Wenn man eine EU-Rente bezieht aus psychischen Gründen kann man dann noch Autofahren

5 Antworten

Hat nichts mit der Rente zu tun. Wenn die Führerscheinstelle aber aufgrund diverser Faktoren zu dem Schluss kommt, dass dir die Eignung für die Fahrerlaubnis fehlt, kann sie eine MPU anordnen, da wird das dann festgestellt.

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:33

Eine MPU kommt für mich überhaupt nicht in Frage, da ich kein Straftäter bin das sagte mir auch die Führerscheinstelle. Ich muss ein nervenfachärztliches Gutachten machen. Aber was wird hier gefragt und wie kann man Fahrtauglichkeit feststellen. Ich fahre immerhin schon eine Million km unfallfrei und das bei über 30Jahren, LkW, Rettungswagen, Motorrad, Auto andere Zweiräder.

lachs4709 
Fragesteller
 15.08.2014, 21:47

Weshalb MPU? Ich bin doch kein Straftäter, Drogenkonsument oder Alkoholiker. Eine MPU ist nur für Leute, weil ihnen die Einsicht fehlt und immer wieder den gleichen Fehler machen, z.B. mit 1,6Promille Alkohol Autofahren und es nicht begreifen dass das nicht geht. Ich habe einen Punkt in Flensburg und kann mich nicht großartig bessern.

lachs4709 
Fragesteller
 15.08.2014, 21:52

Hat indirekt schon mit der Rente zu tun. Wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann, heisst das für mich, dass ich auch nur unter 3 Std. Autofahren kann. Oder sehe ich das falsch? Gut, theoretisch kann man eine zweistündige Pause machen und dann weiterfahren, was bei einer Arbeitsstelle nicht funktioniert.

Ich denke das kommt immer ganz darauf an was für eine Erkrankung, wenn es zum Beispiel so wäre, dass diese Person sich und den Straßenverkehr gefährden würde, dann nicht.

In manchen Fällen wird deshalb auch einzeln entschieden

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:29

Wie kann man das feststellen?

Wenn deine Erkrankungen deine Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum einschränken, dann Nein. Wenn dies nicht gegeben ist kannst du Auto fahren.

Die EU Rente hat nichts damit zu tun......

Das kann man mit deinen Angaben nicht beantworten. Das hängt von der Art der psychischen Erkrankung ab sowie von der ggfs verordneten Medikation.

Silo123  10.08.2014, 08:27

Gute Ergänzung von Dir. Ja auch Medis, die vielleicht verordnet werden, können natürlich die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Messkreisfehler  10.08.2014, 08:28

Hab grad deine anderen Fragen gelesen, schau dir doch einfach mal den Beipackzettel von Quetiapin an...

"Das Reaktionsvermögen, die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und zum Bedienen von Maschinen kann beeinträchtigt sein."...

Das wird vermutlich mit zum Anlass geführt haben, warum die Führerscheinstelle ein Gutachten über die Fahrtauglichkeit einholt. Zum einen wegen deiner psyschichen Erkrankung und zum anderen wegen der daraus resultierenden Einnahme von Quetiapin.

Der "Schachzug" deinen Psychater dir für Gericht die Bescheinigung schreiben zu lassen war in dem Fall also leider ganz und gar nicht zielführend", da kommt man jetzt nur noch schwer raus.

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:20
@Messkreisfehler

Ich habe ein Arzt angeschrieben der bei der Firma angestellt ist, die dieses Medikament verschreibt. Er schreibt, dass es generell kein Fahrverbot gibt und keine gesetzliche Regelung, wonach das Führen von Fahrzeugen mit Medikamenten verboten wäre. Außerdem nehme ich nur 50mg. Der Arzt schreibt, dass dies eine sehr geringe Dosierung darstellt. Normal sind 300mg, eine hohe bis sehr hohe Dosierung stellt 800mg dar.

