Wer muss zahlen wenn das Fahrschulauto nach der Fahrstunde ein wirtschaftlicher Totalschaden ist wegen eines Auffahrunfalls des Fahrschülers?
Weil der Fahrlehrer hätte ja jederzeit eingreifen können
6 Antworten
Hallo, der Fahrlehrer gilt rechtlich als Fahrer des Autos und ist damit für alle Schäden haftbar.
Der Fahrschüler kann es nicht sein, denn er hat ja keinen Führerschein.
Generell... die Fahrschule.. ABER wenn dem Schüler grobe Absicht nachgewiesen werden kann: der Schüler.
Die Versicherung zahlt. Fahrschulen haben dafür spezielle Haftpflichtversicherungen.
Damit es ein Totalschaden ist muss der Fahrschüler auf der Autobahn extrem stark nach rechts lenken und in ein Graben stürzt. Wie soll da der Fahrlehrer eingreifen? Das ist ne Sache von 0,5 Sekunden
Auch da kann der Fahrlehrer wenig machen wenn der am Steuer nen epileptischen Anfall oder so bekommt
Da zahlt die Versicherung der Fahrschule.
Für einen wirtschaftlichen Totalschaden reicht es im schlimmsten Fall auch mit 50 km/h gegen eine Mauer zu fahren.