Hoher Ölverbrauch, gewährleistung?


17.06.2020, 22:32

*edit*

Der Händler hat im Kaufvertrag „Händlergeschäfft“ angekreuzt. Leider habe ich ihm niemals einen Gewerbeschein oder Ähnliches gezeigt. Darüber hinaus hat er bei Vertragsabschluss mir gegenüber nichts Diesbezüglich geäußert.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, das ist ein Fall für die Gewährleistung.

Dem Händler muss die Gelegenheit zum nachbessern gegeben werden.

Der wird sich wohl querstellen. Diese Halsabschneiderfritzen versuchen immer mit verschiedenen Trichs die Gewährleistung gegenüber Privatpersonen auszuschließen, was aber nicht möglich ist.

Dann wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.

Da würde ich mich sofort mit dem Händler in Verbindung setzen und auf diesen sehr hohen Ölverbrauch hinweisen.

Der Händler muss zur Nachbesserung aufgefordert werden, zu der er verpflichtet wäre.

Der Händler muss eine Gebrauchtwagengarantie übernehmen und diese beläuft sich auf 1 Jahr.

Lass dich da auf gar keinen Fall abwimmeln.Ich würde diesen Fall nicht nur telefonisch mit dem Händler besprechen, sondern auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.

Zudem kannst du dich auch beim ADAC über die Gewährleistungsansprüche informieren. Kannst auch BMW anschreiben und um eine Stellungnahme zum Ölverbrauch bitten, weil er Händler sagt, er kenne diese Motoren.

Mit dieser Aussage will er dich davon ablenken, dass er Gewährleistung übernehmen muss und die Schuld an BMW und deren Motoren sucht.

Du hast Gewährleistung und wenn der Händler sagt, der Motor taugt nichts, dann soll er dir kostenlos einen anderen Motor einbauen.

Ist er dazu nicht bereit, oder verweigert jegliche Nachbesserung, hilft dir ein Anwalt.

Da musst du aktiv werden.

Auto.-Schmuck. und Teppichhändlern, denen eilt ein besonderer Ruf voraus.

Die Laien kennen sich nicht aus, was diesen Händlern eben die Möglichkeit gibt, mal ich ganz so ehrlich zu sein.

ja, ruf mal an, aber der wird sich nix annehmen

du wirst wohl klagen müssen

Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:17

aber Es ist ja offensichtlich ein Sachmangel, ich meine Sowas passiert nicht innerhalb eines Monats oder

0
MakroPorlo  17.06.2020, 22:19
@Wikurice

ja, aber er möchte dir das geld nicht zurück geben

weil dann hat er es ja nicht mehr

1
MakroPorlo  17.06.2020, 22:21
@Wikurice

kommt stark auf den richter an

ich hatte mal etwas ähnliches, getriebeschaden

da sagt der richter

"ach, so kleine mängel sind bei gebrauchtwagen doch normal"

ich hatte dann doch noch gewonnen, weil ich ihm arglist nachweisen konnte, aber ohne das hätte er den getriebeschaden "kleinen mangel" genannt

aber er ist händler, da ist für dich besser, meiner war privatmann

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:24
@MakroPorlo

Der Händler hat im Vertrag bei „Händlergeschäfft“ ein kreuzt gesetzt. Ich habe ihm gegenüber nie gesagt das ich als Unternehmer das Auto kaufen würde oder Ähnliches.
Beim Kauf hatte ich auch einen Freund der Familie dabei der dies bestätigen würde. Ist ja auch irgendwo Arglist im Vertrag Händlergeschäfft anzukreuzen um die Gewährleistung auszuschließen, obwohl dies nie erwähnt wurde.

0
MakroPorlo  17.06.2020, 22:26
@Wikurice

wenn du kein händler bist, ist es doch kein händlergeschäft

dafür müssen beide kaufleute sein

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:28
@MakroPorlo

Hatte er im Vertrag angekreuzt, wie gesagt ohne darauf hinzuweisen oder Ähnliches. Denke das wird vor Gericht eh nicht durchgehen.

0
MakroPorlo  17.06.2020, 22:31
@Wikurice

richter stehen auf vergleiche

der richter wird darauf spielen, dass der händler dir x € gibt und damit gut ist

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:33
@MakroPorlo

am Liebsten würde ich von Kaufvertrag zurücktreten und mir nicht so Gedanken machen müssen.
sollte dies gelingen kriege ich den vollen Betrag zurück?

