Wer zahlt für Mutter-Kind -Heim?

3 Antworten

Da deine Tochter erst 16 ist, hast du noch das Aufenthalts-bescheinigungsrecht. Außerdem muss noch das mit der Vaterschaft geklärt werden. Wenn er die Vaterschaft anerkannt und auch die elterliche Sorge beantragt, hat er das Recht über das Baby. Deine Tochter hingegen hat nur eingeschränkt Rechte, da sie noch minderjährig ist. Da fällt das Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf dich als Mutter der Kindesmutter, wenn du den Antrag stellst.

Wie das nun mit dem Mutter-Kind-Heim ist, weiß ich nicht. Aber du kannst dich da beim Jugendamt erkundigen und schon gewisse Anträge stellen.


Inilein0902 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 02:08

Ein Termin beim Jugendamt steht auch schon-allerdings erst in einem Monat und ich würde mich gerne vorher über dieses Thema informieren .

Danke für deine Nachricht.

Ich bin nicht sicher, ob sie überhaupt in einem Mutter-Kind-Heim aufgenommen werden würde.

Diese Heime sind für junge Mütter, die keine andere Unterstützung haben, was bei deiner Tochter nicht der Fall ist, da sie durch dich, ihren Freund und deren Eltern unterstützt wird/werden kann.

Sie würde mMn einem Mädchen den Platz wegnehmen, das ihn dringender braucht.


Moorhuhn68  02.05.2025, 16:55

Schon, aber viele junge grosseltern arbeiten selbst noch und werden bestimmt nicht kündigen, um den Enkel gross zu ziehen, damit die Tochter Abitur oder eine Ausbildung machen kann.

Im Heim werden die Kinder tagsüber betreut, so dass die Tochter weniger Zeit verliert.

Da wären mir an Stelle der TE, sofern sie nicht ohnehin Hausfrau ist, die anderen Mädels ziemlich egal, so hart das klingt.

Inilein0902 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 02:06

Danke für dein Kommentar-doch leider beantwortet es meine Frage nicht!

Soweit ich weiss, geht das einkommensabhängig, aber ihr zahlt mindestens das Kindergeld. Das läuft ja auch unter Kinder- und Jugendhilfe.