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:24
@Messkreisfehler

Dass ich Quetiapin einnehme, weiß die Führerscheinstelle nicht. Sie haben nur das Attest. Hier steht: chronische Depression mir psychotischen Symptomen und dass ich auf absehbare zeit verhandlungs- und reisunfähig wäre. In wenigen Wochen steht eine Gerichtsverhandlung an. Ich habe keinen Rechtsanwalt. Wenn ich die hinter mir habe kann, wäre die absehbare zeit abgelaufen.

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:44
@Messkreisfehler

Ich lies mir die Bescheinigung schreiben, weil mir 2007 jemande rückwärts auf mein stehendes Auto gefahren ist. Dann bin ich zum Psychiater und habe gesagt, dass ich das zuerst aufgeklärt haben möchte und vorher mich nicht imstande sehe auf ein Verkehrsgericht zu gehen. In ca. 5 Wochen habe ich eine Gerichtsverhandlung wegen einer anderen Sache. Dann kann ich doch sagen, dass ich verhandlungsfähig bin und dieses Attest nur für Verkehrsgerichte Gültigkeit besitzt.

lachs4709 
Fragesteller
 13.08.2014, 00:06
@Messkreisfehler

Es steht fast auf jedem Beipackzettel, dass das Führen von Fahrzeugen beeinträchtigt werden kann. Abel letztlich muss jeder selbst wissen, ob er fährt oder nicht, genau wie beim Alkohol kann man ja auch mit 0,1 Promille fahren und ist nicht verboten nur für Führerscheinneulinge.

Silo123  13.08.2014, 08:32
@lachs4709

Ich habe keinen Rechtsanwalt.>

Irgendwie erscheint mir bei dieser Schilderung ein Rechtsanwalt durchaus sinnvoll. Das brächte natürlich nur was, wenn Du einen guten, vertrauenswürdigen Rechtsanwalt finden würdest, was leider sehr schwer ist.

Dass ich Quetiapin einnehme, weiß die Führerscheinstelle nicht.>

Laß die das auch besser sicherheitshalber nicht wissen - es sei denn Du wirst explicit gefragt. Wenn Du es dann verschweigst, könnten die denken, daß Du es auch sonst mit der Wahrheit nicht genau nimmst.

Er schreibt, dass es generell kein Fahrverbot gibt und keine gesetzliche Regelung, wonach das Führen von Fahrzeugen mit Medikamenten verboten wäre. Außerdem nehme ich nur 50mg. Der Arzt schreibt, dass dies eine sehr geringe Dosierung darstellt. Normal sind 300mg, eine hohe bis sehr hohe Dosierung stellt 800mg dar.>

Wenn Du da eine niedrige Dosis nimmst, ist natürlich die Wahrscheinlichkeit der Einschränkung der Fahrtüchtigkeit geringer, aber nicht ausgeschlossen. Aber in der Regel kann man das schon sehr gut einschätzen.

Diese Warnhinweise auf der Verpackung sind mehr deshalb auf den Verpackungen, damit man halt bei der Ersteinnahme oder an den ersten Tagen nicht das Mittel einnimmt, wenn man Autofahren MUSS. und das dann unterwegs merkt. Was soll man dann machen? Eigentlich müßte man sein Fahrzeug sofort stehen lassen..... Und zu so etwas soll es halt nicht kommen.

Ich hatte bisher in meinem Leben 3 Mal bei Medis eine Einschränkung des Fahrtauglichkeit bemerkt und alle 3 Medis deswegen abgesetzt und bin bei einem auf ein anderes umgestiegen, wo der Hinweis zwar auch steht, das aber bei mir nicht diese Wirkung zeigte. Bei 2 en lebte ich lieber mit dem gesundheitlichen Problem, wegen dem ich das Medi bekam, als nicht mehr Autofahren zu dürfen.

Bei einem Medi fehlte der Hinweis übrigens tückischerweise- zum Glück war ich nicht auf einer längeren Autofahrt. Ich habe dies meinem Arzt mitgeteilt, damit er die Nebenwirkung an den Hersteller weiterleitet. Der sah keine Veranlassung, weil davon hätte er ja noch nie gehört- gerade dann hätte es weitergeleitet werden müssen.

