Wen ruft man an wenn mir jemand reinfährt?
Wie ist die Vorgehensweise?
5 Antworten
Man einigt sich mit dem Bösen und meldet das der Versicherung. Wenn der Gegner besoffen ist muss man die Polizei verständigen.
Wenn du selber keinen um Tee hast, dann regelts die Polizei am Besten.
Ansonsten halt Fotos machen, bevor die Fahrzeuge bewegt wurden und der Versicherung Bescheid geben.
- Polizei anrufen und den Unfall korrekt aufnehmen lassen
- Versicherung Bescheid geben
Edit: Hier ein Artikel vom ADAC der dir gute Tipps gibt.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/was-tun-nach-unfall/
Polizei anrufen und den Unfall korrekt aufnehmen lassen
Die kommen nicht für einen Blechschaden, es sei denn sie haben gerade wirklich nichts zu tun, oder der Unfallort stellt eine Gefahrenstelle für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Warum muß die Polizei nicht kommen? Weil sie für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig ist und nicht für zivilrechtliche Angelegenheiten.
Aber das ist doch Sachbeschädigung, sagen viele. Stimmt, aber es ist fahrlässige Sachbeschädigung, nur die vorsätzliche ist ein Straftatbestand, die fahrlässige nicht.
Das ist korrekt, aber aufgrund der Frage vom TE ist für mich klar, dass er / sie noch keinen Unfall gehabt hat. Wenn keine Polizei den Unfallbericht ausfüllt, müssen die Unfallbeteiligten dies tun und dieser sollte / muss für die Versicherungen so ziemlich das beinhalten wie die der Polizei. Von daher ist es am cleversten erstmal die Polizei zu verständigen und die werden dir dann schon sagen, ob es nötig ist das sie rauskommen, oder nicht.
Wenn keine Polizei den Unfallbericht ausfüllt, müssen die Unfallbeteiligten dies tun...
Stimmt.
Und wenn die dazu alleine nicht in der Lage sind, sollten sie in der Öffentlichkeit kein Fahrzeug bewegen!
Und wenn die dazu alleine nicht in der Lage sind, sollten sie in der Öffentlichkeit kein Fahrzeug bewegen!
Nein, ein Unfall ist immer eine Ausnahmesitutation, gerade wenn man noch nie ein hatte, daher kann in dieser Situation viel falsch laufen und einiges vergessen werden.
Und nicht alle Schäden am Fahrzeug sind optisch zu sehen. Beispiel: Sensoren, Verzogene Elemente...
Zuerst einmal kommt es darauf an, ob der Unfallgegner noch da ist, oder ob er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, das müssen wir zuerst einmal klären, also?
Wenn willst du da rufen?
Das klären die Unfallgegner unter sich.
Polizei wird nur gerufen wenn es Verletzte gibt oder man sich mit dem Unfallgegner nicht einigen kann.
Wenn der Gegner besoffen ist muss man die Polizei verständigen.
Wo steht das?