Widerruf eines Online Video Kurses der bei einer Veranstaltung gebucht wurde wird nicht anerkannt?
Hallo Zusammen
Am vergangenen Wochenende am 04.05. war ich bei einer Veranstaltung für die ich bezahlt habe in einem Tagungszentrum. Ich habe dort abends ein Formular - ich weiß nicht ob es ein Antrag oder schon ein Vertrag ist - unterschrieben. Darin habe ich ein Paket eines OnlineVideokurses angekreuzt.
Bevor ich unterschrieben habe, habe ich den Veranstalter gefragt ob ich nicht das Formular erst mit heimnehmen kann, um es mit meinem Steuerberater in Ruhe zu prüfen um es evtl. gewerblich nutzen zu können. Nach kurzem zögern sagte der Verantwortliche, „Ach füll das doch aus und wenn du es umschreiben willst auf Gewerbe mache ich dir das auf kleinem Dienstweg.!“
So schnell ist man überrumpelt
Ich habe von dem Zettel den ich unterschrieben habe in keiner Form eine Kopie bekommen. Weder digital per email noch analog als Papier. Ich ging davon aus, dass es sich hierbei vorerst nur um einen Antrag handelt, da ja dort steht: „der Gesamtbetrag ist sofort bei Aufnahmebestätigung zu überweisen.“ Eine Bestätigung dessen was ich unterschrieben habe ist mir nie zugegangen… ich habe also nichts Schriftliches dazu.
Intuitiv nahm ich mir ein Blanco Formular dessen was ich unterschrieben habe incl. der AGBs mit nachhause.
Am 08.05. habe ich immernoch nichts bekommen weder per Post noch per email. Also keine Aufnahmebestätigung oder etwas Ähnliches von dem was ich unterschrieben hatte.
Ich habe nun am 08.05. von meinem Rücktrittsrecht, dass der Veranstalter auf der Rückseite des Formulars aufgeführt hat Gebrauch gemacht.
Ich habe wie folgt formuliert:
Hallo XXXXX
Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater bin ich zu dem Entschluss gekommen den Vertag mit XXXXXX vorerst mal hintenanzustellen.
Daher mache ich von meinem Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch.
Hiermit widerrufe ich den am 05.04.25 geschlossenen Vertag über das Basic Startparket im XXXXXX Club bis auf weiteres.
Gern werde ich zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkommen.
Entsprechendes Formular ist im Anhang
Ich bitte um Bestätigung
Danke dir
Entsprechendes Formular ist auf der Rückseite des Formulars das ich unterschrieben hatte, vom dem ich ein Blanco mit heimgenommen habe.
Ich empfinde es als sehr irreführend, dass ein Widerrufsformular, das nun lt. Aussage des Veranstalters scheinbar keine Gültigkeit hat, direkt auf Rückseite des „Vertrages“, von dem, mir aber nie eine Kopie zugegangen ist, aufgeführt ist. Sehr suspekt das Ganze.
Nun nachdem mein Widerruf seinen Empfänger erreicht hatte, wurde ich angerufen, bzw per Sprachnachricht dazu aufgefordert den Betrag, für den von mir angeblich verbindlich gebuchten Kurs zu überweisen.
Ich habe dann noch einmal das ausgefüllte Formular mit dem Widerruf gesendet.
Heute bekam ich nun eine E-Mail mit folgendem Inhalt
Hallo XXXXX,
das Bestehen eines angeblichen „Vertragsrücktrittsrechts“ weise ich zurück.
Die Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts setzt nach § 312g, Abs. 1 BGB voraus, dass ein Vertrag als Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.
Du stimmst sicher zu, dass deine – zumal wiederholte – Teilnahme an unserer Veranstaltung in unseren Geschäftsräumen stattfand.
Als solche gelten auch angemietete Seminarräume. Ein Widerrufsrecht ist somit schon von vorn herein ausgeschlossen.
Ich weise deinen Widerruf – ob mit oder ohne Formular im Anhang – daher zurück.