Daraufhin rief ich den Hersteller an, weil ich den Hinweis doch sehr wichtig fand: Ergebnis: Ich war nicht der einzige Fall und die Beipackzettel waren soundso schon in der Änderung.

Diese Infos nur mal so allgemein an alle, wie solche Warnhinweise zu bewerten sind. Aber leider hat sich das noch nicht überall rumgesprochen.

lachs4709 
Fragesteller
 15.08.2014, 22:08
@Silo123

Problem ist, wenn ich Quetiapinverschweige, dann wird er fragen wer der behandelnde Arzt ist und wird von mir eine Schweigepflichtsentbindungserklärung einfordern und wenn ich die nicht gebe, wird er die Untersuchung nicht machen. Ich habe jetzt aber einen türkischen Psychiater angerufen in Hamburg, er ist zwar etwas teuerer und meinte, wenn ich irgenwelche Befunde, Arztberichte etc. habe, soll ich diese vorlegen. Dann spart er nämlich Arbeit und muss nicht von anderen Ärzten etwas anfordern und mir bringt es Sicherheit. Dann weiß ich zumindest was ich ihm vorlege und nicht dass er von irgendwo her irgend etwas anfordert und ich habe überhaupt keine Kenntnis davon, was da drin steht.

lachs4709 
Fragesteller
 18.08.2014, 22:17
@Silo123

Ich habe das Medikament jetzt völlig abgesetzt. Außerdem habe ich das nur einmal abends genommen. Da sich das über die Nacht, nach 8 Std. sowieso abgebaut hat, habe ich noch nie was bemerkt. Selbst abends nach der Einnahme habe ich nichts gemerkt, wenn ich z.B. ein Computerspiel spiele, ich bin nach der Einnahme genauso konzentriert wie tagsüber. Es sei denn ich bin müde aber dann liegt es nicht am Medikament.

Eine EU-Rente aus psychischen Gründen hat erstmal nun wirklich nichts mit dem Autofahren zu tun. Und Dein Diplom etc. auch nicht.

Wenn Du allerdings eine Erkrankung haben solltest, die das Autofahren zum Problem macht, z.B. extreme Konzentrationsstörungen, unkontrollierte Agressivität bei kleinsten Anlässen (-; ...., DANN und nur dann könnte der Führerschein gefährdet sein.

lachs4709 
Fragesteller
 11.08.2014, 21:28

Muss sich die Agressivität nicht auf das Autofahren beziehen. Es gibt viele Leute die werden schnell agressiv, fahren deshalb aber ganz normal Auto. Menschen die vielleicht schnell etwas geklärt haben möchten sind schneller agressiv - ich kenne selbst solche Leute die aber ganz gelassen und ruhig Auto fahren. macht man hier nicht den Fehler, dass man die eine Sache auf die andere überträgt? Und vor allem wie kann man so etwas feststellen. Wie kann das ein Gutachter prüfen?

Silo123  12.08.2014, 09:48
@lachs4709

Ja, da hast Du natürlich Recht. Aber es gibt halt kaum Gutachter, die dann gleich mit autofahren würden.

Eine Verhaltensweise in einer Situation dann auf andere zu übertragen....- das ist ein Grundproblem.

Der Grund ist eine Vereinfachung und Wahrscheinlichkeitsabschätzung, Die Wahrscheinlichkeit, daß ein sonst agressiver Mensch auch aggressiv Auto fährt, ist halt bedeutend höher. Und jeden Einzelbereich auszutesten, wäre halt sehr aufwendig. Aber natürlich hast Du Recht.

lachs4709 
Fragesteller
 12.08.2014, 10:54
@Silo123

Was hat eine Agressivität gegenüber einem anderen Menschen mit dem Autofahren zu tun? Wenn der andere Mensch nicht mit im Auto sitzt kommt es auch zu keiner Agressivität. Und wie ist Agressivität definiert. Reicht hier wenn man laut wird oder wenn jemand handgreiflich wird? Wer hat in seinem Leben nicht schon einmal jemanden angeschrien, egal ob zu recht oder nicht. Jedenfalls müsste man dann fast allen den Führerschein abnehmen. das wären geschätzte 40Millionen.

