Wer kommt für Stornogebühren auf?

7 Antworten

Der das Hotel gebucht hat, zahlt anfallende Stornogebühren.

Im umgekehrten Fall gibt es dazu ein interessantes Gerichtsurteil:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-schadensersatz-bei-vereitelung-einer-urlaubsreise-des-umgangsberechtigten-193035.html

Gibt es denn eine gerichtliche Umgangsvereinbarung?

Bescheinigt der Arzt aber wirklich eine krankheitsbedingte Verhinderung des Umgangsrechtes, werden Sie die Kindesmutter nicht ersatzpflichtig machen können:
Eine Verpflichtung, für anderweitige Betreuung zu sorgen, wird man aus dem Beschluss nicht entnehmen können und auch nicht aus dem Gesetz.
Eine Ersatzpflicht Ihnen gegenüber wird man über  § 826 BGB nur dann annehmen können, wenn Sie der Kindesmutter nachweisen können, dass diese Krankheiten "vorgeschoben" sind und es nur darum geht, Sie zu schädigen. Diesen Beweis müssten Sie erbringen, was dann aber schon am Attest scheitern dürfte, da die Gerichte diese Atteste in der Regel als ausreichend werten.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schadensersatz-bei-nicht-Wahrnehmung-des-Umgangs-durch-den-Umgangsberechtigten--f317366.html

Der Nachweis ist also das Problem!

Aus welchem Grund wird der Umgang denn abgesagt? Krankheit? Berufsbedingt? Ohne Angabe von Gründen?

Man kann natürlich versuchen den umgangsberechtigten Elternteil vor den Kadi zu ziehen. Erfolgsaussichten: mehr als ungewiss!

Oder eine Umgangsvereinbarung aufsetzen, die genau solche Fälle beinhaltet. Aber ob der Andere das freiwillig unterschreibt?!

Wird dann wohl l das Problem des stornierenden werden. Vielleicht kann man verschieben

Eine privatklage gegen die andere Person wäre sehr teuer und die Aussichten (Beweislast) schlecht.

Man könnte ja auch mit Kind ins WE fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Tanja606 
Fragesteller
 25.08.2023, 14:43

Danke für deine Antwort.

Wenn sich so ein Vorfall häuft? nicht nur Weekendtrips auch Kurse die natürlich stattfinden wenn das kind nicht da ist. Der Kurs kam auf 500€ konnte nicht verschoben werden da kein weiterer angeboten wird...

Ich fühle mich so hilflos und bauchgepinselt... ich möchte einfach mal eim klares Zeichen setzen, dass es so nicht geht. Worte helfen nicht.

Natürlich fahre ich auch mit Kind in die ferien aber wenn ich alleine bin dann bevorzuge ich stille, somit Adults only...

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Asturias  25.08.2023, 14:56
@Tanja606

Hier kann das Jugendamt vermittelnd mit Gesprächen helfen. Ihr könnt eine Vereinbarung treffen, diese schriftlich fixieren und auch festlegen, dass bei Ausfall des Umgangs der Elternteil selbst für eine Betreuung sorgen muss.

sprich: Kind ist Nummer eins im Rahmen des Plans. Da kommt nichts dazwischen. Und wenn doch, muss es gravierend sein. Dann muss der Betreuende der da dran ist für eine eigene Betreuung sorgen.

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Liverpool1  27.08.2023, 12:40
@Tanja606

dann schaff dir keine kinder an, wenn du adult only möchtest

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Tanja606 
Fragesteller
 31.08.2023, 13:46
@Liverpool1

Ich weiß zwar nicht wo du dir kinder anschaffst, ich hab meines selbst geboren. Das und deine ziemlich respektlose Antwort lässt mich darauf schließen, dass du ein mann bist und nicht 24/7 alleine die Verantwortung für einen mensch hast. Dennoch danke für deine wenig konstruktive Antwort.

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In solchen Fällen empfiehlt es immer einen Plan B zu haben oder den anderen Elternteil als Plan B zu betrachten. Im Übrigen musst Du nicht erzählen dass du weg willst.

Habt ihr eine gerichtliche Umgangsvereinbarung geschlossen? Wenn nicht, würde ich empfehlen, dies nachzuholen.

.... und darin gleich den Passus aufnehmen lassen, für den Fall, dass, wenn eie Partei schuldhaft ihrer Pflicht nicht nachkommt, ein Ordnungsgeld angedroht wird.

Im Fall des Falles kann dann wieder - unter Vorlage dieses Beschlusses mit Beweisantrag - an das Familiengericht herangegangen werden, damit dieses einen entsprechenden Ordnungsgeldbeschluss erlässt.

Quelle: § 89 Familiengerichtsgesetz

Ein Anwalt ist nicht erforderlich. Der Antrag kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familien-Gerichts zu Protokoll gegeben werden, wenn man bzgl. der Form der Antragsstellung "nicht firm" ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tanja606 
Fragesteller
 25.08.2023, 19:20

Merci für die Hilfe!

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das ist problem desjenigen der gebucht hat. man muss ja nicht stornieren, sondern hätte das kind als plan b einfach mitgenommen.