Wer erbt?
Hallo,
Mein Freund hat ein Problem. Die Schwester ( Tante meines Freundes )seines Vaters kümmert sich um den pflegebedürftigen Vater meines Freundes. Mein Freund arbeitet ist aber im Notfall , was öfters vorkommt immer erreichbar und kommt sofort . Er ist also alle paar Tage bei seinem Vater um Zeit zu verbringen , seine Tante zu entlasten. Die Tante hat die alleinige Vollmacht über das Konto des Vaters meines Freundes. Sie wird aggressiv wenn man sagt dass mein Freund auch auch die Vollmacht haben will , sie sagte auch wenn der Vater stirbt entscheidet sie über das Geld. Meinen Freund macht das wütend. Er ist schließlich der Sohn. Der Bruder meines Freundes interessiert das gar nicht , er kümmert sich auch nicht um sein Vater und lebt im Ausland . Die Mutter von meinem Freund ist tot. Meine Frage: Wenn der Vater stirbt hat die Tante immer noch die Vollmacht und die Kinder die erste Erben sind , nicht ?
Das ist doch echt nicht ok, sie kann ja die Vollmacht haben darum geht's nicht, aber dass sie nicht will dass die Söhne die Vollmacht haben ist doch nicht normal.
Oder kann man da nur rechtlich vorgehen? Der Vater ist geistig leider nicht mehr so klar, aber er wird von der Tante so ziemlich gestresst und manipuliert, dass er niemanden die Vollmacht gibt.
Wir wollen das inFrieden klären , aber die Tante wird einfach verbal aggressiv wenn man sagt dass der Sohn die Vollmacht erhalten soll.
Was kann man rechtlich tun ?
4 Antworten
... Frage zwischen 16 und 22 bzw 19 und 21 uhr noch mal stellen. Da ist die chance dass einige da sind die sich auskennen am höchsten.
Ich weiß nur, dass sich da nichts friedlich klären lässt. Bekommt er wenigstens Kontoauszüge? Kann mir gut vorstellen dass sie bereits jetzt schon einiges abzwackt. Mit kontoauszug wäre ersichtlicher ob für essen so viel abgehoben wird wie das essen kostet oder mehr mit behauptung gäbe immer wenn sohn nicht da ist hummer mit kaviar.
Denke da muss man recht schnell zum anwalt. Weil solange sie noch handlungsfähig ist gibts anders keine kontoverfügung. Würde es ihr nur ums wohl des vaters/patienten gehen, dann hätte sohn auch kontoverfügung.
Denke sie hat ohnehin pflegegeld vom staat beantragt/geltend gemacht. So dass kontoverfügung vor seinem tod fehler war.
Mit Friedlich geht da leider nichts. habe ahnung von psychologie. wenn man das thema nicht erwähnen darf weil sie sonst tobt ...
Und kontoauszüge wenige male fordern und nach 2-4 wochen dann per anwalt fordern.
Und die frage wer erbt: Normal ehepartner 50% und kinder 50%. Zumal mutter bereits tod wurden die ersten 50% bereits vererbt? Und wenn der vater stirbt, weiß ich nicht ob dessen schwester was zusteht. Denke Testament wird heimlich gemacht mit ihr als alleinerbe. Was nicht rechtens ist. 50% sind pflichtanteil an kinder. und die anderen 50% weiß ich nicht. Glaube aber Geschwister (Tante vom sohn)
Wie? Sie hat ihm was getan und lebt noch? Dann sind (trotz Gewalt) 50% an Ehefrau Pflicht. Und die anderen 50 weiß ich nicht.
Sorry, das war die Autokorrektur. Die Mutter war nicht verheiratet meine ich, sondern geschieden. Gewalt gab's nicht.
Dann sind zumindest 50% an geschwister (die tante die ihn pflegt und ggf mehr geschwister). Den Enkeln steht meines wissens nichts zu, wenn sie nicht im testament erwähnt werden.
Habs auf einer Anwaltseite gegoogelt. Weshalb ichs keinenfalls kopiere und auch nicht selbst abschreibe. Sondern nur auf euen Fall antworte.
Leider stimmt meine Vermutung. Und auch die 50% an Tante. Wenn die Enkel im testament stehen als einzige erben, bekäme die Tante 50% (an Kinder) und jeder Enkel 25% (die anderen 50% auf zwei geteilt).
Nachdem die Tante den Opa sehr beeinflusst (eben auch mit kontoverfügung) stehen wohl keine enkel im testament. Und die Kinder bekommen nicht 50 sondern 100% (was sie unter allen geschwistern teilen). :(
Du vermischt was. Es gibt keine Enkel nur Kinder. Diese Tante ist die Schwester vom Vater meines Freundes
Wenn der Opa die Pflegende als alleinerbe ins testament schrieb muss man nach seinem Tod vor gericht.
