Wenn man Polizei Hinweise gibt, bleibt es anonym?
Wenn eine Person von der Polizei gesucht wird, und man Hinweise liefert und dort anruft, bleibt es anonym beim Gesuchten, wer die Hinweise gegeben haben oder sagt die Polizei Herr/Frau Xxx hat uns gesagt wo sie sind... ?
6 Antworten
Natürlich behandelt die Polizei das vertraulich.
Wenn du nur Hinweise zum Aufenthalt einer Person machen kannst, z.B. weil du eine gesuchte Person irgendwo erkannt hast, dann wird diese Person nie erfahren, wer der Polizei den Tipp gegeben hat.
Aber solltest du spezielles Wissen zu der Tat selbst haben und es kommt zu einem Prozess, dann kann es natürlich sein, daß du eine Zeugenaussage machen mußt.
Leider gab es bisher nur falsche Antworten.
Die Polizei kann zwar die Aussage anonym behandeln - letztlich bringt das aber nichts weil der gegnerische Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen kann.
In der Ermittlungsakte stehen aber alle Daten - auch Deine. So kommt der gegnerische Anwalt ohne Mühe an Deine Daten heran.
Ausnahmen gibt es nur, wenn du in ein Zeugenschutzprogramm des BKA oder des LKA aufgenommen wirst .
Das ist aber nur bei schweren Straftaten und der direkten Gefährdung Deiner Person möglich.
@Ballerbirne Deine Aussage ist fast korrekt, aber nicht zu 100%. Man muss nicht in einem Zeugenschutzprogramm sein, damit die Daten geheim bleiben. Bei Sexualstraftaten werden eigentlich immer die Daten der/des Geschädigten nur in einem Sonderband vermerkt, in den der Anwalt des Beschuldigten keine Einsicht hat. Davon wird nur abgewichen, wenn sich Täter und Opfer eh kennen. Auch vor Gericht wird dann, wenn das Opfer aussagt, darauf Rücksicht genommen und nicht die Daten der/der Geschädigten verlesen etc. Ist bei Sexualdelikten ganz normal diese Verfahrensweise
sondern der Polizei anonym einen Hinweis geben
Was bedeutet "anonym" wohl ?
Mal drüber nachgedacht ?
weil der gegnerische Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen kann.
Und dieser darf die Daten dann an seinen Mandanten einfach weitergeben? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz?
weil man vom Privattelefon die Rufnummer nicht unterdrücken kann
Natürlich kann man das, aber evtl. könnte der Anruf trotzdem zurückverfolgt werden. Ein öffentliches Telefon wäre daher am Sichersten. Wenn man also eine gesuchte Person erkannt hat und weiß, wo sie sich aufhält, dann kann man das so machen und die Polizei wird der Sache bestimmt nachgehen. Allerdings entgeht einem dann natürlich auch die Belohnung, die meist für sachdienliche Hinweise ausgesetzt wird.
Kann man nicht Franz. Egal, was du tust, die sehen deine Nummer.
Auch, wenn sie sonst bei niemandem angezeigt wird? Daß es grundsätzlich nicht möglich ist, die Nummer zu unterdrücken, stimmt jedenfalls nicht.
Es sei denn, du kennst dich mit digitalen Systemen gut aus.
Und wenn von einem analogen Anschluß aus angerufen wird?
Und dieser darf die Daten dann an seinen Mandanten einfach weitergeben? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz?
Nein, im Gegeenteil. jeder hat das Recht zu erfahren, wer genau was exakt gegen ihn vorbringt, um sich zu verteidigen.
Alles andere wäre der pure Unrechtsstaat. Könnte ja jeder kommen und erzählen, das Gegenüber wird verknackt und fertig ab. So gehts ja nun auch nicht.
Natürlich kann man das, aber evtl. könnte der Anruf trotzdem zurückverfolgt werden. Ein öffentliches Telefon wäre daher am Sichersten. Wenn man also eine gesuchte Person erkannt hat und weiß, wo sie sich aufhält, dann kann man das so machen und die Polizei wird der Sache bestimmt nachgehen
Wenn man behauptet, dass der Gesuchte in der und der Wohnung ist und man dort die Polizei nicht freiwillig einlässt, dann geht die wieder, weil aufgrund der Anonymität des Hinweises die rechtlichen Gegebenheiten für eine Duchsuchung einer Wohnung nicht gegeben sind.
Hierzu bräuchte es dann Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen.....
Tatsachen - da reicht eine Behauptung alleine nicht aus für, dazu muss man zwingend rechtlich auch wissen, wer genau das gesagt hat, die Personalien.
Wie Du bemerken wirst, kann man solche Aussagen dann eigentlich in die Tonne kicken - weswegen die Polizei sich jetzt bestimmt kein Bein ausreißt, um das zu überprüfen.
jeder hat das Recht zu erfahren, wer genau was exakt gegen ihn vorbringt, um sich zu verteidigen.
Diese Logik erschließt sich mir nicht ganz. Wieso sollte es zu einer Verteidigung notwendig sein, die genauen Personalien der Person zu kennen, die einem etwas vorwirft? Angenommen, du wirst überfallen und der Täter wird gefasst. Oder du erstattest meinetwegen nur Anzeige wegen eines Verkehrsdelikts. Wozu muß der Beschuldigte dann deine genauen Personalien (Name, Alter, Adresse etc.) kennen, um sich verteidigen zu können? Da geht es doch nur um den Sachverhalt und darum, ob man dem Beschuldigten die Tat nachweisen kann oder nicht.
Hierzu bräuchte es dann Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen.....
Auch hier bin ich etwas verwirrt. Angenommen, eine Person wird per Haftbefehl gesucht und es hängen Fahndungsplakate aus. Dann sieht jemand diese Person irgendwo, erkennt sie eindeutig wieder und schildert diese Beobachtung glaubhaft der Polizei. Warum sollte die Polizei dieser Sache nur dann nachhaltig auf den Grund gehen dürfen, wenn sie auch die vollständigen Personalien des Hinweisgebers hat? Obwohl ein dringender Verdacht besteht, daß sich die gesuchte Person an einem bestimmten Ort aufhält?
Die Polizei wird deinen Namen nicht nennen wenn du es nicht willst
Muß man das ausdrücklich sagen, daß man das nicht will? Das muß doch grundsätzlich vertraulich behandelt werden.
Nenn doch deinen namen einfach nicht,wenn du meinst,der Polizei dienen zu müssen.
Ja, die Hinweise werden von der Polizei i.d.R. vertraulich behandelt.
Fragesteller/in will keine Aussage machen,sondern der Polizei anonym einen Hinweis geben.Das lässt sich am besten von einem öffentlichen Fernsprecher erledigen,weil man vom Privattelefon die Rufnummer nicht unterdrücken kann.Ich würde sagen,alle anderen haben die Frage richtig gelesen.