Welche Art Farbe eignet sich gut als Fassadenfarbe im Denkmalschutz?
Hallo zusammen,
mit welcher Farbe (Material??) lässt sich die Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes möglichst authentisch, ökologisch und doch dauerhaft streichen? Ich denke in die Richtung von Kalkbasis oder ähnlichem. Hat eventuell auch jemand spezielle Tips für die Verarbeitung parat?
Und da wir gerade beim Thema sind: Für Ratschläge, die Innenfarben betreffen, bin ich auch dankbar!
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus
Larmid
3 Antworten
Es könnte helfen, das Bauamt Deiner Stadt oder die entsprechende Behörde, die sich für das denkmalgeschützte Gebäude "verantwortlich" fühlt, zzu fragen. Manchmal gibt es da ziemlich detaillierte Vorstellungen, die bei Nichtbeachten Ärger nach sich ziehen können.
Ein guter Farbenhersteller für Gebäudesanierung und Denkmalschutz ist Remmers. Die haben eine riesige Palette an Farben für alle möglichen und unmöglichen Gebäude-Oberflächen.
Meist werden Silikat- oder Dispersions-Silikatfarben (natürliche Basis Kali-Wasserglas)vorgeschrieben. Immer öfter kommen aber auch Silicon-, bzw. Siloxanfarben zum Einsatz, die noch dauerhafter und noch diffusionsfähiger ("atmungsaktiver") sind und eine schöne, tuffmatte Oberfläche haben. Außerdem ist das Farbspektrum bei Siliconharzfarben weniger eingeschränkt. Der Farbton und die Akkzentfarbtöne sollten unbedingt mit dem Denkmalschützer abgestimmt werden.
Diese Frage ist zeitlos: Immer ist der Denkmalschutz involviert, wenn es um entsprechende Gebäude geht. Nicht der Malermeister hat hier das Sagen. In Berlin müssen alle Gerichtsgebäude, Humboldtuniversität etc.mit Silikatfarbe gestrichen werden. Nicht nur irgend eine, sondern sie muss vom Hersteller Keim sein. Wer eine andere Farbe streichen möchte, der bekommt keinen Auftrag.Sollten schon FREMDFARBEN sich auf den zu streichenden Flächen befinden, wird ein Zwischenschichter vorgelegt.Diese Farbe ist absolut lichtecht, verkieselt mit den Untergrund und ist somit unbegrenzt haltbar. resistent gegen Abgase etc. Nur die optisch nachlassende Ansicht zwingt nach ca. 15Jahren zu einer Erneuerung.Der Senat für Bau und Wohnungswesen (und Denkmalschutz) achtet penibel auf die Einhaltung dieser Kriterien