lachs4709 
Fragesteller
 21.08.2014, 18:28
@Silo123

Aber dann müsste man ja allen agressiven Fußballspielern, die mit einer roten Karte vom Platz gestellt werden, den Autoführerschein entziehen. Jedem Ladendieb müsste man den Autoführerschein entziehen und auch jeder der handgreiflich wird oder geworden ist. Es ist doch ein unterschied ob jemand handgreiflich geworden ist oder ob jemand Gewalt androht. Und wer hat nicht schon einmal Gewalt angedroht. Dann müsste man 10 Millionen Führerscheine einziehen. Wo fängt man da an und wo hört man auf.

lachs4709 
Fragesteller
 12.08.2014, 19:06

Wie schon geschrieben steht bei mir: Chronische Depression mit psychotischen Symptomen. Ich fahre schon über 30Jahre, also mein ganzen Leben lang unfallfrei Auto, LkW, Motorrad, Wohnmobi, Rettungswagen bin ich auch schon gefahren während Zivildiest, also ca. 1Million unfallfreie Kilometer. Wie kann ich das nachweisen, dass ich konzentriert bin und gutes Reaktionsvermögen habe? Ich habe den Eindruck dass nach Aktenlage entschieden wird und die Untersuchung, sofern das eine ist an die Aktenlage angepasst wird und dieser Missbrauch gefällt mir nicht. Ich habe kürzlich schon einen Psychiater angezeigt weil er mich nicht untersuchte und nur abgeschrieben hat. Da ging es um Teilhabe am Arbeitsleben. Jetzt geht es um meine Führerscheine.

Silo123  13.08.2014, 07:59
@lachs4709

Klingt echt übel.

Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsvermögen lassen sich übrigens sehr leicht testen, einige Tests sind da übrigens tatsächlich einer Fahrsituation nachempfunden, auf dem Bildschirm läuft dann quasi eine simulierte Straße ab. Aber das alles in einer so krass gesteigerten Situation, daß man da echt den Überblick verlieren kann.

Z.B: In der Realität gibt es ja schon Schilderwälder. Aber da ist das ganze dann nochmal gesteigert. Mit sehr guter Konzentration ist das schaffbar. Aber ich habe echt grenzenlos abgeloost.

Bei mir ging es da zum Glück nicht um den Führerschein und die Ergebnisse fielen unter ärztliche Schweigepflicht.

Ich habe also weiter meinen Führerschein und fahre auch weiterhin unfallfrei. (meine einzigen "Unfälle", die ich in meinem Leben gebaut habe, waren Kratzer beim Einparken und ein Glatteisunfall mit einem neuen Auto(natürlich ohne Personenschaden)- dieses verhielt sich sehr anders als mein Auto davor (viel schwerer und dadurch träger)- die herbeigerufene Polizei gab mir so geringe Schuld, daß nicht mal ein Bußgeld oder Verwarnungsgeld fällig wurde.)

Wenn Du wirklich ein gutes Konzentrationsvermögen ..... hast , dann würde ich auf einem Test in einem Fahrsimmulator bestehen, aber wirklich nur, wenn Dein Konzentrations- und Reaktionsvermögen sicher gut ist. Man kann sich da in seinen Fähigkeiten auch sehr verschätzen und trotzdem ein guter Autofahrer sein. Und dann wäre das Ganze trotzdem ein Schuß nach hinten.

Nun kommen wir aber zu Deinen "psychotischen" Symptomen Eine "Psychose" könnte das größere Problem darstellen. Welche "psychotischen" Symtome hast Du denn, bzw. sollst sie nach Meinung der Ärzte haben? Würdest Du dieser Diagnose überhaupt zustimmen? Wie kam es zu der Diagnose "psychotische Symptome"?

