Weiterbildungsgeld während Umschulung, bei Wohngeldantrag angeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird wie dein ALG - 1 sicher als Einkommen auf einen möglichen Anspruch auf Wohngeld angerechnet.

Habe zumindest nichts gegenteiliges im Internet gefunden, bei Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe sieht das anders aus.

Angeben und entsprechende Nachweise in Kopie erbringen, dann machst Du zumindest nichts falsch.


Hippie4 
Fragesteller
 26.05.2024, 18:47

Genau das ist das Problem, ich habe keine Nachweise für dieses Weiterbildungsgeld.

Ich habe weder einen Bescheid noch eine Zahlung bekommen.Habe zurzeit nur den ALG1 Bescheid ohne Angabe von Weiterbildungsgeld.

Im Wohngeldantrag steht auch nichts von ''Weiterbildungsgeld''

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isomatte  26.05.2024, 21:13
@Hippie4

Wenn Du dann im Leistungsbezug diese 150 Euro bekommen solltest, musst Du es im Bewilligungszeitraum nur dann melden, wenn sich das Einkommen um mehr als 15 % erhöht.

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isomatte  29.05.2024, 13:34

Danke dir für deinen Stern !

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Anzugeben ist erstmal prinzipiell alles. Ob es dann in der Berechnung berücksichtigt wird, ist etwas anderes.