Werkstudent plus Freiberufler - Einkommensgrenze?

4 Antworten

das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Stimmt, die 20 Stunden Grenze ist sehr wichtig.

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

Nein, Du kannst verdienen soviel Du willst. Oder fragst Du wegen Einkommensteuern? Der Grundfreibetrag ist 8.354,-. Aber wenn Du mehr verdienest fängt es mit 14 % an. Willst Du auf 86,- Euro verzichten, nur weil 100,- Euro Einkünfte 14,- Euro Steuern kosten?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Das ist die Kleinunternehmergrenze, aber wenn Du klug bsit (sollte bei einem Studenten ja wohl sein), würdest Du sowieso für die Regelbesteuerung optieren (also 19 % Steuern auf Deine Leistungen berechnen).

Als Mediengestalter arbeitest Du für Unternehmer. Die Frau, die Dich angestellt hatte und nun über Rechnung honorieren will, müßte auch Unternehmerin sein.

Für Unternehmer ist es egal, ob Du 100,- Euro als Kleinunternehmer berechnest, oder 100,- euro + 19 % Steuer, denn die 19,- Euro Umsatzsteuer zeihen die als Vorsteuer ab.

Aber diese Regelbesteuerung bringt Dich in die Situation selbst Vorsteuer abziehen zu können. Das Notebook für 595,- Euro, kostet Dich dann nur noch 500,- Euro, weil Du die 95,- als Vorsteuer abziehst.

mdername 
Fragesteller
 26.01.2015, 23:29

Vielen Dank für das sehr informative und hilfreiche Kommentar.

Bisher habe ich auf meinen Rechnungen nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen, wie auf dem Formular für das Finanzamt markiert. Falls ich jetzt auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, binde ich mich fünf Jahre an diese Regelung und muss dem Finanzamt sicher Bescheid geben, richtig?

Danke auch für den aktuellen Freibetrag der Einkommenssteuer. Wenn ich diesen überschreite, muss ich lediglich die Einnahmen, die darüber hinaus reinkommen versteuern, richtig? Das ist dann also wie in Ihrem Beispiel beschrieben marginal.

Zur Umsatzsteuer; Solange meine Einkünfte 17.500€ im ersten Jahr nicht übersteigen (wahrscheinlich nicht) und im nächsten Jahr nicht über 50.000€ liegen (sicher nicht), kann ich eigentlich bei meinem Status als Kleinunternehmer bleiben, da die Anschaffungen für meinen Beruf schon geschehen sind. (Ist es sicher, dass ich hier keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer zurück fordern kann?)

Ich habe mich zwar in das Thema eingelesen, aber sehe noch keinen triftigen Grund, auf dem Markt meiner Branche, nicht weiterhin als Kleinunternehmer zu gelten, außer vielleicht, dass der Term "Kleinunternehmer" suggeriert, dass ich nicht viel arbeite, was natürlich Quatsch ist ;-)

wfwbinder  28.01.2015, 23:13
@mdername
Zur Umsatzsteuer; Solange meine Einkünfte 17.500€ im ersten Jahr nicht übersteigen (wahrscheinlich nicht) und im nächsten Jahr nicht über 50.000€ liegen (sicher nicht), kann ich eigentlich bei meinem Status als Kleinunternehmer bleiben

Falsch, nicht Einkünfte, sondern Einnahmen = Umsatz.

Kleinunternehmer bleiben, da die Anschaffungen für meinen Beruf schon geschehen sind. (Ist es sicher, dass ich hier keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer zurück fordern kann?)

angenommen die Anschaffungen in 2013 ist fertig veranlagt als Kleinunternehmer, ab 2014 kein Kleinunternehmer (egal ob auf Antrag, oder weil Grenze überschritten, dann kann man 4/5 der Vorsteuer noch abziehen.

