Welchen Identitätsnachweis als Ersatz für Perso während Corona?
Hey
Meine Personalausweis ist nicht auffindbar.
Weil ich mir jedoch in etwa denken kann, wo er sich befindet, ich dort zur Zeit aber nicht hin komme, warte ich aber noch damit einen neuen zu beantragen…
Jetzt ist es ja so, dass man aufgrund von Corona beim Betreten eines Ladens den Impfnachweis, sowieso seinen Perso vorzeigen muss.
Ist es auch möglich ersatzsweise eine anderen Identitätsnachweis vorzuzeigen? zB Schülerausweis oder Krankenversicherungskarte mit Lichtbild?
4 Antworten
TL;DR: Versuch es einfach mal, ist immer unterschiedlich
Bei einigen Läden nehmen sie nur den perso.
bei einigen Läden kontrolliert nicht mal jemand.
bei einigen Läden ist auch die Krankenkassenkarte ausreichend
Alles ist möglich, wo Deine Daten drauf stehen und ein Lichtbild drauf ist....
Ach .....??? Zur Legitimation muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob das jeweilige Ausweisdokument abgelaufen ist oder nicht:
- Personalausweis
- Führerschein
- Reisepass
- Krankenkassenkarte
- Schwerbehindertenausweis
- ein anderer amtlicher Lichtbildausweis.
Hier z.B. für den Heidekreis, in HH wird es genauso gehandhabt...kannst aber gerne selbst googeln...
Dann google doch selbst...Du wirst bei Deiner Cleverness bestimmt fündig...😏
Falsch,jedes Ausweisdokument ist erlaubt
Was gilt als gültiges Ausweisdokument?Ein Ausweisdokument ist eine spezielle Art der privaten oder amtlichen Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich darstellt. In Deutschland gelten folgende Dokumente als ausweisungsfähig:
- Reisepass
- Personalausweis
- Aufenthaltsnachweis, sofern dieser als Ausweisersatz gekennzeichnet ist andernfalls;
- Aufenthaltstitel mit Reisepass
Vielleicht verstehe ich ja etwas falsch, aber ich dachte, es geht hier um die Identitätskontrolle bei der Durchsetzung der 2G bzw. 3G-Regeln? Deine Links beziehen sich auf Impfungen...
Für das Erstgenannte ist in NRW zwingend ein amtliches Ausweisdokument notwendig. Ein Schülerausweis oder eine Krankenversicherungskarte reichen nicht.
Quelle: § 4 Abs. 6 Satz 1 CoronaSchVO NRW vom 03.12.2021 in der aktuell geltenden Fassung
(6) Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind bei allen Personen in den Absätzen 1 bis 3 genannten Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen.
Hast Du einen Reisepass? Der wäre ggf. auch ein gültiges Ausweisdokument. Mal ansonsten bei Deinem Einwohnermeldeamt anrufen und dort nachfragen.
Ausweisdokumente sind der Personalausweis oder der Reisepass. Ist also ein amtlicher Ausweis nötig, gibt es nur die Beiden.
Muss lediglich die Identität nachgewiesen werden, geht alles was geht.
Nein. Das ist falsch.