Was soll ich machen (Polizei)?

3 Antworten

Nötigung (§ 240 StGB):

Wer eine Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da ja alles Fikion ist, schick ihn in die ewigen Jagdgründe.


luibrand  08.06.2025, 18:36

Selbstjustiz steht auch unter Strafe, auch die Aufforderung zu Mord.

Ich komme aus Sachsen da hatten wir vor Jahren auch so einen ähnlichen Fall. Mutter wurde vom drogensüchtigen Sohn massiv bedroht und geschlagen wenn sie kein Geld für seine Drogen gab.. Polizei sagte so lange nichts ernsthaftes passiert könnten die Polizei nichts tun. Sohn hat Mutter erstochen. Mein Rat ist. Ziehe in eine fremde Stadt und beantrage, dass man bei den Behörden deinen Namen niemals weiter geben darf. Du wirst keine Ruhe von diesem Typen haben. Auch wenn er wieder ins Gefängnis geht irgend wann kommt er wieder raus und der Tanz geht von vorn los. Wenn er dir nicht das Leben schwer macht dann wird es seine Familie tun. Er denkt du bist sein Eigentum und er kann mit dir machen was er möchte. Laß nicht zu, dass er dein Leben weiter bestimmt und dich erniedrigt.