Danke auch für den aktuellen Freibetrag der Einkommenssteuer. Wenn ich diesen überschreite, muss ich lediglich die Einnahmen, die darüber hinaus reinkommen versteuern, richtig? Das ist dann also wie in Ihrem Beispiel beschrieben marginal.

Stimmt genau, wie sonst?

auch als Selbstständiger arbeiten zu können, mit geringfügiger Lohnerhöhung

Selbständige beziehen keinen Lohn.

Wenn ich meine studentische KV informiere, dass meine freiberufliche Arbeit 4h/Woche nicht übersteigt, das ich also 20h/Woche arbeite und mein Studium weiterhin im Vordergrund steht, sollten sich die KVbeiträge nicht ändern, richtig?

Korrekt.

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Korrekt.

Trifft eine 8004€/Jahr Einkommensgrenze auf mich zu?

So eine Grenze gibt es nicht. Der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt für das Jahr 2014 8.354,- € für das Jahr 2015 8.472,- €

Wann macht es Sinn einen Gewerbeschein zu besorgen?

Wenn man Einkünfte aus Gewerbebetrieb generiert oder beabsichtigt dies zu tun (§ 15 EStG).

Freiberufliche und selbstständige Arbeit ist das gleiche?

Ja (§ 18 EStG). Aber nicht jeder Selbständige ist freiberuflich, die meisten sind gewerblich.

mdername 
Fragesteller
 26.01.2015, 23:30

Danke für die Informationen, Kevin!

Als Mediengestalter bist du nicht freiberuflich sondern gewerblich tätig.

Wenn die gewerbliche Tätigkeit überwiegend ist, musst du auf das erzielte Einkommen ebenfalls KV-Beiträge entrichten.

In den ersten 3 Jahren kannst du dich nach dem Mindestbeitrag versichern. Dabei musst du dann dein Einkommen jeweils zum Ende des Kalenderjahres belegen. Das kann dann auch zu einer Nachforderung führen.

Das steuerfrei Existenzminimum gilt natürlich für jeden. Dafür zählen dann aber deine gesamten Einnahmen

mdername 
Fragesteller
 26.01.2015, 20:39

Hallo Hans,

vielen Dank für Deine Antwort.

Hast Du eine Quelle für Deine erste Äußerung zur Hand? Im Finanzamt wurde ich nämlich explizit vor die Wahl gestellt, ob ich einen Gewerbeschein beantragen will oder erst mal freiberuflich arbeiten möchte.

Beste Grüße Max

DerHans  26.01.2015, 20:42
@mdername

"Freie Berufe" sind genau umschrieben, was dazu gehört. Fast alles Akademiker .

Ärzte, Anwälte, Architekten Außerdem gibt es noch frei schaffende Künstler.

Du bietest ein gewerbliches Produkt an

mdername 
Fragesteller
 26.01.2015, 20:57
@DerHans

Ich muss nachhaken, Hans.

Im Einkommenssteuergesetz §18 steht folgendes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html): "§ 18 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,** die selbständige Berufstätigkeit der** Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe."

Weiterhin schreibt der Bundesverband der freien Berufe: "Der BFB ist nicht befugt, die Ausübung eines Freien Berufs zu bestätigen, da diese Einstufung vom Einzelfall abhängt und nur vom Finanzamt vorgenommen werden kann." (freie-berufe.de/existenzgruendung/informationen-fuer-existensgruender/abgrenzung-freier-beruf-oder-gewerbe.html)

Auf eine Information abzielend, ohne Dich angreifen zu wollen; Beziehst Du Dich auf veraltete Quellen oder befinde ich mich im Irrtum?

Wenn ich im ersten Jahr freiberuflicher Arbeit nicht mehr als 15000€ verdiene, im Folgejahr nicht mehr als 50000€ ist alles in Butter?

Natürlich. Du darfst so viel verdienen wie Du willst/kannst!

Wegen Krankenversicherung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer würd ich mich an Deiner Stelle aber mal beraten lassen!