Werden offene GEZ Gebühren vom Amt beglichen?
Wenn man arbeitet und noch offene GEZ Gebühren hat. Dann Bürgergeld kassiert. Werden die offenen GEZ Gebühren dann vom Amt beglichen? Meinte mein Kumpel.
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
4 Antworten
Eine rückwirkende Befreiung bis zu 3 Jahren ist nur dann möglich, wenn für diesen Zeitraum auch Leistungsanspruch bestand.
Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Wenn man Bürgergeld bekommt, kann man sich befreien lassen. Wenn man hier davor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist das ja ein selbst verschuldetes Versäumnis und wird sicherlich nicht von der Solidargemeinschaft beglichen. Das muss man selbst zahlen. Alles andere wäre ja völlig absurd und ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Rechtsgrundlage geben kann. Sonst könnte ja jeder Schulden machen und am Ende beantragt man Bürgergeld und der Staat zahlt. Das dies so nicht funktioniert, sollte eigentlich klar sein.
Wenn die Rechung aus der Zeit waren, wo du noch gearbeitet hast nicht. Außerdem musst du mit dem Bürgergeldbescheid bei der GEZ noch eine Befreiung beantragen
Aber man hat das Recht sich befreien zu lassen wenn man vom Amt lebt. Das gestaltet sich immer wieder schwierig