Werden Smartphones bald wieder alle Plastickrückseiten haben wegen dem Gesetz, dass der Akkuwechselbar sein muss?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das austauschen vom Akku hat nur wenig mit dem Design zum tun, es obliegt dem Hersteller wie er dies bewerkstelligt.

Wechselbar heißt nur, dass man ohne große Probleme ran kommen muss und er nicht so befestigt sein darf, dass er ohne Beschädigung nicht entfernt werden kann.

Anders ausgedrückt, es ist im Grunde genommen nur eine Frage der Technik und da gibt es einige Möglichkeiten.

Es gibt auch die Ausnahme für Wasserfeste Geräte, wobei ein Gerät auch mit Tauschakku wasserfest gemacht werden kann zumindest theoretisch, praktisch wird das vermutlich keiner machen.

Man wird wohl auch nicht alle Handys wasserfest machen.

NE wieso, man kann ja auch einfach versteckte Schrauben oder ähnliches anwenden.

Klips, klickverschlüsse - all solche Dinge Funktionieren auch mit Glas, Metall,Keramikcovern.

Da diese ja nur auf nen Rahmen aufgebracht werden meistens.

Muss ja nur Zugänglichkeit gewährt werden.

Nein. Das hat mit dem Material nichts zu tun.

Außerdem gibt es kein solches Gesetz bzw. es schreibt nicht zwingend vor, dass der Akku wechselbar sein muss.

https://www.heise.de/news/Akkus-von-Smartphones-und-Tablets-duerfen-weiterhin-fest-eingebaut-werden-7486224.html


animeartemis  13.07.2023, 11:37
Außerdem gibt es kein solches Gesetz bzw. es schreibt nicht vor, dass der Akku wechselbar sein muss.

Wurde von der EU gerade auf den Weg gebracht.

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Rolajamo  13.07.2023, 11:40
@animeartemis
Handys und Flach­rechner müssen jedoch konform der Ökode­sign-Regeln gestaltet werden. Diese setzen eine defi­nierte Effi­zienz fest verbauter Akkus nach bestimmten Lade­zyklen voraus.
Können die Hersteller diese nicht garan­tieren, muss die Batterie austauschbar sein. Immerhin treten die Ökode­sign-Regeln schneller in Kraft als die Batte­rie­ver­ord­nung.
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germanils  13.07.2023, 11:42
@animeartemis

Nein, auch in der zweiten Auflage gibt es keine Pflicht, dass Smartphone-Akkus vom Nutzer wechselbar sein müssen. In Bezug auf Smartphones/Tablets wurden keine neuen Regelungen erlassen.

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animeartemis  13.07.2023, 11:53
@germanils

Ist das so?

In dem von dir verlinkten Artikel steht was anderes:

Entweder gestalten sie ihre Smartphones und Tablets so, dass Nutzer den Akku tauschen können. Oder sie bauen den Akku fest ein, dann muss dieser nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweisen. Smartphones müssen dann außerdem staub- und wasserdicht sein.

Derzeit erfüllen nur High End Akkus diese Anforderungen, sprich in nem Smartphone bis 300 Euro hast du so nen Akku nicht drin.

Du sagst also der Hersteller ist wenn er diese Anforderungen nicht erfüllt, zu nichts verpflichtet? Interessant, dann braucht es die Anforderungen ja gar nicht und man bräuchte so ne Öko Design Richtlinie ja gar nicht.

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germanils  13.07.2023, 11:58
@animeartemis

Nein, ich sage dass sich aus der Batterieverordnung keine zwingende Pflicht zur Austauschbarkeit von Smartphone-Akkus ergibt. Und "wechselbar" heißt auch nur, dass der Akku nicht verklebt sein darf und mit handelsüblichem (oder mitgeliefertem) Werkzeug wechselbar sein muss.

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animeartemis  13.07.2023, 12:27
@germanils

Die Frage war aber nicht nach der Batterieverordnung und mein Text den du selbst verlinkt hast ist da wohl eindeutig.

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