn das Haus eine Zentrale Heizung hat, dann zahlst du mit den Heizkosten ein 3. mal Strom, diesen Strom zahlst du an deinen Vermieter.

Was ich sagen will, ist, dass du zwar mit den Nebenkosten auch Strom bezahlst, aber du trotzdem extra Strom für die Wohnung anmelden musst.

italie2015 
Fragesteller
 14.12.2019, 19:08

danke!

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Hallo,

Gas und Strom sind nicht in der Miete enthalten. Deshalb solltest Du schnell einen Energieversorger suchen und einen Vertrag abschließen.

Ohne Vertrag bist Du in der Grundversorgung des örtlichen Energieversorgers mit meist dem teuersten Tarif!

Schaue am Besten bei Verivox oder check24 im Preisvergleich. Dort kannst Du auch direkt den Antrag erstellen.

Grüße aus Leipzig

italie2015 
Fragesteller
 14.12.2019, 18:45

danke für die antwort!!

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wenn du einen eigenenen strom und gaszähler ahst, musst du das auf jeden fall selbst zahlen. es sei denn der vermieter übernimmt das für dich... wahrscheinlich aber nicht.

im zweifelsfall einfach fragen, es ist keine schande was nicht zu wissen.

lg, Anna