was wird mir angerechnet wegen eines Pflichtpraktikums?
Ich bin zur Zeit im 3.Semester um mein Abitur eigentlich nächstes Jahr zu absolvieren, leider werde ich nicht zum Abitur zugelassen. Daher möchte ich mich von der Schule abmelden und mein Schulischen Teil für mein Fachabitur anerkennen lassen um ein einjähriges gelenktes Praktikum zu machen, das als Pflichtpraktikum gilt. Danach erhalte ich meine Fachhochschulreife (Fachabi). Ich wohne noch bei meinen Eltern und wir beziehen Geld vom Jobcenter. Ich erhalte Geld für Unterkunft, also für Heizung und Miete. Ich erhalte eine Praktikumsvergütung von 250 euro. Wie viel wird mir davon abgerechnet? Ich brauche dringend eine Antwort bitte
3 Antworten
Warum ist diese Info für dich dringend? Bekanntlich hat man mit Erwerbs-Einkommen auch beim ALG II mehr Geld auf der Tasche als ohne!
Bevor dein Einkommen angerechnet wird auf die Höhe deines Bedarfs an ALG II, wird es bereinigt um die altbekannten SGB II § 11b Absetzbeträge.
Höhere Absetzbeträge gibt es für Bezüge aus Freiwilligenjahren - aber meines Wissens nicht aus Praktika!
Gruß aus Berlin, Gerd
Bekommst Du nur Geld für die Unterkunft und kein ALG 2?
Sofern die Praktikumsvergütung nicht als Aufwandsentschädigung gezahlt wird, dürften die regulären Freibeträge auf Erwerbseinkommen gelten:
Falls eine Brutto-/Netto-Rechnung erfolgt, hast Du einen Freibetrag von 130 €, der vom Netto abgezogen wird. Der Rest wird angerechnet.
Bei Rechnung wie bei einem Minijob (i.d.R. Brutto = Netto) gilt der gleiche Freibetrag, und es ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 120 €.
Falls die Praktikumsvergütung als Aufwandsentschädigung gezahlt wird, hast Du einen Freibetrag von 200 € = 50 € würden angerechnet.
Deine Vergütung gilt als Einkommen und wird wie Erwerbseinkommen behandelt, du kannst also die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll absetzen.
Die ersten 100 € vom Bruttoeinkommen ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 250 € Brutto = Netto bleiben also zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 150 € stehen dir weitere 20 % Freibetrag = 30 € zu, der gesamte Freibetrag liegt dann bei 130 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 120 €, die werden dann also zusätzlich zu z.B. Kindergeld ( unter 25 ) auf deinen Bedarf angerechnet.