Welche Argumente gibt es dafür, warum der Staat auch in Ausnahmesituationen nicht foltern darf (Rechtsstaat)?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

„Wer Moral übers Recht stellt, verliert beides.“

In Deutschland ist die Menschenwürde in Art. 1 I GG als absolut geschütztes Grundrecht geschützt. Der Schutzbereich lässt sich nicht abschließend bestimmen, aber das Grundrecht sagt ungefähr so viel wie, dass der Staat einen Menschen nicht einer derartigen Behandlung aussetzen darf, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (Google mal: Objektformel). Laut herrschender Meinung wäre eine Folter ein Verstoß gegen dieses Grundrecht (andere Auffassung vertretbar), da es einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt, der Mensch würde nurnoch zum Objekt staatlichen Handelns, ein Eingriff in Art. 1 I GG ist aber nicht erlaubt, was bereits aus dem Wortlaut hervorgeht: „ist unantastbar“. Da sich Deutschland in seiner Verfassung dieses Grundrecht gegeben hat, muss sich alle Staatsgewalt auch daran halten, denn sonst würde man die Rechtstaatlichkeit verlieren. Eine Aussetzung von Grundrechten in Notsituationen ist in Deutschland für die meisten Grundrechte aus guten Gründen nicht vorgesehen. Wenn es das Grundrecht nicht gäbe, könnte man womöglich foltern, denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) kann gerechtfertigt werden, ebenso in die Freiheit der Person, wie in deinem Beispiel, ein solcher Eingriff muss allerdings verfassungsmäßig gerechtfertigt sein.

Verfassungsvorschriften und Rechtsstaatsprinzipien, die das Foltern absolut verbieten und selber unter Strafandrohung stellen.

Deine Argumentation ist rechtswidriger Unsinn und unterstellt eine Allwissenheit des Folterers, die er ja gerade nicht hat, sonst müsste er ja nicht foltern.

Es gibt haufenweise Verdächtige, die völlig unschuldig sind. Deiner albernen Logik zufolge dürfte man die alle foltern, bis...? Ja bis wann eigentlich? Bis sie etwas gestehen, was sie gar nicht getan haben...?

COMMANDCONQUER 
Fragesteller
 08.04.2020, 18:52

Danke.

Aber es sind ja keine Argumente.

Ich suche die Argumente für diese Vorschriften und Gesetze.

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atzef  08.04.2020, 18:55
@COMMANDCONQUER

Zur Erläuterung: Ich habe die Argumente nachgeschossen, bevor der FS sie sehen konnte oder ich den Vorhalt des FS.

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COMMANDCONQUER 
Fragesteller
 08.04.2020, 18:56
@atzef

Danke.

Du hast 100% Recht. Ich habe darüber nicht nachgedacht.

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I23456989I0  08.04.2020, 18:52

Man könnte es kaum besser ausdrücken. Diese Regel ist solch ein Absolut dass es keiner Argumente braucht.

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Das wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen das Grundgesetz. Es gibt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und im Grundgesetz in Artikel 1 steht, die Würde des Menschen ist unantastbar. Gegen beides verstößt die barbarische Methode der Folter. Man würde sich außerdem auf die Stufe der Straftäter hinabbegeben.

Ein weitere Kritikpunkt wäre: Was ist eine Ausnahmesituation? Ab wann darf gefoltert werden? Ist es schon eine Ausnahmesituation, wenn jemand 100.000 Euro gestohlen hat und nicht sagt, wo er sie versteckt hat, oder erst, wenn jemand eine Geisel nimmt und nicht verrät, wo er sie gefangen hält? Wenn man einmal Folter einsetzt, würde man nur einen Präzedenzfall schaffen. Das heißt, man würde sich denken, ach komm, das haben wir doch schon bei dem Mörder gemacht, jetzt können wir es doch auch bei dem Räuber machen. So wird die Grenze des Machbaren immer weiter verschoben und irgendwann endet es damit, dass Schwarzfahrer gefoltert werden.

Außerdem: Was ist wenn man einen unschuldigen foltert? Und was ist, wenn unschuldige zugeben, dass sie schuldig sind, es aber eigentlich gar nicht sind und es nur zugeben, damit die Folter aufhört? Das wäre großes Unrecht!

wurdest du schon mal unschuldig verurteilt? das ist ein echt mieses gefühl und danach weisst du das jeder mensch auch polizisten, richter und sonst wer fehler machen.

wenn dann noch foltern gerechtfertigt wäre, mit irgend ein minus grund, dann ciao kakao

Die Menschenwürde.

Der Staat bezeichnet sich als Rechtsstaat. Wenn er sich schon als Rechtsstaat bezeichnet, dann muss er sich auch an die entsprechenden Rechte halten, die unveräußerlich sind.

Man verliert eben NICHT sein Recht, wenn man sich nicht an Regeln hält.
Ebenso kann man, soweit ich weiß, einen Gefängnisausbruch auch nicht bestrafen, sondern nur das, was auf diesem 'Weg' geschieht, also Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl etc.

Selbst wenn man ein Menschenleben retten könnte... gegen die Menschenwürde zu verstoßen ist in meinen Augen für einen Rechtsstaat, der auch ein solcher bleiben will, einfach nicht drin.