Es könnte durchaus psychotische Symptome geben, die die Fähigkeit zum Führen eines PKW echt einschränken.

Ich sehe in dieser Diagnose die größeren Probleme.

Diese Diagnose wird übrigends nicht selten vollkommen zu Unrecht gestellt. Wie kam es bei Dir zu dieser Diagnose?

Übrigends, daß Du scxhon über 30 Jahre unfallfrei gefahren bist, ist leider völlig irrelevant, weil nur der jetzige "Istzustand" bewertet wird und der kann vom Zustand der letzten 30 Jahre erheblich abweichen.

Die 30 Jahre unfallfrei fahren könnte allerhöchstens dann in die Bewertung einfließen, wenn Du die Gesundheitsprobleme genau in der jetzigen Form schon 30 Jahre hättest. oder zumindest schon viele Jahre.

lachs4709 
Fragesteller
 13.08.2014, 19:11
@Silo123

Also ich muss sagen ich habe auch ein Gutachten vor ca. 3 Monaten gemacht. Hier ging es allerdings um Teilhabe am Arbeitsleben. Der neurologische Befund war gut. Beim psychopathologischen Befund steht: Wach, zu allen Qualitäten ausreichend orientiert, Aufmerksamkeit und Konzentration unauffällig, Mnestik ungestört, formales Denken etwas beschleunigt, assoziativ gelockert, inhaltlich klingen existenzielle Ängste an, keine Ichstörungen, keine Wahrnehmungsstörungen, gerichteter Antrieb etwas reduziert, psychomotorisch unruhig, getrieben, Stimmung ängstlich, unsicher, keine akute Suizidalität.

Das ist was hier von diesem Gutachter steht. Dann schreibt er noch von einem Verdacht auf Asperger Syndrom. Zur genaueren Abklärung soll ich in eine Klinik. Er schreibt auch, dass ich wohl in meinem gesamten Leben ein auffälliges, sozial wenig angepasstes Verhalten gehabt hätte. Ich muss dazu sagen, dass ich mit diesem Psychiater kaum ein Wort geredet habe. Und wenn mein Verhalten so schlecht gewesen wäre und das bis in die Kindheit zurück geht, dann hätten die mir die keine Klasse 1,2,3,4,5 Führerscheine geben dürfen. Außerdem habe ich noch den Personenbeförderungsschein gemacht, da ich während meiner Zivildienstzeit Rettungswagen gefahren bin.

