Waschmaschinen Nutzung in einer wg?

5 Antworten

Ja kannst du, dein Eigentum - sie hat nicht das Recht irgendwas zu benutzen.

Ob sie sich daran hält ist etwas anderes, was willst du denn da tun?

Überlege aber wie das weitergehen könnte (hat sie beispielsweise den Kühlschrank gekauft? Tische o.ä.? Kommt halt zurück)


Vikavioletta 
Fragesteller
 24.05.2021, 09:37

Die Möbel die in der Wohnung stehen sind zu 95% mein Eigentum die ich aus meiner letzten Wohnung mitgenommen habe deshalb fällt nicht wirklich viel auf mich zurück...

Wie kindisch und blöd es auch klingen mag habe den Behälter entfernt wo die Waschmittel reinkommen.

Sry aber es war notwendig.

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kmkcl  24.05.2021, 11:27
@Vikavioletta

Hilft das? In der Regel läuft fas Wasser doch nur einfach runter und Waschpulver oder pods lassen sich auch direkt in die Trommel werfen.

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Vikavioletta 
Fragesteller
 24.05.2021, 12:54
@kmkcl

Naja wenn ich ihr den Zugang nicht gebe zu der Maschine und sie die Maschine trotzdem benutzt ist es verletzung des Eigentums nehme ich mal an

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nein, wenn ihr gleichberechtigte hauptmieter seit, kann dir deine mitbewohnerin nicht die nutzung deiner eigenenen waschmaschine verweheren.

stellst sich die frage nach den energiekosten. wer trägt diese?

was man vielleicht machen könnte, aber das wäre absolutes kindergartennieeu, den wasseranschluss und oder stecker für die maschine in einem sogenannten steckersafe einschließen um somit auch der mitbewohnerin die nutzung der maschine zu, nennen wir es mal entmöglichen.

lg, anna


Vikavioletta 
Fragesteller
 24.05.2021, 09:42

Danke ja hab mir da schon was einfallen lassen

Natürlich ist das kindergarten kaka aber manche verstehen es nicht anders.

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Gegenfrage - gibt es einen 2. Maschinenanschluss in der Wohnung?


Vikavioletta 
Fragesteller
 24.05.2021, 09:38

Soweit ich weiß nicht.

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HolgieXX  24.05.2021, 09:48
@StRiW

So einfach würde ich das nicht sehen. Der Mitbewohnerin steht es frei sich eine eigene Maschine zu besorgen und mittels Y-Zu/Abfluss anzuschliessen.

Sie möchte der Mitbewohnerin die Benutzung ihrer Maschine untersagen, nicht den Anschluß einer eigenen.

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wilees  24.05.2021, 09:51
@Vikavioletta

Was noch hinzu kommt .... Du lässt Deine Waschmaschine auch auf Kosten Deines Mitmieters laufen .... Wasser / Abwasser und Strom.

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Kannst du sicher machen. Aber dann rechne damit das du in naher Zukunft die du Wohnung wieder allein bezahlen darfst plus das das deine WG Partnerin wohl in naher Zukunft ihren Anteil der Miete massiv kürzen wird.

Setzt euch hin und redet miteinander. Das ganze klingt nach einem Kindergarten Theater.


Vikavioletta 
Fragesteller
 24.05.2021, 09:45

Dass reden bringt nichts glaub mir hab ich oft gemacht bin auch fristgerecht zum 31.08 hier raus.

Naja weißt du es ist ein sehr schwieriges thema sie lässt die Heizung bei offenem Fenster auf 5 laufen und ist den ganzen Tag Beispiels auf der arbeit ich habe 8zr schon oft gesagt dass das so nicht geht und es ja unnötig untere kosten hochkurbelt achhhhh ja wenn du wüsstest 😂

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Zwischen dürfen und sollen ist zu unterscheiden. Rechtlich hat sie keinerlei Anspruch auf die Mitbenutzung.

Die Stimmung wird durch so ein Verbot, zumal es sich ja für dich um keinerlei reale Kosten handelt, extrem runter gezogen!