Was darf man mit 16 beim Jugendamt?
Hallo, Ich werde am Samstag (21.09) 16 Jahre alt, und das Jugendamt will mich in einer Wohngruppe schicken, ich wohne bei einem freund, und wollte fragen was man da selbst entscheiden könnte, da man mit 16 ja Mitspracherecht hat, da ich das nicht verstehe und mein Freund und die Eltern von ihm auch nicht frag ich das einfach mal hier, Dürfte ich bei meinen Freund wohnen bleiben? Bzw. Ich will in keine Wohngruppe, Da ich nicht so weit weg wohnen will von meinen Freunden und meiner Familie, könnte ich irgendwas machen? ich hoffe ihr versteht was ich meine, Danke
Lg.
4 Antworten
Hallo Maryleean,
das kannst du auch mit 16 noch nicht selbst entscheiden, das Jugendamt ist bis zu deiner Volljährigkeit für dich verantwortlich und bestimmt damit auch, wo du lebst. Üblicherweise werden aber die Wünsche der Kinder und Jugendlichen bei einer Platzsuche mit einbezogen. Das heißt: Wennn du dich nicht gegen eine Wohngruppe weigerst sondern dich bereit zeigst mit dem JA zusammen zu arbeiten nehmen sie ganz bestimmt Rücksicht darauf, dass du nicht so weit von deinem bisherigen Wohnort weg möchtest. Natürlich nur, sowei das geht. Wenn es in deiner Nähe keine geeigneten Gruppen für dich gibt, können sie da natürlich auch nichts daran ändern.
Du darfst dir die Wohngruppen auch selbst mit anschauen und dich für eine entscheiden, in der du dich wohl fühlst.
Viele Grüße
Hi,
wer hat denn das Sorgerecht in deinem Fall?
Mit 16 nehmen dich Wohngruppen in der Regel nicht mehr, wenn du dort partout nicht hin willst. Außerdem kannst du in dem Alter auch selbst das Familiengericht gegen das Jugendamt anrufen. Es gibt auch durchaus noch mehr, das man machen kann.
Nein, darfst du nicht. Mitentscheiden darfst du zwar schon - aber nur innerhalb der gegebenen Möglichkeiten. Und da gehört dein Freund nicht zu...
Wieso sollst du dahin?