GEZ Anmeldung/ Schulden Freund?
Hallo zusammen,
hoffe, jemand kann mir die Frage beantworten. Ich bin vor Kurzem zu meinem Freund dazugezogen (Mietvertrag läuft rückwirkend zum 01.03.) und würde mich nun "gerne" bei der GEZ anmelden. Problem ist: Mein Freund fechtet die GEZ an, da er die Gebühren nicht einsieht. Verstehe ich zwar, aber ich habe keine Lust auf den ständigen Stress und würde den Beitrag zahlen, wie es sich im Endeffekt auch gehört. Durch seine Nichtzahlung sind natürlich offene Beträge entstanden, die sich summiert haben.
Wie gehe ich hier jetzt vor? Melde ich eine 'neue Wohnung' an? Kann ich mich 'dazumelden' oder hänge ich dann drin in den offenen Rundfunkbeiträgen? Kann er sich zu mir dazu anmelden und häuft dann nicht weitere Schulden an? Kenne mich mit der Materie leider überhaupt nicht aus, da ich zum ersten mal in eine eigene Wohnung ziehe.
LG und Danke!
2 Antworten
Du kannst dich ruhig mit deiner neuen Adresse anmelden. Du zahlst dann ab der Anmeldung für März 2020. Für die Schulden deines Freundes haftest du nicht.
Dein Freund teilt anschließend dem Beitragsservice mit, dass er ab 1.3.2020 mit dir zusammen wohnt und gibt deine Beitragsnummer dabei an. Da nur einer pro Wohnung zahlen muss, in diesem Fall zahlst du ja, ist er ab März dann beitragsfrei. Die Schulden aus der Vergangenheit bleiben ihm aber.
Zahlt er die Schulden weiter nicht, kommt nach einer Mahnung die Vollstreckung. Da kann dann sein Bankkonto oder sein Lohn gepfändet werden und es wird natürlich durch die Vollstreckungskosten immer teurer. Auch eine Sachpfändung ist durch den Vollstreckungsbeamten möglich. Da musst du dann aufpassen, dass nicht deine Sachen gepfändet werden. Dagegen kannst du dann nur mit einer sog. Drittwiderspruchsklage beim Amtsgericht vorgehen.
Vielleicht kannst du ihn ja zu einer Ratenzahlung überreden, dann habt ihr wirklich weniger Stress.
Die Gebühren fallen pro Haushalt an, nicht pro Bewohner. War einer befreit (warum auch immer), würde diese Befreiung enden, wenn jemand dazuzieht, der nicht befreit ist.
Man wird Dich nicht für die "Schulden" deines Freundes zur Verantwortung ziehen können, (solange keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht).
Sobald Du da also offiziell gemeldet bist, melde Dich auch bei der Gebührenzentrale an. Ab dem Datum des Einzuges.