Welche Zuschüsse stehen mir als Azubi zu?

3 Antworten

Was hast Du denn an Brutto und Nettovergütung, was muss für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

In einer betrieblichen Erstausbildung käme für dich evtl. BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht, da kommt es aber auf das Einkommen der Eltern und deine eigene Vergütung an.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Wie lange wohnt ihr schon zusammen ?

Sollte kein BAB - Anspruch bestehen, müsstest Du dich mit Unterhalt an deine Eltern wenden, aber da kommt es dann auch darauf an ob deine Eltern leistungsfähig sind, ob dein Auszug notwendig oder von den Eltern gewollt war und wie hoch deine Nettovergütung ist.

Denn selbst wenn deine Eltern leistungsfähig wären, müssten sie dir nicht zwingend Barunterhalt zahlen, wenn dein Auszug nicht notwendig oder von den Eltern gewollt war.

Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, käme es noch auf deine Nettovergütung an.

Wohnt das Kind nicht mehr bei einem Elternteil, stünde dem Kind bei Leistungsfähigkeit theoretisch derzeit ein Unterhalt von 930 Euro zu.

Das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird voll darauf angerechnet und die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Kommt das Kind auf diese 930 Euro, müssten die Eltern im Regelfall keinen Unterhalt mehr ans Kind zahlen.

Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig, wenn diese nicht leistungsfähig sind und du nur über eine geringe Ausbildungsvergütung verfügst käme BAB in Betracht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte