Wer bekommt den Hund bei Beendigung der Beziehung?
Hallo zusammen!
Mal angenommen, meine Freundin und ich trennen uns, wer von beiden erhält dann das Recht, den Hund zu behalten.
Zur Information:
Den Kaufvertrag hat meine Freundin unterschrieben.
Wir wohnen nicht zusammen.
Der Hund ist auf meine Adresse gemeldet.
Ich habe 3/4 des gesamten Kaufpreises bezahlt, meine Freundin den Rest.
Versicherung läuft ebenfalls über mich.
Der Hund ist so ziemlich jeden Tag bei mir, zu Hause und auch auf der Arbeit (selbstständig).
Ich hoffe ich konnte alle fragen vorab klären und jemand hat eine passende Antwort für mich.
Danke!
5 Antworten
Ist eure Beziehung noch in takt? Seid ihr Glücklich miteinander? Dann regelt das jetzt.
Setzt einen Vertrag auf in dem ihr exakt festhaltet wer den Hund bekommt, ob eine ablösesumme bezahlt werden muss, ob ihr Besuchsrecht vereinbart, etc.
Wenn ihr euch trennt, dann wirds sehr schwer.
Ich und mein Partner haben uns auch gemeinsam einen Hund angeschafft. Wir waren beide dafür, erziehen ihn beide, mehrheitlich ist er bei mir.
Er hat ihn bezahlt, der Hund ist auf ihn gemeldet, er hat den Kaufvertrag unterschrieben. Sollte die Beziehung irgendwann zu bruch gehen ist es sein Hund und er nimmt ihn mit.
Den nächsten Hund werde ich kaufen. Mit seiner Erlaubniss, nach absprache der Rasse, etc. Same Story, wenn wir uns trennen, ist es mein Hund.
Ich will dieses Hin und Her nicht. Das wird jetzt geregelt, nicht bei einer Trennung. Denn dann funktioniert es nicht.
Ja, ist in Takt und glücklich sind wir auch. Ich wollte mich nur vorab mal informieren, weil wir das Thema schon mal am Tisch hatten. Vielen Dank, wir werden es genau so machen!
Der Hund gehört dem, wo er gemeldet und versichert ist, also zu dir.
Ist wie bei einem Auto der, der den Kaufvertrag hat, ist Eigentümer. Der Versicherer und Angemeldete ist Halter.
da ein hund als sache gehandhabt wird und deine freundin den kaufvertrag dafür unterschrieben hat, gehört er rechtlich wohl ihr.
ihr könnt euch evtl. auf ein besuchsrecht einigen. im extremen streitfall hilft nur der gang zum anwalt.
Ihr solltet das schon mal jetzt klären. Der Kaufvertrag ist maßgebend.
Eher sie.
Ihr Kaufvertrag, ihr Hund.