0

Wenn du beim Händler gekauft hast dann hast du gesetzliche Gewährleistung bzw. 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.

Bring das Auto zum Händler zurück, fordere einen Austauschmotor oder Reparatur, oder dein Geld zurück, ansonsten klag es mit einem Rechtsanwalt ein, solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben entstehen dir nicht mal zusätzliche kosten außer eine eventuelle Selbstbeteiligung.

Viel Erfolg.

Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:24

Also würdest du es als offensichtlichen Gewährleistungsfall ansehen?

0
olli20021  17.06.2020, 22:35
@olli20021

Sollte der Händler widersprechen dann musst du Anwalt und KFZ Sachverständigen einschalten, du hast aber gute Chancen bei einem Prozess zu gewinnen.

2
EddiR  17.06.2020, 22:38

Kommt darauf an, was mit "Händlergeschäft" gemeint ist. Da kann er uU die Gewährleistung voll außer Kraft setzen!!!

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:41
@EddiR

Online ist zu lesen, dass er damit die Gewährleistung ausschließt.
Da ich aber kein Unternehmen habe sondern „nur“ Angestellter bin und nie von einem Händlergeschäfft die Rede war ist dies ja an sich hinfällig.
In keinem Satz erwähnte es und verlangte einen Gewerbeschein oder Ähnliches von mir.

0
EddiR  17.06.2020, 22:44
@Wikurice

ich würde jetzt mal sagen, daß das rein rechtlich bei Vertragsanfechtung fast keine Rolle mehr spielt. er hat die Gewährleistung ausgeschlossen und Du hast mit Autogramm zugestimmt! Wenn das vor Gericht geht, wird es schwer. Auch wenn Du kein Händler bist und kein Gewerbe laufen hast.

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:46
@EddiR

Ist ja aber rein rechtlich gesehen nicht möglich. Zum einen ist es doch arglistige Täuschung und zum anderen (zu mindest mir bekannt) nicht möglich, egal wie gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.

0
EddiR  17.06.2020, 23:04
@Wikurice

Privatperson ja... Aber da ist ja ein Kreuzchen bei "Händlergeschäft" Schau mal in den Vertrag, ob das genauer definiert ist. Ausgeschlossenen Gewähr ist ausgeschlossene Gewähr. Und arglistige Täuschung gilt es beim Gewährleistungsausschluß erst mal zu beweisen.

Ich denke da war schon ein gewitztes Schlitzohr am Werk...

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 23:08
@EddiR

Habe eben mal gegoogelt, es ist rechtlich nicht möglich als Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung auszuschließen.
Auch wenn er es schreibt ist es nicht möglich. Zum Glück.

im Vertrag steht lediglich Händlergeschäfft aber es wird nirgends weiter ausgeführt.
Durch Google sah ich dann, dass dadurch die Gewährleistung ausgeschlossen wird.

0
EddiR  18.06.2020, 00:43
@Wikurice

Ist doch genau das, was ich sage. Sieht man oft bei ebay.... daß da unter den Angeboten steht" Gebot richtet sich nur an gewerbetreibende gem BGB....! Das ist Ausschluß der Gewährleistung! Denn Gewerbe an Gewerbe kann man das machen. Gewerbe an privat nicht!

0

Da würde ich gar nicht lange warten und sofort einen Anwalt einschalten..

Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 22:20

Ich weiß halt nicht ob und inwiefern meine Chancen gut aussehen.

0
olsen  17.06.2020, 22:58
@Wikurice

Der Wagen wurde dir schadensfrei verkauf. Dann sollte das Auto nicht schon nach 4 Wochen seinen Dienst quittieren..

Was mich allerdings stutzig macht ist, dass bei dem Wagen die Öllampe aufleuchtete. Hast du denn mal nachgeschaut ob wirklich nur ein Liter fehlte.? Am Ölstab z. B. Nicht das du die ganze Zeit ohne Öl gefahren bist..

0
Wikurice 
Fragesteller
 17.06.2020, 23:02
@olsen

Das Auto hat keinen Ölmessstab, lediglich die Sensoren.
diese zeigte beim ersten nachkippen ca 1/8 unter Minimum und dann beim zweiten Mal 4/8 unter Minimum also quasi halb leer

0
olsen  17.06.2020, 23:05
@Wikurice

Ah ok.. Ja dann nichts wie hin, dann sind die Dichtungen hin und der Wagen verbrennt Öl..

0