Der andere Psychiater, von dem ich das Attest geholt habe und der schreibt, dass ich eine chronische Depression mit psychotischen Symptomen habe. Bei dem war ich im letzten Jahr, weil ich Verlängerung mit meiner Masterarbeit gebraucht habe und die ganzen statistischen Auswertungen vorher nicht hatte. Ich musste also Statistik lernen und gleichzeitig meine Masterarbeit schreiben und kam deshalb etwas in Zeitverzug. Seit Januar in diesem Jahr bin ich fertig und es geht mir richtig gut. Allerdings habe ich diesem Psychiater auch gesagt, dass ich während meiner Zivildienstzeit, das war im Mai 1988 meine Tante verloren habe. Dies war am letzten Tag während meines Zivildienstes. Wir bekamen von der Rettungswache einen Notruf mit Lungenembolie. Es war gegen 12.30Uhr, um 13.00Uhr war Schichtwechsel. Mein hauptamtlicher Rettungswachenleiter fuhr dann bewußt langsam, weil er um 13.00Uhr Feierabend machen wollte. Wir wurden 5-6 mal von der Leitstelle angefunkt wo wir denn stecken. Auf einer Strecke wo man 100km fahren konnte, fuhr er nur mit 40km. Wir sind dann über die Rettungswache gefahren zu meiner Tante. Als wir an der Rettungswache vorbeifuhren war es 12.50Uhr. Als die Schicht nicht da war hat er den Rettungswagen umgedreht und fuhr an die Tankstelle zurück um zu tanken. Dann fuhr er wieder an die Rettungswache und der andere Rettungssanitäter war noch in zivil, musste sich also noch umziehen, diesen hat er dann auch angeschrien, dass wir einen Einsatz haben. Dann bin ich mit dem anderen Rettungssanitäter zu meiner Tante gefahren und der diensthabende Arzt sagte, wo wir denn so lange waren. auch meine Cousinen haben mich mit ganz großen Augen angeschaut. Ich habe meine Tante mit dem Rettungswagen in die Klinik gefahren. Von dort kam sie nie wieder zurück. Sie starb an inneren Blutungen. Mich belastet das noch heute, allerdings nicht mehr so stark wie damals. Heute bin ich 49Jahre, damals war ich 21Jahre. Es ist also schon 28 Jahre her. Ich verspüre eine Schuld gegen mich selbst, da ich meinem Rettungswachenleiter nicht während der Fahrt in den Ar.....getreten bin. Und vor allem auch keine Anzeige gemacht habe wegen unterlassener Hilfeleistung. Ich hatte viele schlimme Unfälle. An einem Tag waren es zwei Tote. Den dritten den ich reanimiert und ins Krankenhaus gebracht habe starb 2 Wochen später. Aber das mit der eigenen Tante belastet einen viel mehr. Vor allem wenn man denkt, dass sie eigentlich noch leben könnte, wenn ich anders reagiert hätte. Ich wurde so eingeschüchtert wegen der verdammten Schweigepflicht, dass ich nur noch unter Schock stand und da es am letzten Tag war wollte ich einfach nur noch vergessen. Hätte ich am nächsten Tag arbeiten müssen, wäre das nicht mehr möglich gewesen. Aber mit dem Autofahren hatte ich nie Probleme, damals nicht und heute auch nicht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ich könnte aber heute nicht mehr unbedingt in der Rettung arbeiten. Weil ich das vergangene nicht mehr gut machen kann. Jedenfalls habe ich dem Psychiater gesagt, dass ich eine PTB (Posttraumatische Belastungsstörung) habe. Ob das was mit psychotischen Symptomen zu tun hat, kann ich nicht genau sagen. Eine PTB kann sich eher in Richtung Depression entfalten. Er möchte das mit PTB nicht schreiben, weil es damals nicht untersucht wurde. Was würdest Du machen Silo123? Den anderen Gutachter der mir bescheinigte, dass ich ein sozial auffälliges Verhalten hätte, bzw. dass ich eine Störung der sozialen Anpassungsfähigkeit hätte, habe ich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Schließlich hat er mit mir nicht gesprochen oder fast nichts gesprochen und dann so eine Diagnose. Ich hatte bis in die Klasse 5 im Verhalten immer "sehr gut". Also nicht ganz so schlecht.

Silo123  14.08.2014, 10:51
@lachs4709

Also erstmal: Dein Verhalten bis zur 5. Klasse ist vollkommen irrelevant, da der Zustand heute relevant ist und nicht der damalige Zustand.

Daß Du bis zur 5. Klasse in der Schule im Verhalten ein "sehr gut" hattest, wäre allerhöchstens bei einer AD(H)S - Diagnostik relevant, weil dann wäre AD(H)S schon SEHR unwahrscheinlich, aber um AD(H)S geht es in Deinem Fall ja ohnehin nicht.

Einen Gutachter wegen der Aussage, daß Du "ein sozial auffälliges Verhalten bzw eine Störung der sozialen Anpassungsfähigkeit hättest" bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, war nicht sinnvoll, obwohl ich da Deine Wut verstehen kann. Aber das war eher ein "Schuß nach hinten"

Ein Gutachter DARF alles behaupten, es sei denn er würde so etwas mit einem eigennützigen niederen Ziel behaupten. Aber selbst, wenn letzteres der Fall sein sollte, kann man so etwas nie nachweisen.

