Wer übernimmt die Kosten für einer WG (Minderjährig)?

Trullalla56  22.12.2023, 14:16

Darf ich dich fragen warum du nicht arbeiten willst ❓

Larix123 
Fragesteller
 22.12.2023, 14:18

Wer sagt das ich nicht will?

Trullalla56  22.12.2023, 14:20

Weil du geschrieben hast,das du auch in Zukunft nicht arbeitest

Larix123 
Fragesteller
 22.12.2023, 14:21

Das heißt noch lange nicht das ich es nicht will. Ich kann es zurzeit nicht und demnächst bzw nächster Zeit auch nicht, ich bin Arbeitsunfähig.

4 Antworten

Deine Eltern müssen natürlich zahlen und nicht wieder die Allgemeinheit/Jugendamt

Larix123 
Fragesteller
 22.12.2023, 14:57

Was heißt wieder?

was ist, wenn meine Eltern das nicht bezahlen können?

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Gorkon193  22.12.2023, 15:24
@Larix123

Doch, mehr als du denkst und nur weil nem Teeny einfällt in ne WG ziehen zu wollen bezahlt das das Jugendamt erstmal nicht, es sei denn das Amt hat bewiesene Gründe ein Kind aus der Familie zu nehmen.

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Larix123 
Fragesteller
 22.12.2023, 15:28
@Gorkon193

Ach, was denkst du warum das Jugendamt hier war und sogar selbst gesagt hat, dass das ein Fall für sie ist? Das Jugendamt hat es vorgeschlagen, dass ich in einer WG könnte und nicht ich selbst!

sag mal, wenn du keinerlei Hintergründe weißt, musst du nicht andere oder insbesondere Teenies hier verurteilen. Da sieht man mal wieder wer hier wirklich Ahnung hat oder nur große Sprüche abgibt. Bestimmt gibt es in deiner Welt auch keine psychischen Erkrankungen sondern ist alles ausgedacht, nicht war?

das man sich auch noch rechtfertigen muss für einzelne Personen ist ja unglaublich.

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Wenn es sich um eine Jugendhilfeeinrichtung (über §34 SGB VIII) handelt, dann zahlt die Kosten das Jugendamt.

Deine Eltern werden entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.

Faktisch ist das dann ein bisschen weniger als die Düsseldorfer Tabelle vorschreibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

In der Regel das Jugendamt, wahrscheinlich müssen Deine Eltern auf das Kindergeld verzichten.

Deine Eltern. Es sein denn das Jugendamt hält ein Zusammenleben mit deinen Eltern für nicht zuträglich.