Wen darf ich anzeigen?
Wegen den Pflichtplastikdeckel kann man PET-Flaschen nicht mehr richtig schließen. Jetzt ist wieder eine Flasche in meinem Rucksack ausgelaufen und hat große Teile des Zuges versaut aber auch wichtige Unterlagen zerstört. Ein Buch kann ich mit diesem Wasserschaden ja jetzt sofort entsorgen.
3 Antworten
Anzeigen kannst du nur einen Straftatbestand und nur eine Natürliche Person. Das wird in deinem Fall wohl nichts, da es sich wohl eher um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt, den du da geltend machen willst. Du wirst Dir daher einen Anwalt nehmen müssen und mit Ihm gemeinsam eine entsprechende Klage gegen denjenigen anstreben müssen, der deinen Schaden verursacht hat. Rechne bitte damit dass es dich keinesfalls weniger als rund 1.000,- € kosten wird deine Ansprüche zu verfolgen, ohne dass Du die Garantie hast, Recht zu bekommen.
Das ganze lohnt sich also nur wenn Das Buch und die Unterlagen wirklich wertvoll waren.
Ich kann die neuen Verschlüsse auch nicht leiden, trenne sie mit dem Seitenschneider ab, danach kann ich sie ganz normal zuschliessen.
Probier das mal aus, damit keine Unglücke mehr passieren.
Anzeigen kann man da niemand, mit den Deckeln müssen wir nun zurecht kommen.

Wer Flaschen nicht richtig zudrehen kann, der sollte keine Flaschen mit Drehverschluss kaufen.
Die schließen oft nicht richtig. Ganz besonders schlimm sind die Flaschen der Coca Cola Company - egal welches Getränk.
Ich kann aber durch die zusätzliche Verbindung bleibt anscheinend nun immer ein Spalt offen so bald man die Flasche zum ersten Mal öffnet.