Diese Anzeige war insofern ein Schuß nach hinten, insofern, daß Du diesem Gutachter damit noch mehr Gewicht gegeben hast. Und Du wirst Dir mit so etwas, selbst, wenn fruchtlos, noch die Rache des Gutachters zugezogen haben. Diese meine Äußerung verwendest Du natürlich nicht bei Gericht, das kann ich hier sagen,das kannst Du einem Freund sagen aber Du sagst das natürlich nie offiziell.

Was in dem Gutachten vor 3 Monaten steht,soweit zitiert, ist günstig für Dich. Die wesentlichen Fähigkeiten, um ein Fahrzeug zu führen, dürften damit gegeben sein. Vor allem Konzentrationfähigkeit gegeben, keine Ichstörungen, keine Wahrnehmungsstörungen. Berufe Dich im Bedarfsfall auf diesen Gutachter.

Und mache dem Gericht klar, daß Dich der andere Gutachter kaum gesehen und nichtmal richtig untersucht hat.

Nach Deiner Schilderung spricht schon viel für PTB, aber ich bin weder Psychologin noch Neurologin.

Mein Tipp: Wenn Du zufällig einen GUTEN Anwalt kennst, nehme den mit. Falls nicht, mache es besser alleine, gerade, wenn Du eine gute Konzentrationsfähigkeit hast.Die Konzentrationsfähigkeit ist wichtig, dafür, daß Du in Deine Aussagen Struktur reinbringst und vor allem nicht weitschweifend antwortest.

Versuche vor allem! bei dem Termin absolut ruhig und sachlich zu sein, selbst, wenn Dir u.U. zeitweise fast der Kragen platzen sollte (was geradezu natürlich wäre).

Erkläre dem Richter, wie es zu dem Attest kam, daß Du auf "absehbare Zeit nicht reisefähig" warst, daß da halt erstmal wie schon richtig erkannt "absehbare Zeit" stand und sich die Reisefähigkeit ja ohnehin nicht auf eine z.B. 10 Minutenfahrt zum nächsten Arzt oder Laden bezog, sondern halt die längere Strecke....

PS: Wenn Du außerdem an einem nicht öffentlichen Austausch interessiert sein solltest, kannst Du mich gerne auch so anschreiben (Private Nachrichten gehen aber nur über Freundschaftsangebot)

