Wenn ihr etwas verkauft und schon ein Treffen mit einem Käufer ausmacht, aber dann jemand sagt er zahlt mehr, sagt ihr dem ersten ab?
Auf ebay Kleinanzeigen kommt man ja öfter in genau die Situation. Jeder eiskalte Geschäftsmann würd natürlich Absagen und an den der mehr bietet verkaufen. Aber ich hätte dann so ein schlechtes Gewissen weil sich die Person vllt schon drauf gefreut hat oder ihrem Kind schon erzählt hat das er oder sie ein Geschenk bekommt
19 Stimmen
7 Antworten
Mit der Deiner Zusage ist bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.
Das geschieht nämlich durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), und nicht erst mit Übergabe und Zahlung.
https://www.anwalt24.de/lexikon/kaufvertrag
Und ein Käufer kann diesen Kaufvertrag auch erfolgreich einklagen.
Du soltest Dir also genau überlegen, was Du da tust; und die Antworten, die eine Absage befürworten sind allesamt rechtlich falsch und erschreckend.
Nein, da zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag schon besteht (Angebot und Annahme, Du erinnerts Dich?) und Du nicht einseitig davon zurücktreten kannst.
Wie wäre es, wenn Du einfach mal meinen Link anklickst und die darin enthaltenen Informationen liest?
Naja eigentlich habe ich auch eher geschrieben ich "denke" zu deinem Zeitpunkt und Ort "sollte" es klappen
Es ist völlig zwecklos; entweder verstehst Du es nicht oder Du willst es nicht verstehen.
Aber wie auch immer, ich bin ab hier raus.
Puh, die feine Art ist es sicherlich nicht, ich denke je nach Wert könnte man es aber so machen: Man sagt dem ersten Interessenten, dass es ein höheres Angebot gibt und gibt ihm die Möglichkeit, die Ware für den höheren Preis zu kaufen - oder nicht. Will er sie immer noch, bekommt er den Vorzug. Wenn nicht... dann halt nicht.
Das kann man aber natürlich nur machen, solange noch kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn man sich aber erst treffen will, um den Kauf zu besiegeln, ist das aber meines Wissens nicht der Fall. In dem Fall wird der Kauf glaube ich erst vor Ort besiegelt.
Wie würdest du dich denn fühlen, wenn du etwas haben willst, die Zusage hast und dich schon darauf freust und dann etwas später eine Absage kassierst? Wenn er/sie schneller war, als die Person die mehr zahlen würde, würde ich trotzdem die 1. Person als Käufer ansehen, das wäre in meinen Augen gerecht. Die andere Frahe wäre dann noch, um welche Preisspanne es geht, bei der Person die mehr zahlen würde?
Wenn ihr euch Uber Ware und Preis einig ward habt ihr vor allem einen gültigen VERTRAG!
Darauf kann der Käufer bestehen
Da bin ich mir jetzt aber ziemlich sicher das das noch kein gültiger Vertrag ist
Da bin ich mir jetzt aber ziemlich sicher das das noch kein gültiger Vertrag ist
Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig.
Und irgendwann wirst Du an einen Käufer geraten, der das ziemlich sicher weiß.
Ich würds nicht machen, bei evtl preisverhandlung miterwähnen aber anonsten erst den ersten gucken lassen.
Oh, also muss ich nächstes mal dazu schreiben "wenn bis zu dem Termin jemand kommt und mehr bietet verkaufe ich an ihn" würde das dann gehen?