Überweise deshalb bitte umgehend wie vereinbart die 490 Euro, damit du die gebuchten Leistungen ebenso umgehend wie gewünscht nutzen kannst.
Beste Grüße
XXXXXXXXXX
Nun frage ich mich, ob das was er schreibt richtig ist und es zutrifft das mein Widerruf ungültig ist, gestützt darauf, dass die Veranstaltung in eine angemieteten Tagungsraum stattfand und nicht in seinen Geschäftsräumen. Ich bekam weder eine Belehrung über den von ihm aufgeführten Sachverhalt bzgl. § 312g, Abs. 1 BGB noch bekam ich bisher einen Vertag über das, was ich unterschrieben habe.
Stimmt es denn nun, dass ich das Geld bezahlen muss trotz, dass ich nicht einmal einen Vertag über das Ganze in der Hand habe?
Über Antworten wie ich mich nun am besten verhalte wäre ich sehr dankbar
4 Antworten
Als solche gelten auch angemietete Seminarräume
Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass auch angemietete Räumlichkeiten einen Geschäftsraum des Unternehmers darstellen können, allerdings müssen diese in jedem Fall für den Verbraucher auch als solche erkennbar sein. Auf einen Seminarraum dürfte dies m. E. nicht zutreffen (vgl. MüKoBGB/Wendehorst § 312b Rn. 14).
Stimmt es denn nun, dass ich das Geld bezahlen muss trotz
Sofern du dich auf die Gültigkeit eines Widerrufs berufen willst, solltest du auch nichts zahlen. Im Übrigen wäre es ratsam, nicht einfach nur den Vertrag zu widerrufen, sondern bereits durch hilfsweises Vorbringen z. B. die Anfechtung zu erklären. Da dir der Vertrag nicht vorliegt, kannst du auch erst einmal Nachweis für die vermeintlich bestehende Forderung verlangen. Sämtliche Kommunikation mit der Gegenseite sollte künftig in nachweisbarer Form erfolgen.
Ich würde dir hier in jedem Fall empfehlen, dich an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes (die schriftliche Vertretung kostet dich einmalig EUR 50,-- bzw. EUR 36,-- bei geringem Einkommen) oder einen Rechtsanwalt (bei geringem Einkommen hast du ggf. Anspruch auf Beratungshilfe) zu wenden und nicht zu versuchen, das Ganze irgendwie auf eigene Faust zu regeln.
LG
Im Gesetz §312b BGB gibt es auch "bewegliche Geschäftraüme", nutzt ein Anbieter also regelmäßig angemietete Räume für seine Tätigkeiten, gelten diese als Geschäfträume. Es gab zwar mal ein BGH Urteil hinsichtlich Messeständen, aber dieses wird hier wahrscheinlich nicht zutreffen, weil im Gegensatz dazu der Veranstalter wohl regelmäßig diese Events in angemieteten Räumen durchführt, wenn du da schon mehrfach warst. Ich bin kein Anwalt, ggf. musst du mal einen fragen, der sich damit auskennt. Ich sehe da nicht viele Chancen.
Inwieweit die fehlende Auftragsbestätigung ein Ansatz ist mag ich nicht zu beurteilen, weil der Anbieter ja auch gem. AGB durch Erbringung der Dienstleitung den Auftrag annehmen kann, wenn dies bereits auf dem Event erfolgte, ist das auch bereits eine Auftragsbestätigung.
Ggf. ist eben zahlen (und direkt wieder kündigen, damit sich die Mitgliedschaft nicht verlängert, falls da jedes Jahr Zahlungen anfallen) die einzige Möglichkeit. Das nächste mal schauen, was man da unterschreibt. "Hiermit beantrage ich verbindlich eine Mitgliedschaft" ist ja nun auch nicht so geschrieben, dass es in die Irre führt.
Unwissen schützt dich nicht.
Es besteht kein Widerrufsrecht. fertig.
Du wolltest einen Vertrag gewerblich abschließen, damit gibt es kein Widerrufsrecht. Ansonsten wäre zu prüfen ob das ganze überhaupt unter Haustürgeschäft fällt.