lachs4709 
Fragesteller
 16.08.2014, 00:26
@Silo123

Ja Silo 123. Bei diesem Gutachten vor 3 Monaten ging es um Teilhabe am Arbeitsleben und deshalb habe ich gleich im Vorfeld versucht mit der Führerscheinstelle zu reden, habe allerdings nicht das komplette Gutachten vorgelegt, sondern nur ein Auszug, sprich die relevanten Dinge, also körperlicher Befund war ok, neurologischer Befund war auch ok und der pathalogische Befund war fast ok. Steht drin Wahrnehmung und Konzentration unaufföllig, bei etwas beschleunigtem Denkvermögen und steht aber etwas geminderter Antrieb. Weiß nicht ob sich das widerspricht oder wieder aufhebt. Das Gericht muss ich gar nicht überzeugen. Die Sache mit den 20km zu schnell gefahren wurde eingestellt und nicht geahndet. Ich benötige nur das Gutachten für die Führerscheinstelle, sonst nichts. Und mit dem Gutachter den ich angezeigt habe, habe ich nichts mehr zu tun, es sei denn dieser neue Gutachter ruft den Gutachter an, der dieses Gutachten für die Teilhabe am Arbeitsleben erstellt hat, was er aber nicht darf und was auch verboten ist, da er meine Schweigepflichtsentbindung nicht bekommt. Ich habe heute mit der AVD-Anwältin gesprochen. Sie sagte mir, dass ich überhaupt keine Schweigepflichtsentbindungserklärung abgeben muss. Ein anderer Anwalt sagte mir, dass der Gutachter in der Lage sein muss, mich aus freien Stücken zu untersuchen. Dummerweise habe ich einem Gutachter schon eine Schweigepflichtsentbindung abgegeben weil er mir so leichtes grünes Licht gegeben hat und gemeint hat. Sie wollen das Gutachten positiv haben und fragte mich dann nach Medikamenten. Und dann sagte ich, dass ich 50mg Quetiapin nehme und er sagte: dann nur abends eine, dann bräuchten wir ja keine Laboruntersuchung machen. Ich habe mir auch die ganzen Beurteilungsleitlinien durchgelesen. Und da steht drin, dass man eine Krankheit mit Medikamenten kompensieren kann. Wenn ich sage ich habe eine Krankheit und behandle die nicht, wäre das ganz schlecht. Ich hätte allenfalls zu einem Arzt gehen können und sagen, dass ich nur einmal bei diesem Arzt war und keine Krankheit vorliegt. Also das Attest total verschweigen und sagen, dass es ein Gefälligkeitsattest war. Kann aber sein er fragt nach und möchte dann halt doch eine Schweigepflichtsentbindung weil er nicht traut. Wenn er dann sieht die und die Krankheit liegt vor und man nimmt keine Medikamente, wäre es noch schlechter oder er fragt nicht nach und nimmt es ab und man ist ganz aus der Sache. Es ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn das Gutachten negativ ausgeht ist der Führerschein erstmal weg, da ich das nicht mehr schaffe bis Mitte September ein zweites Gutachten erstellen zu lassen. Dann wird er kostenpflichtig entzogen und ich muss ihn wieder kostenpflichtig beantragen oder klagen. Die Sache mit PTB ist allerdings schon 28 Jahre her und in deutlich abgeschwächter Form, nur will der Arzt das nicht schreiben, weil dies damals nicht behandelt wurde. Deshalb schreibt er von Depression. Das ist nicht falsch, da eine PTB in eine Depression übergehen kann. Man verhält sich ein bischen anders. Ich bin zum Beispiel strenger mit mir geworden. Ich habe damals den Fehler gemacht, meinen hauptamtlichen Rettungswachenleiter nicht anzuzeigen. Er wäre nach der unterlassenen Hilfeleistung sofort vom Dienst enthoben worden. ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen er noch auf dem Gewissen hatte. Wie ich heraus fand war das auch vorher schon so, dass er bei Schichtende Einsätze verzögerte, um diese nicht fahren zu müssen. Wenn ich die Anzeige sofort gemacht hätte, hätte ich besser damit umgehen können. Je mehr ich darüber nachdenke, habe ich mich schuldig gemacht. Aber diese ganze Sache war früher viel stärker und ich war damals nicht in Behandlung. Ich hätte sogar eine monatliche Zivildienstversorgung bekommen, glaube so 130Euro/Monat und zwar lebenslänglich ohne dass das aufs Einkommen angerechnet worden wäre. Wenn man nachweislich 30 oder sogar 50Prozent arbeitsuntauglich geworden wäre, hätte ich sogar 500 oder 800Euro nach dem Zivildientversorgungsgesetz eine Art Rente erhalten, die wäre dann allerdings angerechnet geworden. Und das ist auch der Grund weil die Ärzte PTB nicht schreiben wollen. Würden sie das tun, müssten sie dem Versorgungsamt Rede und Antwort stehen. Deshalb halten sie sich bedeckt. Wenn ich klug bin, könnte ich dem Gutachter auch sagen, dass ich PTB habe und dieses Gutachten, bzw. eine Kopie von dem Gutachten dem Versorgungsamt vorlegen. Ob sie es anerkennen weiß ich nicht, da es ein verkehrsmedizinisches Gutachten ist. Ich weiß nicht, ob mit PTB die Fahrerlaubnis überhaupt entzogen werden darf. Es gab ja nicht nur Zivildienstversorgung, sondern auch Wehrdienstversorgung. Viele Soldaten von Afghanistan mit PTB könnten dann auch nicht mehr Autofahren. Und wenn ich sage, dass sich die PTB bei mir überhaupt nicht aufs Autofahren ausgewirkt hat und ich 28J. lang fast 1 Million km fuhr? Natürlich denke ich ab und zu darüber nach, aber wer denkt beim Fahren nichts? Hast Du eine Freundschafts E-Mail?