wichtige Frage zum Arbeitslosen geld?
Hallo,
und zwar habe ich folgende Frage:
zurzeit befinde ich mich bis zum 1.6.24 noch in der Probezeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber und fange aber im September eine neue Ausbildung komplett wo anders an.
in der Firma in der ich aktuell noch bin fühle ich mich ganz und garnicht wohl und das arbeitsklima ist eine Katastrophe.
weiss jemand ob das möglich ich wenn ich kündige ob man arbeiteslosen Geld auch nur für einen kurzen Zeitraum bekommen kann?
Weil ab dem 1.9.24 habe ich ja eine neue Stelle.
Ich hoffe ich habe das ganze nicht zu kompliziert beschrieben.
Danke an jeden einzelnen der mir weiter hilft.
5 Antworten
Wenn Du die Anwartschaftszeit erfüllt hast, bestünde zumindest dem Grunde nach Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Kündigst Du aber ohne wichtigen Grund, oder bist für deine Kündigung selber verantwortlich, würde dir eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen drohen.
Würdest dann also für fast 3 Monate keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen.
Könntest dann nur einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und da ggf. Leistungen bekommen, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
Dann würde dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von angenommen 563 Euro für bis zu 3 Monate und 30 % sanktioniert, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom wäre davon nicht betroffen.
Bei Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.
Auch beim Bürgergeld erführst Du eine Leistungsminderung.
Sofern du überhaupt Anspruch auf ALG1 hättest, bei Kündigung bekommst 3 Monate Sperre.
Evtl könntest dann mit bürgergeld überbrücken
Wenn Du kündigen willst, bekommst Du erst mal eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Das heißt, Du bekommst bis zum Ausbildungsbeginn kein Geld.
Wenn Dein Arbeitgeber das macht, dann kannst einen Antrag stellen.
Wenn du kündigst gibt es erst mal gar kein Geld, sondern eine Sperre.
Und wenn die mich kündigen würden?