Darf ich in eine WG ohne die Erlaubnis meiner Eltern?
Hallo
Ich bin 16 Jahre alt und generell weiß ich das ich da eine Erlaubnis meines/meiner Erziehungeberechtigten brauche. Da ich aber dieses jahr ein berufskollegium mache und ab nächstem Jahr in die Ausbildung gehen würde also mein eigenes Geld verdienen würde wollte ich fragen ob das da gleich bleibt oder ob sich das ändert da ich ja dan offiziell arbeite und verdiene.
Vielen Dank schonmal im voraus
3 Antworten
Selbst während du in einer Ausbildung bist und Ausbildungsgehalt verdienst - solange du minderjährig bist (also noch nicht den 18ten Geburtstag hattest), sind deine Eltern für dich verantwortlich (Aufsichtspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc). Du kannst also nicht einfach mal so ausziehen.
Denn um eigenständig zu wohnen brauchst du: Mietkaution (auch bei Wohngemeinschaften).... das sind üblicherweise mehrere Monatsmieten im Voraus (diese werden dann vom Vermieter beiseite gelegt und erst bei deinem Auszug wieder an dich ausbezahlt - abzüglich der nötigen Kosten für Reparaturarbeiten durch das dort Wohnen). Du musst den Mietvertrag natürlich unterschreiben (als Minderjähriger nicht möglich), du musst unter Umständen auch bei den Stadtwerken (beispielsweise) einen Vertrag abschließen für Wasser/ Strom/ Gas/ Müllabfuhr. Als Minderjähriger geht das nicht. Und so weiter.
All das müssten deine Eltern stellvertretend für dich erledigen solange du nicht volljährig bist.
Und du musst noch an folgendes denken: Im ersten Ausbildungsjahr verdient man - egal in was für einer Ausbildung man ist - üblicherweise nicht grade üppig. Oft reichts dann grade mal für ein kleines WG-Zimmer in einer billigeren Wohngegend. Doch es warten dann ja noch andere Kosten auf dich:
- Deine Nahrung/ Getränke
- eventuell nötige Medizin (nicht alles wird von der Krankenkasse komplett übernommen, und jeder wird mal krank)
- Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb/ zur Berufsschule
- Hygieneartikel (Rasierzeug, Deo, Duschgel, Shampoo, Seife, Klopapier)
- Haushaltsreiniger (Handgeschirrspülmittel, Waschmittel für die Waschmaschine, Zeugs zum Reinigen von Glas/ Boden/ Badezimmer)
- Bekleidung und Schuhe
- Nebenkosten (Strom, Wasser, Müllabfuhr, etc)
- Telefonrechnung/ Internetzugang
..... Für so manche Auszubildende, die bereits zu Beginn irgendwo alleine leben und sich alleine über Wasser halten müssen, bedeutet das dann das sie sich nebenbei noch einen zusätzlichen Job suchen müssen (für die Wochenenden, freien Tage, Urlaubszeiten)
Die Eltern können bis 18 bestimmen.
Bis zu deiner Volljährigkeit bleibt alles wie gehabt.
Deine Eltern bestimmen wo du lebst!