Wenn es heißt, "Du sollst nicht ehebrechen", meint das die Ehe des anderen (Mannes) oder die eigene Ehe?
9 Antworten
Neben den Geboten gibt es ja auch die Worte Christi... und da heißt es: "Wie ihr wisst, heisst es im Gesetz: 'Du sollst nicht die Ehe brechen!' Ich sage euch aber: Schon wer eine Frau mit begehrlichen Blicken ansieht, der hat im Herzen mit ihr die Ehe gebrochen." Matthäus 5, 27-28
Ich denke, das beantwortet deine Frage...
Mit Ehebruch bezeichnet man die sexuelle Beziehung außerhalb der Ehe. Dabei kommt es nicht auf eine „innere Treue“ an, sondern lediglich auf den Geschlechtsakt als solchen. Das Hebräische kennt ein eigenes Verb für „Ehebruch begehen“: נאף N’P. Im Alten Orient ist dabei die verheiratete Frau, die Verkehr mit einem anderen Mann hat, immer eine Ehebrecherin; sie bricht ihre eigene Ehe. Der Mann ist nur dann ein Ehebrecher, wenn er Verkehr mit einer verheirateten Frau hat; er bricht dann die Ehe des anderen Mannes. Kontakte des verheirateten Mannes mit Prostituierten oder anderen unverheirateten Frauen fallen demgegenüber nicht unter Ehebruch; sie beeinträchtigen nicht die Rechte der Ehefrau (in analoger Weise ist Subjekt der Eifersucht, קנא QN’ Pi., immer der Mann, die Frau Objekt; vgl. Num 5).
Auch der Verkehr mit einer inchoativ verheirateten (verlobten) Frau gilt als Ehebruch (Dtn 22,23), was altorientalischem Recht entspricht (Codex Eschnunna § 26; Codex → Hammurabi § 130). Eine Ausnahme ist allerdings in Lev 19,20-22 gegeben: Bei der einem anderen Mann als Nebenfrau zugesprochenen Sklavin greift das Gesetz über Ehebruch nicht, da sie weder durch Loskauf noch durch den Vollzug der Ehe mit einem freien Mann einen höheren Rechtsstatus erlangt hatte.
Quelle unter 3.1: https://bibelwissenschaft.de/stichwort/16896/
Es geht um Ehebruch, nicht um die Rechte der Ehefrau.
Bei Rechtsfragen geht es um Rechte.
Die anderen User widerlegen dich.
Siehe Quelle.
Kontakte des verheirateten Mannes mit Prostituierten oder anderen unverheirateten Frauen fallen demgegenüber nicht unter Ehebruch ...
Völlig unbelegt aus einer Quelle und die höheren Rechte sind auch nicht belegt.
Beides!
Christen dürfen weder die eigene Ehe brechen noch in eine fremde Ehe einbrechen.
Das ergibt auch viel Sinn und erspart viel Leid, wenn sich alle daran halten!
Sowohl als auch.
Es geht um Ehebruch, nicht um die Rechte der Ehefrau. Die anderen User widerlegen dich.