Weil das erbe dann rechtlich unter allen Kindern aufzuteilen ist. Also jeder 33%. Falls ich wenigstens das richtig im Kopf habe dass es Schwester vom freund und Bruder in der Schweiz gibt. ... So oder so sind dann 100% unter allen Kindern (auch wenns 5 sind) gerecht aufzuteilen. Und wegen dem was sie jetzt wohl schon abzwackt muss man dann noch extra Verfahren machen bei dem von der Bank alle kontobewegungen beantragt werden müssen und der Richter entscheiden muss ob die Abbuchungen OK sind wieviel sie ggf zurückzahlen (bzw an die anderen 2 abgeben) muss. Wenn der Richter glaubt dass es immer Hummer usw gab und die teuersten Windeln gekauft wurden und sie mit Opa/Vater stets teure Reisen/Ausflüge machte ... :(
Drum würde ich gleich zum Anwalt.
Und je nachdem wozu der Vater zzt noch fähig ist, kann sie auch mit Vater im Rolstuhl zum Bankschalter. Damit er geld abhebt. Wenn er es abhebt und ihr zuhause angekommen schenkt ... (bank weiß nicht was mit geld geschah. Weiß nur dass sie es nicht abhob, sondern er selbst. --- Falls der Vater schecks unterschreibt (eventuell auch blanko) dann weiß ich nur dass das geld vom scheck jeder holen kann. Ob er unterschreiben muss oder ob heutzutage der name drauf stehen muss oder oder oder KA weiß nur dass man in den 90gern scheckbetrag jedem gab der den scheck zur bank brachte.
Welcher Opa? Es gibt keinen Opa. Wir schauen mal. Danke
Nannte den VATER teils OPA weil er scheinbar recht alt ist.
Zumal es deinem Freund nur ums wohlergehen des vaters geht, würde ich mich auch nicht so sehr mit geldfragen usw beschäftigen. Und dann eben nach dem tod des vaters anwalt fragen ob es sich lohnt vor gericht zu gehen. Wenn der vater nur ca 40.000 hat, würde ich es dem bruder nachmachen und mich vorerst nicht verrückt machen wegen geld. Und wenn anwalt nach tod meint dass verhältnis Zeit-für-gerichtsprozesse und fananzieller zuspruch sich lohnen, dann ggf vor gericht.
Er ist nicht alt nur krank . Vielen Dank für deine Mühe! Du hast Recht. Mein Freund beantragt jetzt Pflegegeld , da er noch keins hatte.
Hoffe dass er es bekommt. Wenn nicht, nach 6 monaten erneut beantragen. Die meisten ämter haben die grundsätzliche regel, erstmal alles ablehnen egal wie nötig was ist. Dann auch auf ablehnung sofort antwortbrief verfassen. Und wenn du im mutterurlaub bist oder teilzeitjob ... lies das sozialgesetz (welches buch davon für pflege ist musst im verzeichnis gucken). ... damit nicht weniger beantragt wird als möglich.
Aber super dass er es jetzt beantragt :)
Danke , nein die Söhne haben noch nie alle Kontoauszüge gesehen, man weiß nichtmal wie der Kontostand ist. Die müsste man vielleicht mal in den Mappen suchen. Meinem Freund geht's nicht ums Geld er liebt seinen Vater nur um Sicherheit was sich auf dem Konto abspielt.
Wenn Sie sich was abzwackt (bis das konto leer ist) dann wird man nicht allzuviele aussagekräftige kontoauszüge in den mappen finden (in dem fall wirft sie die weg, statt in mappen zu tun os der sohn findet). Denk da müsste man wenn sie aufm wc ist bankkarte im geldbeutel suchen und mit bankkarte zur bank. kontoauszüge holen und am schalter mit ausweis fragen ob man bitte was abheben kann). oder wenn in mappen kontoauszug ist mit ausweis am schalter fragen wie der aktuelle kontostand aussieht (perso vom sohn und kontonummer vom vater).
Kinder haben keinen Anspruch auf die Kontoauszüge und einiges andere ist auch falsch
Von Anspruch sagte ich nichts. Nur von Bitten und später per anwalt fordern.
Was kann man rechtlich tun? Wenn der Vater noch einwilligungsfähig ist - mit dem Vater reden.
Allerdings ist das Argument - ich will auch, ein relativ schwaches Argument um den Vater von irgendwas zu überzeugen.
Freund kann sich ja einen Überblick verschaffen, wenn er während des Besuchs Unterlagen sichtet. Die Kontoauszüge sollten ja im Haus des Vaters aufbewahrt werden.
