Wer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo, schnell die Schilderung der Situation.
Ein 14 jähriges Kind lebt bei der Mutter (alleiniges Sorgerecht) und hat alles was es zum Leben braucht, eigenes Zimmer, genug Freiheit, keine finanziellen Probleme und auch keine Gewalt oder sonstiges.
Kann der Vater des Kindes klagen, dass es bei ihm wohnen darf, weil das Kind es so will? Die Mutter ist dagegen!
Bitte nur auf die oben genannte Situation beziehen.
Danke für die Antworten im Voraus
5 Antworten
Mutter (alleiniges Sorgerecht)
also liegt logischerweise auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine bei ihr.
Allerdings kann sich der Vater auch um ein gemeinsames Sorgerecht bemühen - dann könnte ein Umzug in seinen Haushalt u.U. möglich werden.
Also - warum liegt das Sorgerecht alleine bei der Mutter?
Der Vater kann natürlich auf gemeinsames Sorgerecht klagen und wird dies auch durchsetzen. Gleichzeitig kann er das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Ob er dies bekommt und das Kind zu ihn zieht, ist von mehreren Faktoren abhängig.
Was möchte das Kind? Wie sieht das Umfeld aus? Wer kann generell besser für das Kind sorgen (Hierbei geht es nicht um den finanziellen Aspekt)?
Lebt der Vater im gleichen Ort, hat entsprechende Arbeitszeiten und das Kind möchte auch zu ihm, ist es durchaus möglich, dass er das ABR bekommt.
Der Kindsvater kann auf alles mögliche klagen. Erstmal das gemeinsame Sorgerecht einklagen und dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einfordern.
Was das Kind möchte wird ebenfalls bei Gericht berücksichtigt.
Wer da am Ende gewinnt entscheidet der Familienrichter und Berücksichtigung aller Fakten, ggf. der Meinung vom Jugendamt, Gutachten usw.
Die Frage ist letztendlich: wurde dem Kindsvater die elterliche Sorge mal entzogen oder hatte er sie nie? Und warum will die Mutter das unter allen Umständen verhindern? Sieht sie das Kindeswohl gefährdet oder befürchtet sie eher die Unterhaltszahlungen die dann auf sie zukommen?
Und was bringt es ihr am Ende, wenn das Kind mit spätestens 18 eh zum Vater zieht.
Und eigenes Zimmer, genug Taschengeld und Freiheiten und keine Gewalt reichen manchen Kindern eben dann doch nicht. Also warum der Wunsch des Kindes zum Vater zu wechseln? Und käme das Wechselmodell alternativ in Frage?
Das Sorgerecht bekommt er relativ einfach. Ihre Bedenken muss die Mutter vor Gericht vortragen lassen von ihrem Anwalt. Sein Anwalt wird dagegen halten. Die Tochter wird jubeln und zum Vater wollen... Wie der Richter entscheiden wird: weiß man im Vorwege nicht. Nur eins dürfte sicher sein: die Tochter kann man Zuhause nicht festketten. Er hat nach wie vor auch sein Umgangsrecht. Und ob es dem Verhältnis zur Tochter zuträglich ist mit dem Vater vor Gericht zu gehen: zweifelhaft.
Auch die Meinung des Kindes zählt. Wenn es vor Gericht geht, wird das Kind selbstverständlich gefragt, ab einem gewissen Alter. Also ja, das würde tatsächlich gehen.
Das geht.
Es zählt auch der Wille des Kindes.
Auch, aber das Leben bei der Mutter ist in keinem Fall schlechter als beim Vater, wieso sollte das Gericht für den Vater stimmen?
Er hatte nie das Sorgerecht.
Die Mutter will nicht dass die Tochter bei ihm lebt, weil er nicht wirklich seiner Aufsichtspflicht nachgeht, z.B. bis Mitternacht draußen ist da kein Problem.
Dazu kommen noch andere Faktoren die ich hier lieber nicht nennen möchte.