Werden offene GEZ Gebühren vom Amt beglichen?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein 92%
Weiß nicht 8%
Ja 0%

4 Antworten

Nein

Eine rückwirkende Befreiung bis zu 3 Jahren ist nur dann möglich, wenn für diesen Zeitraum auch Leistungsanspruch bestand.

Nein

Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Wenn man Bürgergeld bekommt, kann man sich befreien lassen. Wenn man hier davor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist das ja ein selbst verschuldetes Versäumnis und wird sicherlich nicht von der Solidargemeinschaft beglichen. Das muss man selbst zahlen. Alles andere wäre ja völlig absurd und ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Rechtsgrundlage geben kann. Sonst könnte ja jeder Schulden machen und am Ende beantragt man Bürgergeld und der Staat zahlt. Das dies so nicht funktioniert, sollte eigentlich klar sein.

Nein

Wenn die Rechung aus der Zeit waren, wo du noch gearbeitet hast nicht. Außerdem musst du mit dem Bürgergeldbescheid bei der GEZ noch eine Befreiung beantragen

Nein

Aber man hat das Recht sich befreien zu lassen wenn man vom Amt lebt. Das gestaltet sich immer wieder schwierig