Allerdings ist es auch durchaus üblich die Vollmacht des Kontos demjenigen zu geben, der sich um Pflege, Einkauf und den sonstigen täglichen Bedarf kümmert. Die Diskussion kann also nur in die Richtung gehen, dass noch jemand handlungsfähig wäre wenn auch die Schwester gesundheitlich ausfällt.
Solange Vater lebt - erbt niemand. Wenn es kein Testament gibt, erben seine Kinder. Diese können mit einem Erbschein die Vollmacht über den Tod hinaus widerrufen.
Danke , wie in meinem Text geschrieben hat mein Freund ja nichts dagegen, dass die Tante ne Vollmacht hat , er will lediglich auch Einsicht in die Konten haben. Die Tante bedient sich da schon ein wenig, was auch ok ist, sie tut auch viel . Aber mein Freund hilft auch der Tante und dem Vater viel, er will einfach wissen was auf dem Konto los ist.
Die Tante ist zum Glück noch gesund, es geht nur darum, dass Sie nicht entscheiden sollte , dass die Söhne keine Einsicht ins Konto zu haben.
Die Meinung des Freundes ist ja auch legitim. Die Tante könnte dies dann bestimmen, wenn ihr Bruder nicht mehr selbst handeln kann und sie die alleinige Vorsorgevollmacht hat
Freund soll sich halt diese Fragen beantworten:
warum hat der Vater von Anfang an seiner Schwester mehr vertraut wie seinen Kindern? Oder bestand die Pflegebedürftigkeit vielleicht bereits vor Volljährigkeit der Kinder..
Warum unterstützt der Vater nicht den Wunsch des Kindes?
Hat Tante Befürchtung, dass sie dann über jeden Cent Rechenschaft ablegen müsste.
Der Vater war beruflich viel im Ausland auch als die Kinder schon klein waren, die Tante hat schon seit Jahrzehnten aus diesem Grund eine Vollmacht. Der Vater ist erst seit paar Jahren krank.
Das was ich sehe trifft letzteres zu und der Vater ist in meinen Augen auch manipuliert, dies nicht zu tun.
Eigentlich stehen wir im guten Verhältnis mit der Tante , es ist halt nur dieses Kontenthema. Sie tut halt viel für den Vater meines Freundes. Deswegen wollen wir alles friedlich lösen, aber ich verstehe nicht wieso sie so verbal aggressiv wird , wenn es ums Konto geht. Das passt ja nicht.
Der Vater hat auch Immobilien weit weg vom Wohnort, das regelt auch alles die Tante mit Zahlungen. Das ist auch ok, weil mein Freund es nicht schafft dorthin zu reisen aus beruflichen Gründen. Wir müssen mal schauen wie das weiter geht
Es kommt darauf an, welche Art von Vollmacht erteilt wurde. Eine, die beim Tod des Kontoinhaber's erlischt, oder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus.
Solange der Vater testamentarisch nichts anderes verfuegt hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Heisst, die beiden Soehne erben zu gleichen Teilen. Die Tante wuerde in dieem Fall leer ausgehen.
Interessant waere auch zu wissen, ob die Tate waehren ihrer Pflegearbeit hierfuer per Pflegegeld entlohnt wird. Somit fiele evtl. ein moralischer Ausgleich schon mal flach.
Die Vollmacht ist anscheinend über den Tod hinaus. Also wäre auch diese Art von Vollmacht egal, da automatisch mein Freund und sein Bruder Kontozugriff hätten ? Und die Tante dann auch oder nicht mehr ?
Sie bekommt kein Pflegegeld sofern das stimmt . Sie ist Rentnerin und kümmert sich um den Vater , was wir auch schätzen und wir helfen ihr auch viel als Dank, aber diese eine Sache mit dem Konto ist halt super suspekt.
Also bei uns war es so, dass meine Mutter meinem Bruder eine Vollmacht ueber den Tod hinaus gab. Als sie verstarb, beglich mein Bruder alle notwendigen Bestattungskosten, ausstehende Arztrechnungen, etc., und teilte das Restguthaben unter uns Geschwistern gleichmaessig auf. Wenn mich nicht alles taeuscht, wurde das Kto blockiert und mein Bruder konnte nur sachbezogeneZahlungen nach Vorlage der Rechnungen vornehmen, aber kein Geld fuer eigene Zwecke privat abheben. Dieses konnte er erst nach Erhalt des Erbscheines machen. Wie das bei eurer Bank gehandhabt wird, bitte nachfragen.
Alles klar , ich sag das mal mit der Bank meinem Freund und wir fragen da nach. Danke dir für die schnelle Antwort und Gute Nacht !😊
Wenn es kein Testament gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge = das Erbe geht zu gleichen Teilen an die Kinder.
Die Mutter war übrigens nicht verheimlicht.Gewalt mit dem Vater deswegen spielt es keine Rolle beim Erbe.