Habe ein P-Konto,darf die Bank Kindergeld einbehalten?
Habe seid Dezember 2011 ein P-Konto,hatte vorher eine Kontopfändung die gestoppt wurde weil ich einen Dauerauftrag eingerichtet hab und der Gläubiger jeden Monat 50,00 euro erhält. Meine Frage nun? Darf meine Bank eine Kindergeldnachzahlung Einbehalten,die Eigentlich meinem Sohn zusteht nur weil er in meinem Haushalt lebt ist das Geld auf mein Konto gegangen und somit wurde die Pfändungsfreigrenze überstritten? Ich zahle doch jeden Monat an den Gläubiger und die Bank sagt nach drei Monaten bekommt der Gläubiger das Geld!
6 Antworten
wir wissen nicht wie hoch die kindergeld-nachzahlung ist und um wieviel damit der pfändungsfreibetrag überstiegen wird?
wenn du von der nachzahlung früh genug wusstest, bist du selber schuld. zum beispiel weil du selber kindergeld eingefordert hast, was die kasse noch zahlen muss. dann musstest du damit rechnen das es nachgezahlt wird.
wenn jedoch die kasse von sich aus eine nachzahlung veranlasst hat, dann ist das unglücklich. aber letztendlich weder das problem der kasse, noch deiner bank.
so oder so kann ich dir nur raten mit deinem ausweis, möglichst geburtsurkunde deines kinds, p-konto vertrag, kontoauszüge der letzten 4 wochen und den nachzahlungsbescheid der familienkasse, zu deinem amtsgericht und da zur vollstreckungsabteilung zu gehen.
dort erzählst du denen deine geschichte und bittest um freischaltung des restlichen geldes. das kann das gericht anordnen. zuviel hoffnung solltest du dir aber nicht machen.
Sobald die Freiheitsgrenze überschritten wird ,sind die Banken leider im Recht.
aber nur solange du keine pfändung hast.
Das Problem ist es du kannst das Kindergeld nicht auf das Konto deines Sohnes kommen lassen ,das Geld ist bestimmt für den Erziehungsberechtigten.Aber ich denke man kann es mal versuchen bei der Familienkasse ob das nicht möglich wäre,aber besser anrufen und mit denen selber reden.
hast du eine ahnung. selbstverständlich kann die mutter das kindergeld jederzeit auf das konto ihres sohnes überweisen lassen.
dazu muss er aber erstmal eines haben.
du schränkst hier nicht ein, das das kind vielleicht erst 10 ist.
wenn das kind mindestens 18 ist, nicht mehr bei den eltern wohnt und kein unterhalt bekommt, dann muss die familienkasse auf antrag des kinds sogar das kindergeld auf dessen konto zahlen.
Laut Gesetzestext darf ein gewisser Betrag von einem P-Konto nicht gepfändet werden.
Egal wo das Geld herkommt!
Wer und wofür das Geld eingezahlt wurde, muß die Bank nicht prüfen.
Ob der Grenzbetrag eingehalten wird, ist Sache des Kontoinhabers.
Du kannst dich jetzt nur noch an deine Bank wenden, um das zu klären.
ja ich komme grad von meiner bank und die sagen ich bekomme das geld nicht ausgezahlt,bekommt der gläubiger nach drei monaten.
Wenn vereinbart wurde, dass du monatlich 50.-€an den Gläubiger zahlst und das auch gemacht wird, würde ich mich von der Bank nicht abspeisen lassen. Du erfüllst die Vereinbarung und zahlst.
Ich würde auf die Auszahlung des Kindergeldes bestehen. Wenn der Sachbearbeiter der Bank das ablehnt, mit der Geschäftsleitung reden.
Das Kindergeld auf ein Konto des Sohnes überweisen lassen? Für deinen Fall ist das jetzt zu spät.
ja das war ja das problem wir hatten eine abtrittserklärung an die familienkasse geschickt und sie haben die kindergeldnachzahlung trotzdem auf mein konto überwiesen!
das geht nicht. wenn du als mutter den schriftlichen willen bekundest, dass das kindergeld auf das konto deines sohnes überwiesen werden soll, dann muss die familienkasse dem nachkommen.
sehr wahrscheinlich gilt die nachzahlung für einen zeitraum, wo du noch das kindergeld bezogen hast.
im übrigen gilt die abtretungserklärung für das laufende kindergeld. nicht für nachzahlungen.
danke für deine antwort,also bringts mir mehr wenn ich kein p-konto hab und mein geld rechtzeitig von der bank hole?