Kann die Polizei anonyme Hinweise herausfinden?
Zur Erklärung: Erstmal hat sich mein Nachbar schon einiges erlaubt. Jetzt habe ich gesehen, dass sein TÜV einige Zeit abgelaufen ist und wollte ihm eins auswischen. Ich habe einen anonymen Hinweis über das Kontaktformular der Polizei gesendet, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Er hat ein Bußgeld bekommen und möchte nun mit einem Anwalt Akteneinsicht anfordern um herauszufinden wer das war. Jetzt habe ich ein wenig Sorge, dass man sehen kann, dass ich es war. Ist es bei anonymen Hinweisen in der Akte vermerkt, wer es war, obwohl keine Angaben zur Person gemacht wurden? Oder ist es der Polizei mehr oder weniger eh egal wer den Hinweis gegeben hat, weil ja eindeutige Beweise vorlagen und es sich ja nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt?
Ich hoffe es kennt sich jemand ein bisschen aus, danke!
4 Antworten
Nein, wenn das anonym abgegeben wurde, dann weiß auch die Polizei nicht, von wem das stammt.
Und da die Angabe korrekt war, wird sie auch nicht nach dem Melder suchen.
Dein Nachbar lässt bestimmt nicht per Anwalt Akteneinsicht nehmen. Die würde er gar nicht bekommen, hier liegt keine Straftat vor. Im Gegenteil, das war legal.
Das kostet ihn jede Menge Geld und würde ihm absolut nichts bringen, die Polizei wird ihm gesagt haben, dass das anonym war.
Aber der Nachbar weiß wohl, wer ihn da angezeigt hat.
Dazu bräuchte er einen richtluchen Beschluss um an den Inhaber der IP-Adresse zu kommen.
Die bekommt man nur, wenn eine Straftat begangen wurde.
Du hast keine Straftat begangen.
Er lügt Dich an, um Dich zu ängstigen.
Wobei ich das nicht verstehe - ich würde ihm breit grinsend sagen, dass ich ihn angezeigt habe.
Ja, da haben sie grundsätzlich recht, nur habe ich Angst, was seine nächsten Aktionen wären. Einmal wollte ich ihn auch in eine Art der Lage bringen, wie er es bei uns machte.
Anonyme Hinweise, Denunziantentum ... das ist genau die Geisteshaltung, mit der die Nazis Auschwitz ... Du weißt schon! Ein anständiger Mensch sagt dem Nächsten ins Gesicht, wenn ihm etwas nicht gefällt. Oder er hält die Klappe.
Natürlich kann die Polizei herausfinden, wer den Hinweis gegeben hat. Und selbst wenn sie es nicht getan haben, kann das der Anwalt mit den Daten aus der Akte selbst erledigen.
Und wer sagt uns hier, dass sich nicht der Nachbar etwas erlaubt hat, sondern Du Dir einiges erlaubt hast und der Nachbar hat Dir das ins Gesicht gesagt hat?
Um hier meine Lage ein wenig zu detaillieren, damit auch wenn man mich nicht kennt es ein wenig verständlicher wird. Er hat auf unserem Grundstück (an der Grenze zu seinem), aber trotzdem vermessen unseres, etwas angebaut (kannte mich nicht damit aus) und irgendwann wurde er angezeigt, hat sich aber darauf berufen, dass es nicht er sondern wir waren, weil es auf unserem Grundstück wäre. Kurz und knapp: Beweislage 100% gegen uns, konnten nichts mehr dagegen tun, wir waren dran, ist inzwischen auch schon verjährt etc., daraus resultierte ein Nachbarschaftsstreit.
Und Du meinst, das macht es klarer?
Du behauptest etwas, er beweist (!) das Gegenteil. Du bist sauer und zeigst ihn deswegen für etwas ganz anderen anonym an.
Ich würde mal sagen, Du bist ein echt wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft und jeder sollte sich glücklich schätzen, Dich zum Nachbarn zu haben.
Ich weiß auch, dass ich es überprüfen hätte können, aber habe nicht über derartige Dinge nachgedacht, weil wir ein gutes Verhältnis hatten. Schnell habe ich gemerkt, was wir von unserer Naivität hatten. Leider hat das Geständnis gegenüber uns nichts gebracht, dazu hätte er sich bei der Polizei stellen müssen. Aber gut, ist ja eigentlich auch völlig egal.
DU hast ihn angezeigt.
Das kann nur vom Eigentümer angezeigt werden.
Alle anderen haben da kein Recht dazu.
Da verjährt auch nichts.
Grundgütiger, was für Lügen.
Wenn jemand überbauten hat, muss er sich nicht stellen. Er ist klar zu benennen.
Und wenn man so etwas feststellt, dann zeigt man nicht an, dann redet man mit dem Nachbarn und sucht nach einer Lösung.
Tut mir leid, möchte nichts genaues nennen, es ging nicht um Überbauten oder sonstiges. Es ging um ein paar Pflanzen im Eck meines Gartens am Gartenzaun, die ich nicht in Frage gestellt habe. Er wurde auch nicht von mir angezeigt, sondern von Bekannten von ihm. Es ist inzwischen einige Jahre her und wir haben 11/2 Jahre gekämpft und schlussendlich aufgegeben, alles stand gegen uns, also haben wir gezahlt und fertig war die Sache.
Wäre schön wenn es nie passiert wäre.
Da es sich um illegale Pflanzen handelte und es nicht um einen Grundstücksstreit ging, waren es nicht wir.
Da die TÜV-Überschreitung ein objektiv feststellbarer Tatbestand ist, wirst du als Zeuge in keiner Weise benötigt.
Ich denke mal, dass in Folge deiner Meldung eine Streife den Wagen des Nachbarn angeschaut und entsprechend eine Anzeige gefertigt hat.
Es ist über zwei Monate her und er nimmt wohl schon Geld in die Hand um da etwas herauszubekommen. Auf der Polizei Bayern Seite steht, die IP Adressen werden nur 7 Tage gespeichert, ich hoffe es ist so wie es dort auch steht.
anonym ist anonym
Es ist über zwei Monate her und er nimmt wohl schon Geld in die Hand um da etwas herauszubekommen. Auf der Polizei Bayern Seite steht, die IP Adressen werden nur 7 Tage gespeichert, ich hoffe es ist so wie es dort auch steht.