Wer entscheidet über die Durchführung der Auslandseinsätze der Bundeswehr?
Kann man den Einsatz aus persönlichen Gründen ablehnen? (Kind geboren, Angehörige zu pflegen nebenbei...)
3 Antworten
Du Unterschreibst bei deiner Einstellung einen Wisch, auf dem sinngemäß steht, „ich willige ein, in Auslandseinsätze geschickt zu werden“. Ab diesem Punkt entscheidest das nicht mehr du selbst, sondern dein Vorgesetzter. Klar kann man begründet den Antrag stellen, nicht in den Einsatz zu gehen. Und wenn die Begründung sinnvoll ist, wird ein guter Vorgesetzter (und das sind die meisten) das auch annehmen. Aber tatsächliche Entscheidungsgewalt darüber, ob du nun eingesetzt wirst, hast du nicht.
Zu meiner Zeit konnte man das ablehnen, kommt sicher darauf an, bei welchem Truppenteil du bist, bei einem Geschäftszimmerfuzzi in einer Ausbildungskompanie wird es da vermutlich andere Möglichkeiten geben, als bei einem Kampfschwimmer... oder einem Fregattenkapitän
Der Bundestag entscheidet darüber.
Da gibt es keine persönlichen Gründe. Das ist der Job, wenn man sich als Soldatin oder Soldat bei der der Bundeswehr verpflichtet hat und wenn man den Job behalten will, dann macht man den Job.