Welche Konsequenzen drohen mir wenn ich ein Geschäft im ÖPNV mache?

bikerfan73  23.12.2023, 17:15

Ichnwag mich fast gar nicht zu fragen, aber an welche Art Geschäft hast Du da gedacht?

trw64109 
Fragesteller
 23.12.2023, 17:26

Ich muss sehr dirngend und muss noch ne Stunde mindestens mit den Öffis fahren

NackterGerd  24.12.2023, 17:31

Nicht dein Ernst - TOILETTE BENUTZEN

trw64109 
Fragesteller
 25.12.2023, 13:36

es gab keine

4 Antworten

Nach den Beförderungsbedingungen darf dir das Verkehrsunternehmen bei Verunreinigungen nach meiner Erinnerung wahlweise die tatsächlichen Kosten oder ersatzweise eine Kostenpauschale in Rechnung stellen.

Strafrechtliche Konsequenzen halte ich für nicht so sehr wahrscheinlich. Da kämen am ehesten Sachbeschädigung, Körperverletzung oder gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in Frage, was wiederum auch von der konkreten Situation und dem entstandenen Schaden abhängig ist.

Ein Hausverbot (Rausschmiss) käme ebenfalls in Betracht, dürfte aber nicht ewig gelten.

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt auf das Geschäft an (ist es illegal?) und auf die Hausordnung des Verkehrsbetriebes (was die genau in ihren Fahrzeugen erlauben).

Es wird Dir vermutlich niemand verbieten, dass Du wenn Du z.B. in der Bahn sitzt ein Stück Papier unterschreibst. – Auch wenn es sich dabei um einen Vertrag handelt. Und dann hast Du ja auch „ein Geschäft getätigt“.

NackterGerd  25.12.2023, 14:50

Ist 💩 Geschäft hinterlassen etwa nach Hausordnung

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Waldmensch70  25.12.2023, 15:02
@NackterGerd

Ich habe das tatsächlich komplett anders verstanden. 😂

Ich habe es nicht so verstanden, dass der Fragesteller dort irgendwo sein Geschäft verrichtet, sondern dass er innerhalb eines Fahrzeuges ein Geschäft tätigt. Also zum Beispiel dort etwas kauft oder verkauft. Dort also Handel mit irgendwas treibt…

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Du wirst festgenommen. Und es ist sehr viel Geld zu bezahlen.

Reinigung des Fahrzeugs

Ausfallkosten.

Betriebskosten des Ersatz Busses.

Wenn du meinst, dass du in den Bus kacken willst, wovon ich ausgehe, denn sonst würde sich die Frage nach der Legalität nicht stellen, fällt das unter §118 OWiG und führt zu einer Geldbuße zwischen 5 Euro und 1000 Euro.

Elli3712  23.12.2023, 18:03

+ Schadensersatzansprüche vom Verkehrsunternehmen für den Ausfall des Fahrzeugs, Reinigungskosten und evtl weitere anfallende Kosten

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NackterGerd  24.12.2023, 17:34

Und natürlich Reunigungskosten und zusätzlich Schadensersatz für den Ausfall...

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