Was tun wenn mein Cousin geschlagen wird?

2 Antworten

Es tut mir leid, dass in deiner Familie solche Zustände und herrschen und der Umgang auch mit Gewalt einhergeht - und ich finde es gut, wenn du dem Einhalt gebieten und zu diesem Zweck auch Hilfe in Anspruch nehmen willst.

Du kannst natürlich die Mutter darauf hinweisen, dass das Kind vom Opa geschlagen wird etc. - das würde deine Position (familienintern) stärken, sodass niemand behaupten kann, du hättest völlig überraschend gehandelt und die Mutter wäre eingeschritten, wenn sie zuvor was gewusst hätte. Du kannst auch ansprechen, was du ansonsten nicht in Ordnung findest. Ständiges ausschimpfen, Beleidigungen etc. - sollte alles nicht sein und ist auch nicht in Ordnung. Versuche vielleicht eine Zusage von der Mutter zu erreichen (Sie redet mit dem Opa, Kontakt wird reduziert, bei nochmaligen Vorkommnissen passiert a), b), c) ....) Ggfls. Schickst du ihr nach dem Gespräch nochmals eine Zusammenfassung von dem, was du ihr gesagt hast und was sie gesagt hatte, per E-Mail zu ("damit keine Missverständnisse entstehen"). Ein Schriftstück zu haben, insbesondere wenn sie antwortet, schadet nicht. ;-)

Ziel muss es in jedem Fall sein, Körperverletzungen komplett zu unterbinden - und auch seelische Verletzungen, Demütigungen etc. - und zwar am besten gestern schon.

Wie dir wahrscheinlich bekannt ist, ist Körperverletzung (§ 223 StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) eine Straftat. Das gilt auch in Bezug auf die eigenen Kinder und die Enkelkinder (§ 1631 Abs. 2 BGB). Vielleicht wäre es aus pädagogischen Gründen angezeigt, den Opa daran zu erinnern oder erinnern zu lassen - es gibt Menschen, die sich mit sowas beruflich befassen und den Personen, die Straftaten begehen, erklären können, welche Konsequenzen Straftaten haben können und diese im Einzelfall auch wahr werden lassen. ;-)

Andererseits sind solche Vorfälle ein Grund zum familienrechtlichen Einschreiten, denn eine Kindeswohlgefährdung ist nicht fernliegend.

Du kannst dich einerseits ans Jugendamt wenden, andererseits jedoch auch direkt ans Familiengericht mit der Anregung um Einschreiten bzw. Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB.

Möglicherweise ist der zweite Weg der schnellere und effektivere und womöglich auch der, der erforderlich ist.

Du könntest z.B. dem Gericht schildern, was aus deiner Sicht regelmäßig und unregelmäßig passiert ist, wie das Kind sich verhält und verändert hat, Vermutungen, Befürchtungen/Gefahren und subjektive Eindrücke solltest du als solche kennzeichnen. Du kannst auch weitere Zeugen benennen oder Personen, die das Kind und sein Verhalten kennen (z.B. Lehrer, Kindergärtner, Nachbarn, andere Familienangehörige...)

Anregen könntest du zum Beispiel auch, dass der Umgang des Opas entsprechend überprüft und ggf. beschränkt bzw. mit Auflagen versehen wird und/oder dass der Mutter geboten wird, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Das Verfahren nach § 1666 BGB ist ein Amtsermittlungsverfahren. Das heißt, das Gericht wird von Amts wegen alle notwendigen Schritte einleiten und Beweise erheben, ohne dass du Beweise anbieten musst.

Dem Gericht hilft es aber natürlich trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes, wenn du mitteilst, wer z.B. als Zeuge zur Verfügung steht. ;)

Das Gericht wird auch die Maßnahmen selbst aussuchen, die evtl. zu treffen sind und entsprechend entscheiden. Du brauchst also keine konkreten Anträge stellen, die aufgrund des Amtsermittlungsverfahrens sowieso nicht bindend sind und nur Anregungen darstellen. Das bedeutet auch, dass das Gericht automatisch prüft, ob im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erlassen wird, um zu vermeiden, dass Maßnahmen verzögert werden, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

Mit der Bitte um Einschreiten nach § 1666 BGB kann sich übrigens jeder ans Familiengericht wenden. Auch ein Nachbar, die Lehrperson oder sonst irgendein Familienexterner. ;)

Dem Kind muss unbedingt geholfen werden. Scheue nicht den Weg zum Jugendamt.