WG Mitbewohner hat seid 3 Monaten Besuch alle andern in der WG möchten diesen nicht mehr was können wir tuen?


26.04.2025, 17:48

kleines Update wir waren heute beim Vermieter, er weiß nun über alle Geschehnisse in der Wohnung Bescheid und wird am Montag zu seinem Anwalt gehen um sich beraten zulassen um zu wissen was er machen kann, seine Absicht ist es sie des Hauses zu verweisen.

Ich hoffe bald hat alles ein Ende und das der Vermieter das auch gesetzlich so machen darf. denkt ihr er darf und kann das also sie des Hauses verweisen ?


28.04.2025, 09:41

Hab gedacht das Thema ist erledigt aber wo wir am Samstag zuhause waren ist uns auf gefallen das Sachen auch unserm Zimmer fällen was abgeschlossen war. Der Herr hat nicht nur Dauer Besuch sondern geht auch ohne Erlaubnis in unsere abgeschlossen Zimmer. Als wir in damit konfrontierten gab er es zu und sagt uns das alle Schlafzimmer Schlüssel die selben sein und das er so ins Zimmer kam

ascii0815  18.03.2025, 18:29

Wie teilt ihr die Nebenkosten auf?

RMOITCT 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 19:59

Wir teilen alle Kosten im Haus durch 3 WLAN,Strom,Gaß und Wasser genau so wie die Miete

5 Antworten

Hallo und willkommen bei gutefrage!

Nach deiner Beschreibung handelt es sich nicht mehr um einen Besuch. Vielmehr wohnt sie bei euch. In diesem Fall muss in der Regel vom Vermieter vor Einzug die Erlaubnis eingeholt werden.

Ich gehe außerdem davon aus, dass ihr alle drei Hauptmieter für die gesamte Wohnung seid und die Zimmer nicht einzeln angemietet habt. In diesem Fall bedarf ein Zuzug einer weiteren Person meines Erachtens grundsätzlich der Zustimmung aller Mieter. Ist dies nicht der Fall, darf sie nicht einziehen bzw. hätte nicht einziehen dürfen.

Wenn es zwischenmenschlich und finanziell zu keiner Einigung kommt, solltet ihr den entsprechenden Mitbewohner darauf hinweisen, dass sie ihn gelegentlich besuchen, aber nicht dort wohnen kann. Das ist am Ende eine Sache der Absprache zwischen euch.

Ich vermute, die Dame wurde zum 31.12.24 fristlos gekündigt und nassauert sich jetz bei euch durch. der Besuch ist spätestens seit Ende Februar 25 beendet. Ein Wohnrecht hat sie nicht, auch nicht im Zimmer des "Freundes" . Daraus ergibt sich, ihr könnt sie nur auf dem Klageweg aus der Wohnung entfernen.

Hallo RMOITCT,

in meinen Augen gilt die Freundin nicht mehr als Besucherin, sondern als Mitbewohnerin, da sie mittlerweile seit drei Monaten bei euch in der Wohnung ununterbrochen aufhält.

Personen die sich mehr als sechs Wochen ununterbrochen in einer Wohnung aufhalten, zählen nicht mehr als Besucher, sondern als Mitbewohner. Für ihren weiteren Aufenthalt bräuchtet ihr eine Erlaubnis eures Vermieters / eurer Vermieterin und die hâttet ihr euch schon lange einholen müssen, da auch Miete und Nebenkosten evtl. neu angepasst werden müssten.

Wichtig ist aber auch, dass laut Mietrecht bei einem Besuch von Eltern, Ehepartner, Kindern oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein dauerhafter Besuch zulässig ist und nicht vom Vermieter untersagt werden kann. Langfristige Besuche sollten dem Vermieter trotzdem schriftlich mitgeteilt werden. Es darf aber nicht zu einer Überbelegung kommen!

Für Geschwister und entfernte Verwandte gilt dies nicht! Für die gilt immer noch die sechswöchige Frist!

Ich hoffe ich konnte dir damit weiter helfen.

LG. Widde1985


RMOITCT 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 20:25

Das Problem ist das sie manchmal an Wochenende zu seinen oder ihren Eltern fahren und somit ja nicht 6 Wochen am Stück hier ist sie hat aber definitiv ihren Lebensmittelpunkt bei uns, sie hat ihre ganzen Sachen bei uns und verhält sich so als ob sie hier wohnt wäscht ihre Wäsche bei uns trocknet sie richtet sich bei uns im Bad ein sowie auch in der Küche.

vielleicht würde ich komisch erzogen aber wenn ich Besuch bin bringe ich nicht mein hab und gut mit und wasche meine wäsche in einem fremden Haushalt und bleibe so ewig übers Wochenende ist ja kein Ding aber doch nicht wenn sie eine Person besucht die arbeiten ist unter der Woche und die dann 10 Stunden alleine ihn der Wohnung ist wenn besucht sie denn wenn er nicht da ist.
bin mittlerweile an einer Stelle angekommen wo ich mir selber nicht mehr zu helfen weiß

Widde1985  02.04.2025, 21:24
@RMOITCT

Bitte die darum, wieder in ihre eigene Wohnung zu gehen. Ihr Freund kann ja zu ihr ziehen.

Wie ist der Mietvertrag geregelt? Ist einer Haupt- und der Rest Untermieter, stehen alle im Mietvertrag oder haben alle eigene Mietverträge mit dem Vermieter abgeschlossen?

Widde1985  02.04.2025, 22:02
@RMOITCT

Ich habe eben oben gelesen, ihr steht alle im Mietvertrag. Bittet den Vermieter sie auch mit in den Vertrag mit aufzunehmen. Angepasste Miete teilt ihr durch vier - Ende. Das Problem ist allerdings, dass ihr zusammen haftet. Folglich kann der Vermieter Verbindlichkeiten von euch allen einfordern.

RMOITCT 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 06:56
@Widde1985

Sie will nicht bei uns in den Mietvertrag und das ist auch eigentlich keine Lösung das sie bei uns wohnt wir wollen sie nicht weiterhin 24/7 bei uns haben

Widde1985  03.04.2025, 12:10
@RMOITCT

Was sagt euer andere Freund zu der Sache? Will er sie auch nicht? Wenn ja, steht es zwei zu eins. Schmeißt sie raus, ihr Freund kann ja zu ihr ziehen.

Ansonsten könnt ihr eine Räumungsklage erwirken. Vor Gericht werdet ihr definitiv Recht bekommen und dann muss sie ausziehen. Die Kosten trägt sie.

RMOITCT 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 16:36
@Widde1985

Ja wir beide vollen sie nicht es steht so zusagen 2gegen 1

Alles was über 6 Wochen ständiger Aufenthalt hinausgeht gilt nach gängiger Rechtsprechung nicht mehr als Besuch.

Wenn ihr es nicht hinbekommt das intern zu lösen würde ich den Vermieter einschalten.

Entweder anteilig ein Mietvertrag mit Nebenkosten geben mit der Prämisse entweder unterschrieben oder raus.

Die bis seit Silvester angefallen kosten auch in Rechnung stellen.

Was sagt euer Freund dazu der sie rein geholt hat?


RMOITCT 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 16:31

Er sagt das wir schlechte Freunde sind und ihm seine Beziehung nicht können er sieht kein Problem in der Lage.

Reanne  18.03.2025, 16:53
@RMOITCT

Erklärt dem Freund, über 6 Wochen ist kein Besuch mehr und ihr müßt die Frau als zusätzliche Mitbewohnerin dem Vermieter melden. Wenn sie nicht zahlen kann, dann muß er die Kosten tragen, ist ja seine Freundin.