Kann man Pflegegeld bei Pfändung behalten?
Mein Sohn ist schwer krank und bezieht EU Rente. Habe nun die Pflegestufe I für ihn bewirkt. Da er auf Grund seiner schleichenden Krankheit (Hirntumor) behördlich nichts mehr koordinieren konnte, kam es zu Zahlungsschwierigkeiten. Er hat ein Pfändungsfreies Konto. Nun meine Frage: Wenn die EU Rente und die Pflegestufe gezahlt wird, überschreitet er den Selbstbehalt. Darf das Pflegegeld gefändet werden?
5 Antworten
Bei einem P-Konto wäre ich vorsichtig - Kann immer wieder Ärger geben. Lasst das Pflegegeld auf dein Konto übeweisen, weil es so oder so für dich ist.
Mein Tipp - geh zu einem Schuldnerberater. Braucht dein Sohn eine Betreuung oder kann er selber noch Entscheidungen treffen?
http://www.gegen-hartz.de/pfaendungssicheres-konto-p-konto.php
Ich wünsche dir viel Kraft :-)
Ich muß mich korrigieren.. http://www.1a.net/versicherung/pflegeversicherung/pflegegeld
Auszug aus o.g Link Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und dieses zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Entschädigung weitergeben. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.
lg
ganz klar darf das pflegegeld nicht gepfändet werden das ist richtig das er den selbstbehat überschreitet weil daspflegegeld nicht anrechenbar ist liebe grüsse teufelchen 6667
denke der Freibetrag ist bei pflegebedürftigen Personen einiges höher da mehr Aufwand.
das Pflegegeld gibt er doch dir! Damit du ihn pflegen kannst. Da würde ich auf jeden Fall in Widerspruch und vor Gericht gehen.
nein - auf keinen fall. das pflegegeld deckt den erhöhten bedarf des patienten ab und darf NICHT gepfändet werden. es würde noch nicht mal bei einem hartz IV-empfänger angerechnet werden dürfen. lg