Weglaufen aus eine Jugend-wohngruppe?

4 Antworten

Mit 18 kannst du ohne Probleme jederzeit selbstständig die Jugendhilfemaßnahme beenden und ausziehen.

Allerdings hast du dann auf einen Schlag kein Dach über dem Kopf und kein Geld mehr. Ich würde also empfehlen, den Auszug vernünftig zu planen und nichts zu überstürzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
nochnefrage  05.08.2022, 23:39
den Auszug vernünftig zu planen

Klingt sehr klug!

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Grundsätzlich darfst du natürlich "weglaufen", aber was willst du damit erreichen? Du bist volljährig und wenn du ausziehen möchtest, darfst du das mitteilen. Es wird aber auch heißen, dass du ggf. gar keine Unterstützung mehr bekommst.

Nach dir würde man nur aktiv suchen, wenn du Selbst- oder Fremdgefährdet bist. Ansonsten würde man ggf. eine Vermisstenanzeige stellen, aber eine aktive Suche würde es dann nicht geben.

warum willst du weglaufen, du kannst ganz offiziell ausziehen. Du bist volljährig und kannst vollständig selbst entscheiden wo du leben willst. Allerdings bedeutet ausziehen nicht nur den Regeln der Wohngruppe zu entkommen, sondern eben auch für dein Leben in jeder Hinsicht selbst sorgen zu müssen. Dazu gehört in allererster Linie die Finanzierung.

Mit 18 brauchst du nicht weglaufen, da kannst du gehen, wohin du willst. Finanzielle Unterstützung gibt es dann aber keine mehr. Dann musst du schauen, wie du alleine über die Runden kommst.