Wie beantrage ich die Einschulung meines „Kann“-Kinds?
Hallo, meine Tochter hat Mitte Juli Geburtstag und ist somit ein „Kann“-Kind was die Einschulung in die Grundschule angeht.
jetzt möchte ich gern die Einschulung bei der Grundschule beantragen, finde jedoch nirgendwo einen Leitfaden, welche Ansprüche an diesen Antrag gebunden sind.
reicht da ein formloser Antrag à la:
„Hiermit beantrage ich die Einschulung meiner Tochter zum nächsten Schuljahr.“
oder wird da mehr gefordert?
Also ich habe heute einfach mal da angerufen. man meldet das Kind völlig formlos an. Sei es per Telefon, oder per Brief etc. dann kommt das Kind auf die einschulungsliste. im weiteren Verlauf kommen dann Mitarbeiter der Grundschule im Kindergarten vorbei und schauen mehrmals nach den Kindern und beurteilen deren schulreife.
ob das überall so läuft kann ich nicht sagen.
Welches Bundesland? - Wird dein Kind im Juli 2022 sechs Jahre?
In Hessen, ja genau 6 Jahre.
2 Antworten
Mitte Juli? - Erkundige dich mal, ob dein Kind nicht sowieso im nächsten Jahr regulär schulpflichtig wird.
Recherche bei NRW:
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Recherche: Die allgemeine Schulpflicht …. in Hessen …… beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden.
Das heißt: Du musst einen Antrag stellen. Zu überlegen ist dabei nicht nur, ob das Kind lernreif ist, sondern schulreif, also die Reife eines Sechsjährigen hat. Das Einfachste ist ein formloses Schreiben mit deiner Formulierung, vielleicht noch mit dem Zusatz:....da ich es für schulreif halte.
Es folgt dann vermutlich ein Gespräch mit der Schulleitung und ein Schulreifetest.
Eigentlich regelt man das bei der Einstellungsuntersuchung. Geh in Deine Grundschule und rede mit denen.