Weiterbildungsgeld während Umschulung, bei Wohngeldantrag angeben?
Hallo,
zählt Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ dass man monatlich während einer Umschulung erhält als Einkommen ? Habe im Internet gelesen das es beim Bürgergeld nicht angerechnet wird aber nirgends steht wie es beim Wohngeld ausschaut.
Es geht um die Antragsstellung auf Wohngeld, ob ich das mit anzugeben habe oder nicht.
Denn das mindert den Betrag an Wohngeld, den man erhalten kann.
Bekomme sonst ALG 1 ausgezahlt was ich natürlich ankreuze im Antrag.
Hat jemand ähnliches durch oder Erfahrung ?
Danke im Voraus
2 Antworten
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Das wird wie dein ALG - 1 sicher als Einkommen auf einen möglichen Anspruch auf Wohngeld angerechnet.
Habe zumindest nichts gegenteiliges im Internet gefunden, bei Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe sieht das anders aus.
Angeben und entsprechende Nachweise in Kopie erbringen, dann machst Du zumindest nichts falsch.
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Anzugeben ist erstmal prinzipiell alles. Ob es dann in der Berechnung berücksichtigt wird, ist etwas anderes.
Genau das ist das Problem, ich habe keine Nachweise für dieses Weiterbildungsgeld.
Ich habe weder einen Bescheid noch eine Zahlung bekommen.Habe zurzeit nur den ALG1 Bescheid ohne Angabe von Weiterbildungsgeld.
Im Wohngeldantrag steht auch nichts von ''Weiterbildungsgeld''