Kfz Garantie statt Gewährleistung?
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Gekauft wurde ein Gebrauchtwagen, 7 Jahre alt aber erst 38000 auf der Uhr. Als wir nach ca 4 Monaten einen Ölwechsel machen wollten, ist aufgefallen, dass das Getriebe undicht ist.
Auto ging zurück zum Händler, der ließ es reparieren, laut Rechnung "Instandsetzung 4.Gang"
Nun soll ich einen "Kunden Mindestselbsbehalt" von knapp 250 Euro selber zahlen, da die Reperatur von ihm, über die Autogarantie abgerechnet wurde.
Soweit ich weiß, ist das aber nicht rechtens oder irre ich mich da?
Gruß André
8 Antworten
Wenn das in den Garantiebedingungen so drinsteht, dann wird das schon in Ordnung gehen. Warum nicht die Gewährleistung in Anspruch genommen wurde und ob es überhaupt ein Gewährleistungsfall gewesen wäre? Wer weiß.
Danke für die hilfreichen Antworten. Es gab im übrigen keine Auftragsbestätigung, wir haben nichts unterschrieben. Er hat das Auto einfach wieder zurück genommen und es repariert.
Das ganze hat dann natürlich auch über 6 Wochen gedauert, ohne eine Leihwagen zu bekommen.
Gruß André
Da es sich um einen Sachmangel handelt und der Kauf noch keine sechs Monate her ist, ist der Händler noch in der Gewährleistungspflicht und muss die Kosten in dem Fall selbst tragen.
Eine GW-Garantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung („Sachmängelhaftung“) nicht, sondern ergänzt diese nur!
Anscheinenend hast du den Defekt über deine zusätzliche Garantie beheben lassen, und nicht über die gesetzliche Gewährleistung. Da wäre es kostenlos gewesen.
So aber mußt du dich an die Garantiebediengungen halten. Was steht in der Auftragsbestätigung, wie der Defekt abgerechnet werden soll?
netter, aber leider illegaler versuch des händlers, der das gewährleistungs-risiko von einer versicherung tragen lässt, die im schadensfall selbstbehalt vorsieht.
nur wenn das ausdrücklich im kaufvertrag vereinbart wurde, dass diese art schäden, bzw. der selbstbehalt für deren reparatur vom käufer zu tragen ist, wäre es in ordnung.
das bezieht sich ab er meistens auf verschleißteile, jedoch nicht auf eher langlebige fahrzeug-komponentenwie motor oder getriebe
prüfe deinen kaufvertrag (oder das bestellformular) und verweigere ggf. die zahlung ,
Es gab im übrigen keine Auftragsbestätigung, wir haben nichts unterschrieben. Er hat das Auto einfach wieder zurück genommen und es repariert.