Wenn die Autogarantie nicht greift , muss dann die Gewährleistung vom Händler die Kosten tragen?
Opel Adam S 12/2016 Bj, 65000km runter, tüv neu, ein Monat nach Kauf vom Händler mitn bei der Fahrt Kühlerschlauch geplatzt ( Winkelstück gebrochen) , Auto wurde abgeschleppt und repariert. Abschleppkosten trägt Versicherung. Garantie übernimmt nicht die Reparatur vom Schlauch Kühlwasser und Winkelstück usw. Noch ca 200€. Muss dies der Händler übernehmen , wegen der gesetzlichen Gewährleistung?
2 Antworten
Es wäre theoretisch das PRoblem des Verkäufers. Der Fehler bestand darin, diesen nicht rechtzeitig zu informieren. Nun ist der Schaden behoben, der Verkäufer hätte aber die Wahl gehabt wie er diesen beheben lässt. Insofern muss er die Rechnung nicht begleichen.
Das Feigenblatt der Garantieversicherung lässt viele vor Ansprüchen zurückschrecken.
ein Monat nach Kauf vom Händler
Innerhalb der ersten 6 Monate trägt der Händler die Beweislast, das der Schaden bei Übergabe noch nicht vorlag.
Ausgenommen davon ist der normale Verschleiß. Auch hier gilt innerhalb der ersten 6 Monate bei Verbrauchern als Käufer, das der Händler die Beweislast trägt.
Woher ich das weiß: Recherche
Die Rechtslage ist veraltet. Es sind nunmehr 12 Monate auch bei Gebrauchtfahrzeugen.