Was tun, wenn die Retoure zu spät ankommt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du hast einen Einlieferungsbeleg- der zählt als abgabe. ( genau deswegen sollte man diesen auch ganz gut aufheben)

Ich schließe mich den beiden bisherigen Antworten an.

Nach § 355 Abs. 3 BGB (Wiederrufsrecht bei Verbraucherverträgen) ist deine Rücksendung der Ware fristgerecht, wenn du sie rechtzeitig abgesendet hast., also bei der Post abgegeben oder ähnlich.

Vor Ablauf abgeben - alles in Ordnung.

Die Abgabe beim Versandunternehmen zählt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung