Wer ist am Unfall schuld?

holgerholger  15.09.2022, 10:47

Wer war denn auf der falschen Seite unterwegs? War der Sradweg für beide Seiten freigegeben?

emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 10:59

Die Radfahrer waren leider beide auf der falschen Seite unterwegs.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde hier die Schuld bei dem Radfahrer sehen, der dir auf der rechten Wegseite entgegen kam.

Erstens waren beide als Geisterradler unterwegs (wenn der Weg nicht explizit für beide Richtungen freigegeben war.

Zweitens dürfen Radfahrer nur zu zweit nebeneinander fahren, wenn niemand behindert wird.

Drittens hat der Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren.

Das mit dem Kind schienst du ja vorher unter Kontrolle bekommen zu haben, sonst könntest du der erziehungsberechtigten Person noch eine reinwürgen. Ist aber schwierig und meiner Meinung nach unnötig.

Das du gegen ein Auto gefallen bist ist eine Folge des Unfalls und nicht in deiner Macht gewesen. Auch wenn man normalerweise trotzdem den Fahrzeughalter oder die Polizei verständigt, da immer irgendwas kaputt sein kann.

Kniffliger Fall.
Da du an ein parkendes Auto gestoßen bist hättest du versuchen müssen den Besitzer zu finden (oder die Polizei hinzuzurufen). DEINE Einschätzung es hat keinen Schaden genommen zählt nicht.
Im übelsten Fall könnte das Weiterfahren nun als Fahrerflucht gewertet werden.
Mit den anderen Fahrradfahrern gibt es dafür ggf auch noch Zeugen.
Ich fürchte da könnte noch mehr kommen.
Das "herumstreunende" Kind als direkt Ursache ist vielleicht durch mangelnde Aufsichtspflicht der Eltern an der Schuldfrage beteiligt.
ABER ...auf einem Radweg mit der permanenten "Gefahr" andere Nutzer machen irgendetwas falsch, ist die eigene Geschwindigkeitsanpassung (und vorausschauendes Fahren) A und O Unfälle zu vermeiden.
Dein Ausweich-Schlenker wurde zur schlechten Wahl, weil du die anderen Fahrradfahrer NICHT auf dem Schirm hattest. Warum nicht ?


emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 10:56

Erstmal möchte ich kurz anmerken, dass ich das Auto wirklich kaum berührt habe! Wenn du stolperst und dich leicht an einem Auto abstützt, rufst du ja auch nicht gleich die Polizei. Außerdem war das Auto ein Falschparker, hätte dort also überhaupt nicht stehen dürfen. Die Radfahrer konnte ich vorher nicht sehen, weil sie (wie ich glaube) vorher aus der Seitenstraße rausgekommen sind. Den Schlenker bereue ich nicht, schließlich wollte ich ja nicht das Kind über den Haufen fahren.

dvdfan  15.09.2022, 11:17
@emily298

Übrigens, falsch geparkt oder nicht, berechtigt nicht zum Beschädigen.

Mein Kumpel blieb unbeabsichtigt mit dem LKW an einen Falschparker hängen. Die gerufene Polizei erklärte, dass es egal sei ob der falsch Parkt. Mein Kumpel ist der Verursacher. Wenn er nicht vorbeikommt, dann muss er stehenbleiben und die Polizei rufen.

emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 11:26
@dvdfan

Naja, ich bin ja zum Glück mit einem Roller gestürzt und nicht mit einem LKW. Das Auto habe ich wirklich höchstens mit einem Arm berührt. Das dabei ein Schaden Zustande kommt ist praktisch unmöglich. Wäre ich irgendwie der Meinung gewesen, dem sei nicht so, hätte ich natürlich die Polizei gerufen.

dvdfan  15.09.2022, 13:12
@emily298

Gut.

Dann hast du das eher der Vollständig wegen in der Frage erwähnt.

Es ist natürlich möglich, bei einem leichten Anstoßen mit dem Arm, festzustellen, ob etwas kaputtgegangen ist. Das merkst du schon allein daran, ob dein Arm überhaupt weh tut. Ein Auto steckt bestimmt mehr weg, als der Ellenbogen.

treppensteiger  15.09.2022, 15:32
@dvdfan

Der Falschparker steht aber still rum, und taucht nicht plötzlich auf. Ein Unterschied, den ich wichtig finde.

dvdfan  15.09.2022, 19:07
@treppensteiger

Stimmt. Wenn sich ein Fahrzeug bewegt, dann parkt es nicht. Sehr gut erkannt.

Wenn Du nicht mehr Herr der Lage warst warst Du wohl zu schnell.


emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 10:30

Zu schnell war ich eigentlich nicht. 15 km/h glaub ich. 20 km/h darf ein E Roller in der Stadt fahren. Mein Problem war tatsächlich nur, dass ich durch den vorherigen Schlenker das Gleichgewichts verloren habe.

koofenix  15.09.2022, 10:33
@emily298

Ich gehe nicht von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus sondern von der Geschwindigkeit, welche der Verkehrssituation angepasst ist. Wenn Kinder irgendwo rumturnen muß man immer mit dem Schlimmsten rechnen und da können auch 15 schon zu schnell sein - selbst wenn man 50 darf.

emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 10:37
@koofenix

Eigentlich war es ein ganz normaler Radweg an einer Hauptstraße, wo normalerweise auch keine Kinder rumlaufen sollten. Das Kind ist der Mutter kurz zuvor von der Hand entflohen. Dazu muss ich sagen, dass die Fahrräder auf der falschen Straßenseite unterwegs waren.

Ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig?? Und du auch?? Die Frage, die sich mir stellt: der Radweg, ist er für beide Fahrtrichtungen freigegeben oder nicht? Das ist für die Beantwortung deiner Frage maßgeblich. Und dazu: wer war auf dem Bürgersteig ? Du auch? Ein e-Scooter sollte auf dem Radweg sein...

https://praxistipps.chip.de/e-scooter-auf-dem-fahrradweg-erlaubt-das-muessen-sie-wissen_109356

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre nur noch Rad 6000km Jahresleistung

emily298 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 10:39

Wir (Ich und die Fahrräder) waren wie gesagt auf dem Radweg unterwegs. Bzw. einer der Radfahrer fuhr auf dem Gehweg. Die beiden sind allerdings auf der falschen Seite gefahren und ich auf der Richtigen.