Wenn eine Kontopfändung abbezahlt, erledigt ist, muss mir die SPK in dem Fall Bescheid geben dass durch den Gläubiger keine Pfändung mehr vorliegt?

3 Antworten

Das sollte eigentlich der Gläubiger tun. Wenn alles abbezahlt ist sollte er dir mitteilen, dass es nun keine weiteren Forderungen mehr gibt.

Nein muss sie nicht. Sowas kannst du vom (ehemaligen) Gläubiger anfordern, nicht von deiner Bank.  Deine Bank symbolisiert dir das dadurch dass sie dein Konto wieder freigibt und du hast als Nachweis die Abbuchung auf deinem Kontoauszug

Da musst du dich wohl oder übel selber drum kümmern.